22.33

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kol­leginnen und Kollegen! Werte Damen und Herren zu Hause! Zur späten Stunde noch ein wichtiges Thema mit Symbolkraft: Ehrenzeichen der Republik haben eine sehr hohe Symbolkraft, sowohl für den jeweiligen Träger, die jeweilige Trägerin als auch für die Republik selbst, die sich durch die Verleihung mit der geehrten Person identifiziert.

Dieser Symbolkraft müssen wir uns bewusst sein. Mit der Verleihung nimmt die Republik eine Bewertung der Verdienste vor, die eine Person für die Republik geleistet hat. Nun gibt es aber extrem gelagerte Einzelfälle von in der Vergangenheit geehrten Personen, bei denen es der Republik nun nicht mehr gut zu Gesicht steht, dass diese nach wie vor Trägerinnen und Träger von hohen Auszeichnungen sind.

Einer dieser Fälle und auch ein Grund für unsere Initiative ist Hans Globke. Ihm wurde als Mitarbeiter des deutschen Bundeskanzlers Konrad Adenauer im Jahr 1956 das Große goldene Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich ver­liehen. Er hatte aber 1933 als Jurist im Reichsinnenministerium das Ermächtigungsge­setz konzipiert, mit dem Adolf Hitler die Demokratie ausschaltete, und wirkte außerdem an den Rassengesetzen mit. Er verstarb 1973.

Wir NEOS sehen dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf im Bewusstsein unserer Verantwortung gegenüber unserer Geschichte, und dementsprechend meinen wir, dass auch Aberkennungen notwendig sind und möglich sein müssen. Auch Bundespräsident Van der Bellen sagte bereits öffentlich, dass das Ehrenzeichengesetz novelliert werden muss. Er sagte zum Fall Globke: „Selbstverständlich hätte es 1956 niemals zu einer Ordensverleihung an Hans Globke kommen dürfen. Ich halte es daher für richtig und notwendig, dass es zu einer Aberkennung dieses Ordens kommt.“ (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wie unser Bundespräsident wünschen wir NEOS uns eine Lösung, die sicherstellt, dass über den Einzelfall hinaus in allen Fällen einheitliche, gerechte und objektive Maßstäbe für die Aberkennung von Ehrenzeichen zur Anwendung kommen. In unserem Antrag übernehmen wir Regelungen, die es teilweise schon in Landesgesetzen für Landeseh­renzeichen gibt, zum Beispiel in Salzburg und Tirol, und führen diese auf Bundesebene für drei Ehrenzeichen ein. Die Regelungen auf Landesebene funktionieren in der Praxis sehr wohl sehr gut. Wir würden die Regelung auch für posthume Anwendung ganz klar im Gesetz festhalten, damit auch in der Vollziehung Transparenz herrscht.

Dieser neue Entzugstatbestand ist natürlich nicht dafür gedacht, inflationär angewendet zu werden, sondern nur für Extremfälle wie den beschriebenen. Auch die posthume Aberkennung soll eben ermöglicht und auf jeden Fall durch Historiker wissenschaftlich begleitet werden.

Ich freue mich, dass die ÖVP bereits Sympathie für den Antrag bekundet hat; ein Weih­nachtswunder, dass Kollege Gerstl mir einmal beigepflichtet hat, nämlich im Innenaus­schuss zu diesem Thema. Persönlich hätte ich mir ein anderes Weihnachtswunder gewünscht, es ist aber besser als nichts, auch für dieses Land. Ich hoffe, dass die Zu­stimmung der ÖVP dementsprechend auch im Verfassungsausschuss hält, und wün­sche Ihnen, Kolleginnen und Kollegen, und auch Kollegen Gerstl hiermit erholsame und schöne Weihnachtsfeiertage. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

22.37

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Gerstl. – Bitte.