16.20

Abgeordneter Klaus Köchl (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Minister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Die NEOS haben ein Thema gewählt: „Neue Zuver­sicht und Vertrauen – besser aus der Krise heraus kommen“ – das gefällt mir ganz gut, denn so, wie sie jetzt mit der SPÖ-Wien, mit dem Bürgermeister von Wien zusammenar­beiten, habe ich auf alle Fälle mehr Zuversicht und Vertrauen als in diese Bundesregie­rung, die sich aus ÖVP und Grünen zusammensetzt. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich habe zwei Punkte: Wer zahlt die Krise? Und: Warum finde ich, dass Vermögen- und Erbschaftssteuer gleich zu behandeln sind wie das Problem der Arbeitslosigkeit? Ein paar Sätze zu den Gemeinden möchte ich auch noch sagen.

Um wirtschaftlichen und sozialen Wiederaufbau nach dieser Coronakrise zu ermögli­chen, sagen 83 Millionäre – weltweit –, dass die Steuern der Reichen erhöht werden müssen, und das dauerhaft. Deshalb ist es so wichtig, Vermögen und nicht immer nur das Einkommen zu besteuern, denn während reiche Haushalte vermehrt Unterneh­mensbeteiligungen, Wertpapiere und Zinshäuser besitzen, hat die ärmere Hälfte der Menschen vielleicht ein Auto, eine Wohnung oder ein kleines Haus. Deshalb sagen wir Sozialdemokraten: Eine Vermögensteuer muss kommen, um diese Krise finanziell be­wältigen zu können. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich mache mir schon ein bisschen Sorgen um den neuen Arbeitsminister Kocher. In einem Interview mit dem „Standard“ heißt es: „Gewerkschaften und SPÖ fordern eine Anhebung des Arbeitslosengeldes von 55 Prozent des Letztverdienstes. Sie sind dage­gen.“ Weiters wird gefragt, welche Studien dazu etwas aussagen. Er antwortet darauf: „Hierzu gibt es kaum Studien [...]. Wir wissen aber, dass der Anreiz, sich einen Job zu suchen, sinkt, wenn das Arbeitslosengeld zu hoch ist.“ Ich meine, das ist eine Aussage – er ist von einer türkisen Regierung eingesetzt worden und hat so tiefschwarze Ansichten. Das kann es ja wohl nicht sein, dass Menschen, die keine Arbeit haben, weniger be­kommen sollen, obwohl sie nichts dafür können. Das kann es ja nicht sein! (Beifall bei der SPÖ.)

Das betrifft vor allem Frauen, das betrifft Menschen, die wenig verdienen und Teilzeit arbeiten. Das kann nicht der Ansatz sein und das kann auch nicht die Binsenwahrheit des Herrn Kocher sein.

Meine Binsenwahrheit ist: Das Arbeitslosengeld ist nicht zu hoch. Wenn es zu hoch ist, dann sollten die Menschen mehr verdienen. Dass sonst keiner arbeiten geht – wer will denn zu Hause bleiben und einfach nichts tun? Das will ja niemand. Die Menschen sollen anständig verdienen, dann ist das Arbeitslosengeld für die anderen auch finanzierbar. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Zarits: ... Bürgermeister!)

Noch ein paar Sätze zu den Gemeinden: Das ist es einfach nicht, das Paket, das ihr da geschnürt habt. Es geht nicht, es ist nicht möglich, Herr Minister, dass die Gemeinden das bis 2023 selbst bezahlen müssen! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Zarits.) Das werden wir uns nicht leisten können – Sie können mir glauben, ich bin seit 30 Jahren in der Kommunalpolitik –, da müssen Sie unbedingt etwas tun. Auch ÖVP-Bürgermeister sagen mir: Macht ihr da bitte Druck, wir setzen uns nicht durch! Das geht ganz einfach nicht! Und es ist immer dasselbe.

Ihr macht etwas, ihr beschließt etwas, es ist aber nicht fertig gedacht. Deshalb bringe ich jetzt auch noch folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verschiebung des Urlaubsantritts wegen Veränderung der Semesterferien“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend wird aufgefordert, umgehend das Problem eines zum falschen Zeitpunkt vereinbarten Urlaubsantritts durch die Verschiebung der Semesterferien 2021, durch ein Recht für Arbeitnehmer*innen ausschließlich für diesen Fall bei Nichteinigung mit dem Arbeitgeber einseitig den Urlaubsantritt zu verschieben, zu lösen. Arbeitnehmer*innen dürfen durch die lnanspruchnahme dieses Rechtes keinesfalls benachteiligt werden.“

*****

Das ist etwas ganz Wichtiges. In Österreich passt – und das zum Abschluss – etwas einfach nicht: Es ist so, dass die Manager schon so irrsinnig viel Geld verdienen, sie haben 2003 das Zwanzigfache verdient, jetzt verdienen sie das Sechzigfache. Das passt nicht, sie müssen dafür Steuern zahlen. Die Menschen, die heute wenig verdienen, die keine Arbeit haben – das werden Sie sich nicht leisten können, Herr Minister, da werden Sie eingreifen und etwas für die österreichische Bevölkerung tun müssen. Als ich mit der Politik angefangen habe, habe ich immer gefragt: Was hilft den Menschen? Damit bin ich gut gefahren. Fragen Sie sich das bitte auch! (Beifall bei der SPÖ.)

16.25

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Muchitsch, Klaus Köchl, Genossinnen und Genossen betref­fend Verschiebung des Urlaubsantritts wegen Veränderung der Semesterferien

eingebracht im Zuge der Debatte zum Dringlichen Antrag der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neue Zuversicht und Vertrauen – bes­ser aus der Krise herauskommen

Die Regierung hat sehr kurzfristig beschlossen, die Semesterferien heuer anders zu ge­stalten, als es das Schulzeitgesetz 1985 vorschreibt. Durch Verordnung des Bildungsmi­nisters wurde geregelt, dass Semesterferien 2021 auch für die Bundesländer Oberöster­reich und Steiermark bereits am zweiten Montag im Februar beginnen. Diese Entschei­dung trifft viele Familien wieder völlig überraschend. Wieder muss die Kinderbetreuung umgestellt und bereits getroffene Planungen über den Haufen geworfen werden. Vor allem für Arbeitnehmer*innen, die ihre Urlaubsplanung auf die Ferien ihrer Kinder aus­richten, stellt sich ein neuerliches Problem. Die Belastung, die so schon extrem auf Eltern und insbesondere auf Frauen lastet, ist noch einmal stärker geworden.

Für viele Arbeitnehmer*innen in den betroffenen Bundesländern stellt sich das Problem, dass vereinbarte Urlaube für die Semesterferien zum falschen Zeitpunkt angetreten wer­den müssten.

Sollte der Arbeitgeber mit einer Verschiebung des vereinbarten Urlaubs nicht einver­standen sein, besteht für Arbeitnehmer*innen kein Recht den Zeitpunkt des Urlaubsan­tritts selbständig zu verschieben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend wird aufgefordert, umgehend das Problem eines zum falschen Zeitpunkt vereinbarten Urlaubsantritts durch die Verschiebung der Semesterferien 2021, durch ein Recht für Arbeitnehmer*innen ausschließlich für diesen Fall bei Nichteinigung mit dem Arbeitgeber einseitig den Urlaubsantritt zu verschieben, zu lösen. Arbeitnehmer*innen dürfen durch die Inanspruchnahmen dieses Rechtes keinesfalls benachteiligt werden.“

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unter­stützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Angerer. – Bitte.