19.04

Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minis­terin! Sehr geehrte Damen und Herren! Illegaler Handel mit Bodenschätzen finanziert kriminelle Banden und Warlords, die Waffen kaufen, die Kriege finanzieren, und Men­schen, die nahe von diesen Rohstoffminen leben, werden bedroht, terrorisiert, versklavt und manchmal auch ermordet. Auch Kinder werden bedroht, terrorisiert, versklavt und manchmal ermordet.

Zu den Konfliktmineralien gehören unter anderem Gold, Tantal, Zinn und Wolfram; diese Mineralien sind in einer EU-Verordnung aus dem Jahr 2017 als Konfliktmineralien de­finiert und geregelt. Mit dieser Verordnung, die mit 1.1. des kommenden Jahres in Kraft treten soll, wird Importeuren ab einer gewissen Schwelle aufgetragen, ihre Lieferketten zu überprüfen, sodass sie nicht als Kriegstreiber herhalten müssen.

Die österreichische Begleitung der Einführung per 1.1.2021 setzen wir im Mineralroh­stoffgesetz um, und ich möchte dazu folgenden Entschließungsantrag einbringen, um diesem Gesetz ein bisschen mehr Zähne zu geben:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Scharfe Sanktionen bei Menschenrechtsverletzungen statt lascher Absichts­erklärungen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Novelle des MinroG mit folgenden Inhalten vorzulegen:

1. Eigene Regelung zur Zwangsstrafe

Die Höhe der Zwangsstrafe soll im MinroG speziell geregelt werden und nicht allgemein durch §5 Abs.3 VVG. Im Ergebnis soll sie nicht unter dem in Deutschland vorgesehenen Zwangsgeld von 50.000 Euro zu liegen kommen.

2. Melde- Auskunfts- und Transparenzpflicht für Unternehmen

Alle Unternehmen, die solche Konfliktmaterialien einführen, müssen sich bei der zustän­digen Stelle selbstständig melden, um ein dichtes Kontrollnetz zu ermöglichen. Nichtmel­dungen sind mit Sanktionen zu ahnden. Des Weiteren sind Unionseinführer verpflichtet, den zuständigen Behörden bei Nachfrage und Überprüfung folgende Informationen zu erteilen:

- die Angaben über die Erstellung einer Lieferkettenpolitik, die den Anforderungen nach Artikel 4 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2017/821 entspricht,

- die Namen der zur Überwachung der internen Prozesse zur Erfüllung der Sorgfalts­pflichten in der Lieferkette nach Artikel 4 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/821 benannten Personen,

- die Art und Weise der Risikoermittlung,

- vorhandene Beschwerdemechanismen und Frühwarnsysteme zur Risikoerkennung,

- die konkrete Risikobewertung einschließlich der Grundlagen dieser Risikobewertung,

- die Strategien zur Verhinderung, Minimierung und Beseitigung negativer Auswirkungen aus ermittelten Risiken,

- die Systeme zur Rückverfolgbarkeit der Gewahrsams- und Lieferkette,

- die Art und Weise, in der die Prüfungen der Einhaltung der Sorgfaltspflichten durch einen unabhängigen Dritten nach Artikel 6 der Verordnung (EU) 2017/821 durchgeführt werden, sowie deren Inhalt und Ergebnis,

- die Erfüllung der von Artikel 4 Buchstabe a, Artikel 5 Absatz 2 und Artikel 7 der Ver­ordnung (EU) 2017/821vorgegebenen Informations- und Offenlegungspflichten

Darüber hinaus ist ein Register mit den Unionseinführern auf der Homepage des Minis­teriums zu veröffentlichen.

3. Standardmäßige Prüfung statt stichprobenartiger Kontrollen

Es sollen alle betroffenen Unternehmen hinsichtlich der Einhaltung der Verpflichtungen der Verordnung jährlich geprüft werden, anstatt nur stichprobenartige Prüfungen durch­zuführen. Diese Prüfungen können bei Mängeln intensiviert werden und zu regelmäßi­gen Follow-Up Überprüfungen führen.

4. Verhinderung von Kinderarbeit im Bergbau

Das BMLRT soll mittels der inhaltlichen Kontrollen durch die Montanbehörde besondere Sorge tragen, dass Unionseinführer in ihren Prozessen wirksam gegen Kinderarbeit im Bergbau vorgehen.

5. Beteiligung der Zivilgesellschaft

Der Entwurf zur Novelle des MinroG möge abgeändert werden, sodass eine aktive Betei­ligung der Zivilgesellschaft sichergestellt wird, insbesondere soll die Durchführung von nachträglichen Kontrollen aufgrund begründeter Bedenken Dritter über die Einhaltung dieser Verordnung durch einen Unionseinführer ermöglicht werden.“

*****

Ich freue mich, dass wir diesen Antrag gemeinsam mit den NEOS einbringen können. Ich glaube, dass es wichtig wäre, diesem Gesetz wirklich zum Durchbruch zu verhelfen, mit Zähnen, denn die Menschen, die in den Gegenden leben, um die es uns geht und die davon sehr betroffen sind, hätten es sich echt verdient. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

19.09

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Bayr, Henrike Brandstötter, Christoph Matznetter, Helmut Brand­stätter

Kolleginnen und Kollegen

Betreffend: Scharfe Sanktionen bei Menschenrechtsverletzungen statt lascher Absichts­erklärungen

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 61 Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage (475d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz geändert wird (MinroG-Novelle Konfliktminerale) (590d.B.)

Über weltweite Lieferketten gelangen weltweit abgebaute Rohstoffe in europäische Wirt­schafts- und Industrieprozesse. Allerdings ist der unbedenkliche Ursprung dieser Roh­stoffe nicht immer gewährleistet und im schlimmsten Fall tragen der Abbau und Handel zur Finanzierung von bewaffneten Konflikten und Menschenrechtsverletzungen bei. Be­sonders betroffen sind die so genannten Konfliktmineralien Zinn, Tantal, Wolfram und Gold. Mit 2021 sind Importeure verpflichtet, der EU-Verordnung (EU) 2017/821 zu Kon­fliktmineralien einzuhalten. Dementsprechend hat die Bundesregierung zur Umsetzung der Verordnung in nationales Recht eine Novelle des Mineralrohstoffgesetzes (MinroG) vorgelegt.

Allerdings ist diese Regierungsvorlage mangelhaft und zahnlos. So sind etwa entgegen der Vorschläge von Expert_innen und anders als in anderen Mitgliedsstaaten – bei­spielsweise Deutschland - keinerlei geeignete Sanktionen enthalten, um Unternehmen, welche die EU-VO nicht einhalten, zu einem gesetzeskonformen Agieren zu bewegen. Die Novelle des MinroG duldet damit weiter, dass österreichische Unternehmen von Men­schenrechtsverletzungen, wie Kinderarbeit, entlang deren Lieferkette profitieren. Auch bei anderen Punkten, wie etwa der Einbindung der Zivilgesellschaft, Transparenz oder Kontrollen gibt es Nachbesserungsbedarf.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Novelle des MinroG mit folgenden Inhalten vorzulegen:

1.         Eigene Regelung zur Zwangsstrafe

Die Höhe der Zwangsstrafe soll im MinroG speziell geregelt werden und nicht allgemein durch §5 Abs.3 VVG. Im Ergebnis soll sie nicht unter dem in Deutschland vorgesehenen Zwangsgeld von 50.000 Euro zu liegen kommen.

2.         Melde- Auskunfts- und Transparenzpflicht für Unternehmen

Alle Unternehmen, die solche Konfliktmaterialien einführen, müssen sich bei der zustän­digen Stelle selbstständig melden, um ein dichtes Kontrollnetz zu ermöglichen. Nichtmel­dungen sind mit Sanktionen zu ahnden. Des Weiteren sind Unionseinführer verpflichtet, den zuständigen Behörden bei Nachfrage und Überprüfung folgende Informationen zu erteilen:

•           die Angaben über die Erstellung einer Lieferkettenpolitik, die den Anforderungen nach Artikel 4 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2017/821 entspricht,

•           die Namen der zur Überwachung der internen Prozesse zur Erfüllung der Sorgfalts­pflichten in der Lieferkette nach Artikel 4 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/821 benannten Personen,

•           die Art und Weise der Risikoermittlung,

•           vorhandene Beschwerdemechanismen und Frühwarnsysteme zur Risikoerken­nung,

•           die konkrete Risikobewertung einschließlich der Grundlagen dieser Risikobewer­tung,

•           die Strategien zur Verhinderung, Minimierung und Beseitigung negativer Auswir­kungen aus ermittelten Risiken,

•           die Systeme zur Rückverfolgbarkeit der Gewahrsams- und Lieferkette,

•           die Art und Weise, in der die Prüfungen der Einhaltung der Sorgfaltspflichten durch einen unabhängigen Dritten nach Artikel 6 der Verordnung (EU) 2017/821 durchgeführt werden, sowie deren Inhalt und Ergebnis,

•           die Erfüllung der von Artikel 4 Buchstabe a, Artikel 5 Absatz 2 und Artikel 7 der Verordnung (EU) 2017/821vorgegebenen Informations- und Offenlegungspflichten

Darüber hinaus ist ein Register mit den Unionseinführern auf der Homepage des Mi­nisteriums zu veröffentlichen.

3.         Standardmäßige Prüfung statt stichprobenartiger Kontrollen

Es sollen alle betroffenen Unternehmen hinsichtlich der Einhaltung der Verpflichtungen der Verordnung jährlich geprüft werden, anstatt nur stichprobenartige Prüfungen durch­zuführen. Diese Prüfungen können bei Mängeln intensiviert werden und zu regelmäßi­gen Follow-Up Überprüfungen führen.

4.         Verhinderung von Kinderarbeit im Bergbau

Das BMLRT soll mittels der inhaltlichen Kontrollen durch die Montanbehörde besondere Sorge tragen, dass Unionseinführer in ihren Prozessen wirksam gegen Kinderarbeit im Bergbau vorgehen.

5.         Beteiligung der Zivilgesellschaft

Der Entwurf zur Novelle des MinroG möge abgeändert werden, sodass eine aktive Betei­ligung der Zivilgesellschaft sichergestellt wird, insbesondere soll die Durchführung von nachträglichen Kontrollen aufgrund begründeter Bedenken Dritter über die Einhaltung dieser Verordnung durch einen Unionseinführer ermöglicht werden.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht, ausreichend unterstützt und steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Franz Leonhard Eßl. – Bitte, Herr Abgeordneter.