19.19

Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Ministerin! Wir werden dem Antrag die Zustimmung erteilen, möchten dieses Thema aber nicht nur top-down, sondern auch bottom-up beleuchten, nämlich: Auf der einen Seite ist es absolut notwendig, und wir sind wirklich federführend als das erste Land, das auch eine nachgeordnete Prüfkette in diesem Bereich hat, weil es unumgänglich ist, die Menschenrechte einzuhalten.

Wenn man einmal sieht, dass Kinderarbeit dazu führt, dass man in Afrika bewaffnete Truppen ausbildet und das mit verschiedenen Rohstoffen finanziert wird, dann ist es nur gut und recht, diese Verordnung umgesetzt zu haben.

Eine Verordnung ist direkt anwendbar, wir kennen die diesbezüglichen europäischen Regelungen. Diese Regelung findet ihren Ausgang und Niederschlag im MinroG. Man muss jedenfalls auch diskutieren, was die Frau Ministerin gesagt hat, nämlich dass es Leitlinien aus der OECD sind; und das heißt letztendlich: Um keine Wettbewerbsverzer­rung zu erhalten, wird man das auch auf höhere Ebene, in WTO-Verhandlungen bezie­hungsweise auf internationaler Ebene, verhandeln müssen.

Daher wollen wir mit einem Entschließungsantrag diesen Bereich erweitern, denn wir können uns da bisher nur auf die Aussage des damaligen Herrn Ministers Mitterlehner verlassen, dass wir mit dieser Regelung die österreichische Industrie nicht konterka­rieren.

Daher stelle ich nachstehenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „globale Lösung im Kampf gegen die Finanzierung bewaffneter Gruppen durch Gewinne aus dem Rohstoffabbau und -handel“

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf Europäischer sowie internationaler Ebe­ne für globale Lösungen auch in Zusammenhang mit Maßnahmen im Kampf gegen die Finanzierung bewaffneter Gruppen durch Gewinne aus dem Rohstoffabbau und -handel einzusetzen.“

*****

Wir werden die Zustimmung erteilen. Ich hoffe, der Entschließungsantrag findet mittels anderen Gruppierungen des Hauses die Mehrheit, und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)

19.21

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, MMMag. Dr. Axel Kassegger

und weiterer Abgeordneter

betreffend globale Lösung im Kampf gegen die Finanzierung bewaffneter Gruppen durch Gewinne aus dem Rohstoffabbau und -handel

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 61: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage 475 d.B.: Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz geändert wird (MinroG-Novelle Konfliktminerale) (590 d.B.)

in der 71. Sitzung des Nationalrates am 11. Dezember 2020

Ziel der dieser Regierungsvorlage zugrunde liegenden und unmittelbar anwendbaren Verordnung (EU) 2017/821 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfalts­pflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten, ("Konfliktminerale-Verordnung"), ist es, „einen Beitrag dazu zu leisten, dass Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten ihre Sorgfaltspflichten in der Lie­ferkette einhalten.

Die Kontrolle des Handels mit Mineralen und Metallen aus Konfliktgebieten soll dazu beitragen, die Finanzierung bewaffneter Gruppen durch Gewinne aus dem Rohstoffab­bau und -handel zu verhindern.“

Das Vorbild für diese unionsrechtliche Regelung waren OECD-Leitsätze, die Unterneh­men Anleitungen bieten, wie sie durch gebotene Sorgfaltspflichten ("due diligence") ver­meiden können, mit ihrem Erwerb von Mineralen zu schweren Menschenrechtsverlet­zungen oder zur Finanzierung von Konflikten beizutragen.

Diese Leitsätze beziehen sich auf Minerale und Metalle aus allen "konfliktbetroffenen Regionen und Hochrisikogebieten.

Konfliktbetroffene Regionen definiert die OECD dabei als Gebiete, in denen bewaffnete Gruppen präsent sind, es weitverbreitete Gewalt oder andere Risiken gibt, die Menschen gefährden. Hochrisikogebiete sind Regionen mit politischer Instabilität, Repression, insti­tutionellen Schwächen, Unsicherheit, Zusammenbruch der zivilen Infrastruktur und/oder weitverbreiteter Gewalt.

Bei aller Notwendigkeit und Richtigkeit der Maßnahmen, die dazu dienen, die Finanzie­rung bewaffneter Gruppen durch Gewinne aus dem Rohstoffabbau und -handel zu ver­hindern, darf der globale Wettbewerb nicht übersehen werden, der in diesem Zusam­menhang jedenfalls mitzuberücksichtigen ist. Daher darf die Anwendung der gegen­ständlichen EU-Verordnung nicht dazu führen, dass Wettbewerbsungleichheit entsteht.

In eben diese Richtung äußerste sich bereits am 24. März 2016 der damalige Wirt­schaftsminister Mitterlehner in einer Anfragebeantwortung betreffend die österreichische Position zum europäischen Gesetzgebungsprozess zu „Konflikt-mineralien“ (7502/AB):

„Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft steht der Initiative der Europäischen Union und dem Verordnungsvorhaben grundsätzlich positiv gegen­über und befürwortet selbstverständlich Transparenz im Handel mit Mineralien, die aus Konfliktregionen stammen. Dabei ist aber für das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auch wichtig, dass ein pragmatischer und effektiver Ansatz gewählt wird, der die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und insbesonde­re der österreichischen Industrie nicht gefährdet.“

Daher ist es dringend erforderlich, dass sich die österreichische Bundesregierung auf Europäischer aber auch auf internationaler Ebene für globale Lösungen auch in Zusam­menhang mit dem Kampf gegen die Finanzierung bewaffneter Gruppen durch Gewinne aus dem Rohstoffabbau und -handel einsetzt.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachste­henden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf Europäischer sowie internationaler Ebe­ne für globale Lösungen auch in Zusammenhang mit Maßnahmen im Kampf gegen die Finanzierung bewaffneter Gruppen durch Gewinne aus dem Rohstoffabbau und -handel einzusetzen.“

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