16.20

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Werte Regierungsmitglieder! Hohes Haus! Werte Zuseher! Das war heute ein sehr intensiver Angriff von ÖVP und Grünen gegen uns Freiheitliche. Man hat uns vorgeworfen, wir sind so böse (Oh-Rufe bei der ÖVP) und so gemein (Ruf bei der ÖVP: Na, so arm!) und so kritisch – und wir sind nicht auf den Knien vor dieser tollen Regierung. Das hat Sie heute offensichtlich sehr gestört, es gab ganz massive Angriffe – ich war ein bissl überrascht – so kurz vor Weihnachten, aber wir nehmen das ja sportlich.

Vielleicht darf man schon noch einmal darauf hinweisen (Zwischenruf bei der ÖVP), um wieder sachlich zu diskutieren (Zwischenruf des Abg. Hörl), warum wir heute überhaupt hier sind. Warum sind wir heute im Parlament? (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Hörl.) – Weil die Regierung, weil ÖVP und Grüne wieder einmal, zum wiederholten Male gepfuscht haben. Das ist der Grund, warum wir heute hier sind. Wir als Freiheitliche sind aber natürlich froh, weil wir den Tag nutzen, um euch heute wieder einmal einige Wahrheiten, die ihr nicht gerne hört, um die Ohren zu hauen, um es schön zu sagen.

Eine dieser Wahrheiten ist die erste Geschichte, die wir heute beschließen, und zwar die Deckelung der Luxuspensionserhöhungen – auch diesbezüglich darf ich auf die Aus­schüsse, die stattgefunden haben, verweisen. ÖVP und Grüne haben sich massiv ge­wehrt, diesen Deckel mit 35 Euro einzuführen. Dann kam die „Kronen Zeitung“, dann kam der Bürgerprotest, und nun werden wir es heute beschließen, nachdem Sie es eben formal verschlampt haben.

Die zweite Geschichte, die wir heute diskutieren und beschließen – auch dies aufgrund des Drucks von uns Freiheitlichen und auch diverser Medien –, ist das Aussetzen der Gehaltserhöhung für Politiker. Ich darf noch einmal darauf hinweisen, falls es sich jemand noch einmal anschauen will: Wir als Freiheitliche haben einen Antrag einge­bracht, in dem wir gefordert haben, dass alle Politiker – mehr oder weniger – auf diese Lohnerhöhung verzichten. Wir wurden im Ausschuss niedergestimmt, und heute wird vermutlich die Regelung der ÖVP und der Grünen kommen, mit der quasi die Spitzen­politiker auf Ihre Lohnerhöhung verzichten. Sie haben es wahrscheinlich auch am meisten verdient, sage ich ein bisschen boshaft, weil sie auch einiges verbrochen haben, was die Bevölkerung auszubaden hat; ganz grundsätzlich aber ist es, meiner Meinung nach, einfach ein Gebot der Stunde, ein Gebot des Anstands, dass in dieser schweren Krise, in der Hunderttausende arbeitslos sind, in der Betriebe kurz vor dem Konkurs ste­hen, auch die Politik selbstverständlich auf eine Lohnerhöhung verzichtet. Das brauchen wir gar nicht zu diskutieren.

Im Zuge dieser Luxuspensionsgeschichte möchte ich noch einmal darauf hinweisen: 2014 haben ÖVP, SPÖ und Grüne diese Luxuspensionen mehr oder weniger einze­mentiert. Wir reden von in etwa 40 000 Personen, die das betrifft, und ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Die ASVG-Höchstbemessungsgrundlage beträgt rund 3 600 Euro brutto, und es gibt Hunderttausend Pensionisten in Österreich, die eine Pension über dieser Höchstbemessungsgrundlage beziehen. Wir kämpfen inzwischen schon seit Jahren dafür, dass der Deckel eingezogen wird, und ich hoffe, wir werden das auch irgendwann einmal erreichen.

Ich möchte auch noch ganz kurz erwähnen: Es war natürlich klar, dass die Hackler­regelung fallen muss, weil dafür kein Geld da war, sonst aber ist bei dieser Regierung offensichtlich für alle möglichen Dinge Geld da, man hat es heute wieder diskutiert: 270 Millionen Euro für PR und Eigenwerbung.

Herr Präsident, wenn ich noch Zeit habe, darf ich noch etwas anbringen – Sie bremsen mich hoffentlich. (Abg. Vogl: Jede Menge Zeit ...!)

Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich darf Ihnen sagen, Sie haben nur mehr 1:30 Minuten Redezeit. Ich glaube, Sie wollten auch noch einen Antrag einbringen.

Abgeordneter Peter Wurm (fortsetzend): Dann bringe ich einmal den Abänderungs­antrag ein, damit das erledigt ist:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem obenstehenden Bericht angeschlossene Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Dem § 21 wird folgender Abs. 20 angefügt:

„(20) Die in § 2 Abs. 2 vorgesehene Anpassung des Ausgangsbetrages gemäß § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktio­näre, BGBl. I Nr. 64/1997, entfällt bis 31. Dezember 2021für die in § 3 Abs. 1 Z 1 bis 17 genannten Organe.“

*****

Hiermit ist der Antrag eingebracht, nun kann ich zum Schluss doch noch zum Haupt­thema Corona kommen: Ich glaube, Sie haben, nachdem man heute die Redebeiträge gehört hat, immer noch nicht verstanden, dass Sie die Freiheit und Selbstbestimmung Österreichs und seiner Bürger angreifen – und das, was Sie mit dem Freitesten machen, ist nichts anderes als Erpressung.

Ich bin sonst keiner, der Dichter zitiert, ich glaube aber, das sollte man heute in der Form schon einmal machen, mit dem berühmten Goethezitat: „Und bist du nicht willig, so brauch’ ich Gewalt.“ – Das ist das, was Sie der Bevölkerung zumuten. Es gibt keinen sachlichen medizinischen Grund, das zu machen, ich bin auch schon sehr gespannt, wie Sie es dann in dementsprechenden Gesetzestexten formulieren werden. Aber wie gesagt: Sie sind als Regierung in dieser Coronakrise (Präsident Hofer gibt das Glockenzeichen) mit Todesangst und Panik gestartet, haben das das ganze Jahr über fortgesetzt – und nun kommt zum Schluss zur Todesangst und Panik auch noch Zwang hinzu.

Ich wünsche mir für Österreich und für die Bevölkerung als Christkindlgeschenk endlich eine Regierung, die da umdenkt (Präsident Hofer gibt neuerlich das Glockenzeichen), und ich hoffe, wir haben 2021 entweder eine andere Regierung oder zumindest eine Regierung, die umgedacht hat. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

16.26

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

§ 53 Abs 3 GOG-NR

der Abgeordneten Belakowitsch, Fürst

und weiterer Abgeordneter

zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1195/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz geändert wird (621 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der dem obenstehenden Bericht angeschlossene Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Dem § 21 wird folgender Abs. 20 angefügt:

            „(20) Die in § 2 Abs. 2 vorgesehene Anpassung des Ausgangsbetrages gemäß § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, BGBl. I Nr. 64/1997, entfällt bis 31. Dezember 2021für die in § 3 Abs. 1 Z 1 bis 17 genannten Organe.“

Begründung

Gemäß § 3 BezBegrBVG hat der Präsident des Rechnungshofes jährlich einen Anpas­sungsfaktor für die Erhöhung der Politikergehälter zu ermitteln, wodurch die öffentlichen Funktionäre in den Genuss einer Gehaltserhöhungsautomatik kommen, die vor dem Hintergrund der steigenden Arbeitslosigkeit in Folge des Umgangs der Bundesregierung mit der Corona-Krise nicht vertretbar ist.

Die Corona-Maßnahmen der Regierung haben zu dramatischen Entwicklungen auf dem österreichischen Arbeitsmarkt geführt: Im April 2020 waren 571.477 Personen ohne Job, so viele wie noch nie zuvor. Im November 2020 waren insgesamt 457.197 Menschen ohne Arbeit, wiederum 25.000 mehr als im Oktober 2020 – die Zahlen steigen wieder. Dasselbe Bild zeigt sich bei der Kurzarbeit, die zuletzt rund 324.000 Menschen betraf.

Hunderttausende Österreicher müssen den Gürtel also enger schnallen und bereits nach dem Winter droht eine Verschärfung der Wirtschaftskrise. Hauptverantwortlich für die heranrollende Insolvenzwelle kleinerer und mittlerer Unternehmen ist das Corona-Missmanagement der Bundesregierung.

Es war die Regierung, die entgegen den Vorschlägen der Opposition den Unternehmern ihren Rechtsanspruch auf eine Entschädigung in Zusammenhang mit ihren Corona-Maß­nah­men genommen hat. Von der durch die Regierung versprochenen Unterstützungsleistungen ist bis heute, mehr als acht Monate nach dem ersten Lockdown, bei vielen Betrieben quer durch alle Branchen wenig bis gar nichts angekommen. Den Arbeitslosen hat die schwarz-grüne Regierung bis heute die Erhöhung der Nettoersatzrate auf 70 Prozent verweigert, was sich wiederum negativ auf die Kaufkraft und damit negativ auf die heimische Wirtschaft auswirkt. Darüber hinaus droht Österreich in den kommenden Jahren ein massiver schwarz-grüner Sozialabbau bzw. eine massive Belastung der Bevölkerung. Die Abschaffung der Hacklerregelung oder die Erhöhung der Normver­brauchsabgabe sind bereits erste Vorboten.

Angesichts all dieser Entwicklungen, die vor allem zulasten von Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen gehen, ist eine große Nulllohnrunde für Politiker ein Gebot der Stunde – ein kleiner Verzicht nur weniger Akteure, wie von der Bundesregierung gefor­dert, ist eine unzulängliche Symbolpolitik.

Die Inhaber der folgenden Funktionen sollen daher solidarisch auf eine Erhöhung ihrer Bezüge verzichten:

1.         der Bundespräsident

2.         der Bundeskanzler

3.         der Vizekanzler

4.         der Präsident des Nationalrates

5.         die Bundesminister

6.         die Präsidentin des Rechnungshofes

7.         die Staatssekretäre

8.         der zweite und dritte Präsident des Nationalrates

9.         die Obmänner der Nationalratsklubs

10.       die Volksanwälte

11.       die Nationalratsabgeordneten

12.       die Präsidentin des Bundesrates

13.       die Fraktionsvorsitzenden im Bundesrat

14.       die Bundesräte

*****

Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.

Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Punkte 2 bis 6 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung einer Dringlichen Anfrage gemäß der Geschäftsordnung um 16.25 Uhr stattfinden kann.