20.28

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministe­rin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Zivildiener haben in diesem Jahr Außerordentli­ches geleistet. Zivildiener leisten während der Coronakrise ein echt hartes Stück Arbeit, und ich möchte mich gleich einmal vorweg zu Beginn bei allen Zivildienern – sowohl den ordentlichen als auch den außerordentlichen – wirklich für ihren Einsatz bedanken. (Bei­fall bei Grünen und SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Mit der heutigen Änderung im Zivildienstgesetz verlängern wir verschiedene Sonderre­gelungen zum Zivildienst noch einmal bis Ende August. Das ist wichtig, das ist die so­genannte Sunsetclause. Das ist notwendig, weil wir aufgrund der aktuellen Entwicklun­gen der Covid-Pandemie noch nicht wissen, was kommen wird, und es eben erforderlich sein kann, dass Zivildiener wieder zum außerordentlichen Zivildienst einrücken müssen.

Lassen Sie mich gleich einmal eines klarstellen, nämlich dass wir mit dieser Maßnahme nicht sofort wieder einen außerordentlichen Zivildienst ausrufen werden – nein, das wer­den wir nicht. Die grundsätzliche Möglichkeit, außerordentliche Zivildiener einzuberufen, bestand in diesem Gesetz schon vorher, das ist nämlich schon immer drinnen. Die Sa­che, die wir jetzt regeln, ist nichts anderes, als dass wir sozusagen bestimmte Rahmen­bedingungen ändern. Als Abgeordnete sind wir uns sehr wohl der Verantwortung be­wusst, die damit einhergeht und die wir der Ministerin in die Hand legen. Deshalb möchte ich hier auch klarstellen, dass darauf nur im Notfall zurückgegriffen werden kann und soll. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Worum geht es aber jetzt bei dieser Maßnahme, die wir verlängern? Es geht dabei vor allem um eine Zuteilung außerordentlicher Zivildiener inklusive verfahrensbeschleu­nigter Maßnahmen, und da liegt die Betonung besonders auf Verfahrensbeschleuni­gung, weil in dieser Coronakrise schnell etwas passieren muss und nicht lange irgendwie herausgefordert wird, wie es halt im ursprünglichen Gesetz ist. Des Weiteren wird es weiterhin möglich sein, dass außerordentliche Zivildiener zusätzliche Urlaubstage be­kommen, was in der Sunsetklausel auch nicht geregelt worden ist. (Zwischenruf des Abg. Stefan.)

Wir haben uns in dieser Regierung ebenso darauf geeinigt, dass eine erneute Einberu­fung des außerordentlichen Zivildienstes nur in enger Absprache mit dem Sozialminis­terium erfolgen kann, in dem auch der Bedarf und die Notwendigkeit erhoben werden – das ist auch notwendig –, und es wird im Vorfeld auch ein konkreter Ministerratsvortrag notwendig sein, damit erneuert ein außerordentlicher Zivildienst einberufen werden kann. Es ist wichtig, dass es diese Vorlaufzeit gibt, damit junge Menschen im Vorfeld wissen, was in den nächsten Tagen passieren wird.

Zur Kritik der Opposition, dass sich endlich etwas an der Bezahlung der Zivildiener än­dern muss: Ja! Ich kann auch ganz ehrlich Ja sagen, ich sehe das auch als Kritik und ich kann sie sehr gut verstehen, ich teile sie sogar, aber leider hat es in diesem Punkt in der Koalition noch keine politische Einigung gegeben – ich sage das ganz offen. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, weil wir als Grüne es nach wie vor als notwendig empfinden, das anzugleichen, da auch etwas weiterzubringen, denn es wäre gerecht. Es hat etwas mit Gerechtigkeit zu tun – ein Wort, das immer wieder verwendet wird –, dass Leute, die einen ordentlichen verlängerten Zivildienst leisten, genauso viel bekom­men wie jene, die sich freiwillig melden. (Zwischenruf des Abg. Shetty.) Ich finde das einfach gerecht. (Beifall bei den Grünen.)

Daher werden wir uns bemühen, die Rechtslage anzugleichen, und wir werden diese Gerechtigkeit einfordern. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.31

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Elisa­beth Köstinger. – Bitte schön, Frau Bundesministerin.