22.40

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wie schon gesagt dienen Ehrenzeichen dazu, dass die Republik Personen aufgrund ih­rer überaus großen Leistungen auszeichnet.

Der Fall Gross – Sie haben es erwähnt – ist historisch ein bisschen anders, weil er ja schon 1975 das Ehrenkreuz bekommen hat. Das war rechtswirksam, und deswegen wurde in dem Gesetz zur Verleihung der Ehrenkreuze der § 8a geschaffen – die soge­nannte Lex Heinrich Gross –, um es ihm abzuerkennen.

Bei der Frage der Aberkennung von Ehrenzeichen gibt es auch immer wieder die Frage der Aberkennung von Honorarprofessuren, akademischen Honorartiteln, aber auch er­worbenen Titeln an den Universitäten, wenn so ein Verhalten vorliegt. Zuletzt war das eine jahrelange Debatte an der Universität Salzburg, die Konrad Lorenz betroffen hat, der den Nobelpreis bekommen hat – man hat aber trotzdem ein Aberkennungsverfahren gemacht.

Ich glaube auch, dass das notwendig ist, wiewohl ich an der Stelle meine persönliche Meinung sagen darf: Ich glaube, dass man Personen, die tot sind und die kein Subjekt mehr sind, eigentlich nichts aberkennen kann. Es hat historisch-moralisch natürlich eine Bedeutung, wenn man es aberkennt, im Grunde ist es aber auch eine philosophische Frage, ob einem Menschen, der nicht mehr existiert, wenn es kein Subjekt mehr gibt, etwas aberkannt werden kann.

Es geht ja auch um die historische Situation, warum man das verliehen hat, und im Fall Heinrich Gross war das besonders deutlich, weil er über die Sozialdemokratie – ich könnte jetzt auch Beispiele aus der ÖVP nennen, aber wir bleiben jetzt dabei – zu dem geworden ist, der er wurde, nämlich einer der meistbeschäftigten Gerichtsgutachter, der letztlich aber auch in genau jener Tradition der Euthanasie gehandelt hat. Es gibt das berühmte Beispiel des Herrn Zawrel, der in der NS-Zeit von Gross behandelt und danach auch begutachtet wurde.

Ich glaube, wir sollten das beschließen, auch wenn man vielleicht eine andere Position hat, und für alle Ehrenzeichen, die der Bund vergibt, eine einheitliche Regelung finden. Das kann auch eine Regelung betreffend ein gewisses Strafausmaß sein. Ich glaube, da sollten wir uns wirklich etwas Gutes überlegen, und zwar für alle Ehrenzeichen, die die Republik vergibt.

Richard Wadani hatte auch ein Ehrenzeichen, und zwar das für Verdienste um die Be­freiung Österreichs, und genau deswegen sollte man die Kaserne nach ihm benennen. – Schöne Weihnachten! (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

22.43

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Nein.

Die Abstimmung erfolgt am Ende der Debatten über die Vorlagen des Ausschusses für innere Angelegenheiten.