19.51

Abgeordneter Peter Schmiedlechner (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Sehr ge­ehrte Zuseher! Es geht um das Thema Landwirtschaft. Wir diskutieren heute die wirklich wichtigen Themen für die Landwirtschaft: zuerst das Dienstrecht der land- und forstwirt­schaftlichen Landeslehrer, und beim aktuellen Tagesordnungspunkt geht es darum, dass die Sitzungen der AMA auch online möglich sein werden. Ja, das sind wirklich The­men, die den Bauern unter den Fingernägeln brennen – die Bäuerinnen und Bauern in Österreich haben ganz andere Sorgen! Sie stehen mit dem Rücken zur Wand, und daran wird auch die Auszahlung der Förderungen nächste Woche nicht viel ändern! (Beifall bei der FPÖ.)

Die Einkommen sind niedrig: Laut dem Grünen Bericht betragen die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft pro Betrieb im Durchschnitt nicht einmal 30 000 Euro im Jahr. Wenn man sich das dann anschaut: Es ist eine Schande, liebe ÖVP, dass der durchschnittliche Monatslohn 916 Euro beträgt – und dann stellt ihr euch noch ans Rednerpult und sprecht von erfolgreicher Bauernpolitik! Seid mir nicht böse, aber das ist einfach verkehrt! (Beifall bei der FPÖ.)

162 000 Betriebe haben in den letzten Jahren aufgeben müssen. Der Preis für Schweine ist um 25 Prozent niedriger als im Vorjahr, jener für Schlachtkühe sogar um 30 Prozent, und für ein Kilo Erdäpfel kriegt man nur mehr 7 Cent.

Während in Deutschland der Handel und die Politik nach Blockaden mehrerer Zentral­lager von Einzelhandelsketten durch wütende Bauern einlenken und Verständnis zeigen, scheint in Österreich von der ÖVP noch niemand die Dringlichkeit zu sehen. 18 Bauern­bündler sitzen hier herinnen – 18 Bauernbündler sitzen hier, und mir scheint, ihr habt alle schon den Kurs bei Niki Berlakovich besucht: „Aussteigen aus der Landwirtschaft – So mache ich es richtig“. Außer Showpolitik ist nicht viel dahinter und ist auch nicht viel gekommen. Frau Minister, fangen Sie endlich zu arbeiten an!

Werte Kollegen! Bei der AMA gibt es viele Missstände und massiven Handlungsbedarf, besonders bei Vor-Ort-Kontrollen, immer öfter kommen Beschwerden von Bauern und Bäuerinnen – Sie haben heute die Gelegenheit, das zu ändern. Ich möchte daher die Möglichkeit nutzen und folgenden Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Fair­ness bei Vor-Ort-Kontrollen der AMA“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus wird aufgefordert si­cherzustellen, dass die Auswahl der durch die AMA zu kontrollierenden Betriebe durch einen Prozess erfolgt, der Willkür ausschließt.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

19.55

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Peter Schmiedlechner

und weiterer Abgeordneter

betreffend Fairness bei Vor-Ort-Kontrollen der AMA

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 63, Bericht des Aus­schusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1102/A der Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser, Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz geändert wird (546 d.B.), in der 71. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 11. Dezember 2020

Zu den Aufgaben der Agrarmarkt Austria (AMA) gehört auch die Kontrolle im Falle der Vergabe öffentlicher Mittel von EU, Bund und Ländern. Gemäß Art. 24 der VO (EU) Nr. 809/2014 sind die Vor-Ort-Kontrollen so durchzuführen, dass zuverlässig geprüft werden kann, ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Beihilfen und die Anforde­rungen und Normen für die anderweitigen Verpflichtungen (Cross Compliance) eingehal­ten werden.

Die Kontrollen der AMA betreffen ein breites Feld:

•           Direktzahlungen

•           ÖPUL - Agrarumweltprogramm

•           AZ - Ausgleichszulage; Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifi­schen Gründen benachteiligte Gebiete

•           Ländliche Entwicklung - sonstige Maßnahmen

•           Rinderkennzeichnung

•           Cross Compliance

•           Nachhaltigkeit Biokraftstoffe

•           Schulprogramme

•           Markt- und Meldemaßnahmen

Darüber hinaus übt die AMA auch in anderen Bereichen, beispielsweise hinsichtlich Agrarmarketingbeiträge und Gütesiegel, Kontrolle aus.

Vor-Ort-Kontrollen dürfen gemäß Art. 25 Verordnung (EU) Nr. 809/2014 nur dann ange­kündigt werden, wenn der Prüfungszweck dadurch nicht gefährdet wird. Die Ankündi­gungsfrist beträgt bei flächenbezogenen Maßnahmen maximal 14 Tage und bei den tier­bezogenen Maßnahmen maximal 48 Stunden. Corona-bedingt wurden die Regeln in Österreich teilweise angepasst. Immer wieder beklagen Betriebe, dass sie zu oft kontrol­liert werden und die Kontrollen im besonders schwierigen letzten Quartal stattfinden und die Auswahl der Betriebe, welche kontrolliert werden, nicht einheitlich erfolgt. Deswegen fühlen sich einige Betriebe ungerecht behandelt.

Die AMA veröffentlicht dazu auf der Homepage: „Für flächenbezogene Maßnahmen (z.B. ÖPUL, AZ) sind mindestens 5% aller Antragsteller, die einer Verpflichtung unterlie­gen, vor Ort zu kontrollieren (Art. 30). Für die "Anderweitigen Verpflichtungen" (Cross Compliance, Art. 68) sind mindestens 1% aller Antragsteller vor Ort zu kontrollieren. Für alle anderen Maßnahmen der ländlichen Entwicklung sind nach Art. 50 mindestens 5% aller öffentlichen Ausgaben vor Ort zu kontrollieren.

Die Prozentsätze gelten für Österreich; eine unterschiedliche Gewichtung in den Bun­desländern/Bezirken ist möglich. Für andere Maßnahmen (z.B. Schulprogramme, Imke­reiförderung, Nachhaltigkeit, usw.) sind die Betriebsauswahl und die Kontrollgrundsätze in den jeweiligen Verordnungen geregelt.[…] Die zu kontrollierenden Betriebe werden nach dem Zufallsprinzip und einer Risikoanalyse ausgewählt.“1

Unklar ist, wie dieses Zufallsprinzip und die Risikoanalyse durchgeführt werden und wie diese Faktoren gewichtet sind.

Wiewohl Kontrolle zur Sicherstellung eines bundesweit hohen Produktionsstandards wich­tig ist, dürfen Kontrollmaßnahmen nicht zu Willkür und einer überbordenden Bürokratie führen. Häufige Kontrollen, welche wiederholt die immer selben Landwirtinnen und Land­wirte betreffen, gilt es daher kritisch zu hinterfragen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus wird aufgefordert sicherzustellen, dass die Auswahl der durch die AMA zu kontrollierenden Betriebe durch einen Prozess erfolgt, der Willkür ausschließt.“

1              https://www.ama.at/Fachliche-Informationen/Vorortkontrolle/Grundsatzliches-zur-Vorortkontrolle-der-AMA

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und ordnungsgemäß eingebracht, er steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Cornelia Ecker. – Bitte schön, Frau Abge­ordnete.