Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesregierung und den Staatssekretären“ gemäß Art. 74 Abs. 1 des Bundes-Ver­fassungsgesetzes.

Da zu solch einem Beschluss gemäß der zitierten Verfassungsbestimmung die Anwe­senheit der Hälfte der Abgeordneten notwendig ist, stelle ich diese zuerst einmal aus­drücklich fest: Die Hälfte ist anwesend.

Die Damen und Herren, die sich für den Misstrauensantrag aussprechen, bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aufnahme von Familien mit Kindern aus Lagern auf den griechischen Inseln“.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Minder­heit, abgelehnt.