22.13

Abgeordnete Mag. Romana Deckenbacher (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Gestern endete die welt­weite Kampagne 16 Tage gegen Gewalt an Frauen, und einmal mehr haben wir gese­hen, wie wichtig Anstrengungen im Sinne des Gewaltschutzes und der Gewaltprävention sind.

Die Zahlen sprechen für sich: 36 000 Anzeigen und etwa 1 000 Wegweisungen pro Mo­nat  das ist der Stand September 2020. Aufgrund des Gewaltschutzgesetzes aus dem Jahre 2019 erfolgte durch das Bundesministerium ein Vergabeverfahren für Beratungs­stellen für Gewaltprävention, so wie diese in Zukunft jetzt auch heißen sollen. Innerhalb der vorgegebenen Frist gab es aber zu wenige Bewerbungen, sodass eine flächende­ckende Beauftragung für Beratungsstellen nicht möglich war. Es ist deswegen notwen­dig, das Inkrafttreten der Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz von für Beratungsstel­len für Gewaltprävention relevanten Bereichen zu verschieben und damit auch eine neu­erliche Ausschreibung möglich zu machen.

Viele Beratungsstellen hatten nämlich die Befürchtung, das Risiko tragen zu müssen, dass sie auf den Kosten sitzen bleiben. Die Kosten für die Beratung werden nun durch den Bund getragen. Wir erhöhen damit auch die Akzeptanz dieser Maßnahme vor allem in einkommensschwachen Schichten gerade bei einer ohnehin schon angespannten familiären Budgetlage könnte es sonst zu einer Verstärkung bestehender Spannungen kommen.

Darüber hinaus wird der administrative Aufwand bei den Beratungsstellen für Gewaltprä­vention reduziert und auch eine finanzielle Sicherheit für diese Stellen geschaffen. Die geltende Beratungspflicht für Personen, über die ein Annäherungsverbot verhängt wur­de, trägt zur Vorbeugung weiterer Gewalttaten und zur Deeskalation bei. Ein Gefährder – und es sind eben überwiegend Männer – hat sich demnach binnen fünf Tagen nach der Anordnung eines derartigen Verbots mit einer Beratungsstelle in Verbindung zu setzen. Die Beratungsstunden sollen von 3 auf mindestens 6 Stunden erhöht werden, was natür­lich eine umfangreichere Beratung und das Erreichen eines höheren Wirkungsgrades ermöglicht.

Es geht uns aber vor allem – Kollege Bürstmayr hat es im Ausschuss schon erwähnt – nicht um eine Bevorzugung der Täter gegenüber den Opfern – nein! –, sondern es geht um eine opferorientierte Täterarbeit. Ich bin davon überzeugt, dass uns allen hier in die­sem Zusammenhang ein entsprechender Qualitätsrahmen sehr wichtig ist. Eine umfang­reiche Evaluierung des Gewaltschutzgesetzes soll dies auch garantieren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Präventionsarbeit ist vor allem im Zusammenhang mit Gewaltausübung ungemein wert­voll und wichtig. Wir sehen an diesem Beispiel zur Änderung des Sicherheitspolizei­gesetzes, dass die Zusammenarbeit hier im Hohen Haus zum Wohle aller in Österreich lebenden, vor allem aber von Gewalt betroffenen Menschen zumindest in diesem Punkt gut funktioniert. Ich danke allen Parteien, die diesem Antrag zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

22.17

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Schatz. – Bitte.