21.23

Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundes­minister! Zuerst möchte ich auf die Regierungsvorlage betreffend Änderung des Kinder­betreuungsgeldgesetzes eingehen. Grundsätzlich gibt es nach der Geburt des Kindes zwei Arten von Kinderbetreuungsgeld, die Eltern können zwischen einer pauschalen oder einer einkommensabhängigen Variante wählen, wobei für die einkommensabhän­gige Variante 80 Prozent der Letzteinkünfte berechnet werden.

Für jene, die aufgrund der Coronakrise etwa in Kurzarbeit geschickt wurden, würde sich das möglicherweise negativ auswirken, daher begrüßen wir die Änderung, dass für Ge­burten im Jahr 2021 der Einkommensnachweis von 2019 oder 2020 vorgelegt werden kann und somit eine Benachteiligung beseitigt wird.

Zum Antrag der SPÖ betreffend Vereinbarkeitsmilliarde für den Ausbau von Kinderbe­treuungseinrichtungen: Die zentrale Forderung ist ein Rechtsanspruch auf einen Kinder­betreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr. Dazu möchte ich Folgendes anmerken: Dieser Antrag ist sehr hoch gegriffen und ich glaube, das ist eine SPÖ-Wunschvorstel­lung. Sie fordern den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen für Kleinstkinder, für Einjährige. Da sage ich Ihnen, dass es auch andere Möglichkeiten für eine gute Kinder­betreuung gibt. Zum Beispiel würden sich Tagesmütter sehr gut dazu eignen. Diese sollte man mehr unterstützen und mehr in sie investieren, denn gerade bei Tagesmüttern sind Kleinstkinder in einer familiären Umgebung und können sich dann individuell ent­falten.

Ich halte es für einen falschen Ansatz, dass man Geld nur für den Ausbau von Kinder­gärten in die Hand nimmt. Viel wichtiger wäre, dass Eltern, besonders Mütter, finanziell unterstützt werden und so ihre Kinder auch zu Hause betreut werden können.

Die Abgeordneten der SPÖ möchte ich fragen, ob ihnen eine häusliche Betreuung über­haupt nichts wert ist, denn wenn man sich den Antrag genauer anschaut, dann geht ganz deutlich ein Nein daraus hervor. Aus diesem Grund werden wir diesen Antrag ablehnen. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Wir wollen bei der Kinderbetreuung die Wahl­freiheit für Eltern. (Beifall bei der FPÖ.) Wir wollen, dass sich die Eltern aussuchen kön­nen, ob sie ihr Kind in einer Kinderbetreuungseinrichtung oder von einer Tagesmutter betreuen lassen oder – das ist das Allerwichtigste, die wichtigste Aufgabe – ob die Be­treuung selbst zu Hause übernommen wird. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

21.27

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Neßler. – Bitte.