21.15

Abgeordneter Süleyman Zorba (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Es freut mich, dass wir heute mit der Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes und des Post-Betriebsverfassungsgesetzes einen wirklich bedeutenden Beitrag zur demokrati­schen Mitbestimmung von Jugendlichen leisten können.

Mit der Senkung des Wahlalters für den Betriebsrat von 18 auf 16 Jahre erhalten Ju­gendliche mehr Mitspracherecht in ihrem direkten Arbeitsumfeld. Damit wird ein auf den ersten Blick vielleicht klein erscheinender, aber in seiner Wirkung enorm wichtiger Punkt aus dem Regierungsprogramm umgesetzt, denn das Wählen mit 16, auch den Betriebs­rat, bedeutet nicht nur, einen weiteren Tag im politischen Kalender für den Urnengang zu reservieren, es bedeutet mehr Mitsprache, eine stärkere Stimme für Jugendliche und mehr Möglichkeiten, den eigenen Interessen Gehör zu verschaffen. (Beifall bei den Grü­nen sowie der Abg. Gabriela Schwarz.)

Neben der wichtigen Institution des Jugendvertrauensrates, der als Errungenschaft der Gewerkschaft schon seit 1973 die Anliegen von jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmern vertritt, erhalten Jugendliche nun eine weitere Möglichkeit der demokratischen Teilhabe in ihrem Arbeitsumfeld, denn mit ihrer Stimme können sie nun nicht nur über ihre bestmögliche Interessenvertretung entscheiden, als neue WählerInnengruppe wird auch die Verantwortung, die der Betriebsrat gegenüber jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hat, gestärkt.

Da auch schon im Ausschuss Einstimmigkeit über diese Gesetzesänderung geherrscht hat, hoffe ich auch heute im Plenum auf breite Zustimmung. Geben wir jungen Menschen also eine Stimme, nicht nur in der Bundes-, Landes- oder Kommunalpolitik, sondern auch in ihrem direkten Arbeitsumfeld! – Danke. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordne­ten der SPÖ sowie der Abg. Gabriela Schwarz.)

21.17

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Dem ist nicht so.

Die Abstimmung wird auch am Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Aus­schusses für Familie und Jugend erfolgen.