22.26

Abgeordneter Karl Mahrer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte heute nicht über Reparaturen sprechen, sondern ich möchte darüber sprechen, dass es doch eigentlich ein schönes Erlebnis ist, wenn Politikerinnen und Politiker aufeinander zugehen, gegenseitig Vor­schläge austauschen und darauf eingehen. Ich glaube, wir können heute die qualitäts­volle Arbeit der Beratungsstellen für Gewaltprävention sicherstellen, wir können eine bestmögliche Vorbereitung sicherstellen, weil wir aus dem Ausschreibungsprozess ge­lernt haben.

Wir regeln heute die Erhöhung der Beratungsstunden, wir regeln heute die Kostenüber­nahme durch den Bund, und wir regeln heute nicht nur irgendeine Evaluierung, sondern eine Evaluierung des gesamten Gewaltschutzpakets bis 30. August 2022, die Innenmi­nister Karl Nehammer unter Einbeziehung der Interventionsstellen, der Gewaltschutzein­richtungen und auch der neuen Beratungsstellen für Gewaltprävention sicherstellen wird. Das ist viel Arbeit. Ich möchte schon jetzt dem Innenminister und seinem Team ganz herzlich dafür danken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Belakowitsch – erheitert –: Danken!)

Mit den ersten beiden Punkten, meine Damen und Herren, schaffen wir einen weiteren Anreiz, sich an der neuerlich beginnenden Ausschreibung zu beteiligen. Die Entschei­dung ist für interessierte Einrichtungen aber nicht immer so leicht, denn die Übernahme der Tätigkeit einer Beratungsstelle ist mit umfangreichen organisatorischen und perso­nellen Maßnahmen verbunden. Dazu braucht es Zeit, daher die Verlängerung und der Beginn der Maßnahmen mit 1.9.2021.

Ich bringe daher in diesem Zusammenhang und auch aufgrund einer redaktionell not­wendigen Präzisierung folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karl Mahrer, Sabine Schatz, Mag. Georg Bürstmayr, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für innere Angelegen­heiten, 553 der Beilagen, über den Antrag 1107/A der Abgeordneten Karl Mahrer, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird.

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der oben angeführte Antrag in der Fassung des Berichtes des Ausschusses für innere Angelegenheiten, 553 der Beilagen, wird wie folgt geändert:

1. Z 2 lautet:

„2. In § 38a Abs. 8 entfällt der letzte Satz und die Wortfolge ,ein Gewaltpräventions­zentrum durch die Wortfolge ,eine Beratungsstelle für Gewaltprävention sowie die Wort­folge ,das Gewaltpräventionszentrum durch die Wortfolge ,die Beratungsstelle für Ge­waltprävention ersetzt.

2. Z 4 lautet:

„4. In § 84 Abs. 1b Z 3 wird die Wortfolge ,einem Gewaltpräventionszentrum durch die Wortfolge ,einer Beratungsstelle für Gewaltprävention ersetzt.“

3. In der Z 5 und 6 wird „Juli“ jeweils durch „September“ und in der Z 6 „Juni“ durch „Au­gust“ ersetzt.

*****

Nach diesem Marathon der Vorlesung möchte ich noch ganz kurz ein paar Dankesworte von meiner Seite loswerden: Ich danke allen Fraktionen im Hohen Haus für die Zusam­menarbeit bei diesem Thema. Ich danke nicht nur dem Koalitionspartner, Meri Disoski, Georg Bürstmayr, sowie meiner Kollegin Pfurtscheller dafür, sondern ich danke auch der Opposition: Reinhold Einwallner, Gabriele Heinisch-Hosek, Sabine Schatz – wir waren in einem sehr intensiven Diskussionsprozess – und Stephanie Krisper. Zuletzt habe ich auch einige versöhnliche Worte von Christian Ries gehört. Ich danke dafür.

Abschließend möchte ich Ihnen als Obmann des Ausschusses für innere Angelegen­heiten – gemeinsam mit unserem Koalitionspartner, den Grünen – einen Vorschlag ma­chen, ja, ich möchte ein Versprechen abgeben. Nehmen wir doch diesen heutigen Be­schluss zum Anlass, einen laufenden Diskussionsprozess innerhalb und auch außerhalb des Ausschusses für innere Angelegenheiten aufzunehmen! Da können wir dann lau­fend die Erfahrungen der Partner und der Einrichtungen aufnehmen. Wir können rascher auf Entwicklungen reagieren und – ich glaube, das hat die Diskussion auch bewiesen – da und dort Missverständnisse in der Kommunikation ausräumen.

Sie wissen, ich bin mit dem Thema emotional sehr verbunden. Für mehr Qualität lade ich Sie alle zu diesem Gesprächsprozess ein, und ich hoffe, dass wir damit das errei­chen, was wir alle wollen: künftig weniger Gewalt gegen Frauen und Kinder. In diesem Sinn wünsche ich friedliche, gesunde Weihnachten! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

22.31

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungantrag

der Abgeordneten Karl Mahrer, Sabine Schatz, Mag. Georg Bürstmayr, Dr. Stephanie Krisper,

und Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten (553 BlgNR 27.GP.) über den Antrag 1107/A der Abgeordneten Karl Mahrer, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der Antrag 1107/A der Abgeordneten Karl Mahrer, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geän­dert wird, in der Fassung des Berichts des Ausschusses für innere Angelegenheiten (553 BlgNR 27. GP.) wird wie folgt geändert:

1. Z 2 lautet:

„2. In § 38a Abs. 8 entfällt der letzte Satz und die Wortfolge ´ein Gewaltpräventions­zentrum´ durch die Wortfolge ´eine Beratungsstelle für Gewaltprävention´ sowie die Wortfolge ´das Gewaltpräventionszentrum´ durch die Wortfolge ´die Beratungsstelle für Gewaltprävention´ ersetzt.

2. Z 4 lautet:

„4. In § 84 Abs. 1b Z 3 wird die Wortfolge ´einem Gewaltpräventionszentrum´ durch die Wortfolge ´einer Beratungsstelle für Gewaltprävention´ ersetzt.“

3. In der Z 5 und 6 wird „Juli“ jeweils durch „September“ und in der Z 6 „Juni“ durch „August“ ersetzt.

Begründung

Bei den Änderungen in Z 1 und 2 handelt es sich um eine grammatikalische Korrektur.

Mit der Änderung in Z 3 wird das Inkrafttreten um zwei Monate nach hinten verschoben, um den Beratungsstellen, die sich an der Ausschreibung beteiligen, mehr Zeit einzuräu­men, um sich auf ihre Tätigkeit vorzubereiten.

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete El‑Nagashi. – Bitte.