18.52

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Werte Frau Präsidentin, vielen Dank für Ihre Beurteilung der Zulässigkeit. Sie kommen dabei zu einem anderen Ergebnis als etwa Präsident Fischer im Jahr 1997 und Präsidentin Prammer im Jahr 2012.

Sie kommen offensichtlich zum Ergebnis, dass ein inhaltlicher Zusammenhang besteht – Kollegin Tomaselli hat diesen inhaltlichen Zusammenhang mit keinem Wort erklären können. Worum geht es? – Da geht es um weitreichende Änderungen – noch einmal – des Medizinproduktegesetzes, das nicht einmal auf der Tagesordnung steht, was uns jetzt über eine Änderung in Artikel 5 des Gesetzentwurfs über die Änderung der Bundes­abgabenordnung zuteilwird und von Ihnen zugelassen wurde.

Da ich davon ausgehe, dass der Herr Bundesminister für Finanzen inhaltlich jetzt nicht der zuständige Minister ist, der uns Fragen zum Medizinproduktegesetz beantworten kann, das kann nämlich nur der Herr Gesundheitsminister sein, stelle ich den Antrag auf Herbeischaffung des zuständigen Fachministers, nämlich des Gesundheitsministers An­schober. (Beifall bei der FPÖ.)

18.53

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Präsidentin Doris Bures: Gibt es weitere Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung? – Das ist nicht der Fall.

Wenn das nicht der Fall ist, dann ist vereinbart, dass wir nur dann jetzt eine Abstimmun­gen durchführen, wenn alle Fraktionen dem zustimmen.

Ich frage, ob eine Sitzungsunterbrechung gewünscht wird. (Abg. Strasser: Kurze Pau­se! – Ruf bei der ÖVP: Ja! – Weiterer Ruf bei der ÖVP: Sitzungsunterbrechung!) – Eine Sitzungsunterbrechung wird gewünscht, daher werde ich die Sitzung für 5 Minuten, also bis 19 Uhr, unterbrechen.

Die Sitzung ist bis 19 Uhr unterbrochen.

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(Die Sitzung wird um 18.54 Uhr unterbrochen und um 19.02 Uhr wieder aufge­nommen.)

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Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich nehme die un­terbrochene Sitzung wieder auf.

Nach nochmaliger Rücksprache mit der Parlamentsdirektion und auch aufgrund einiger Entscheidungen und Regelungen, wie wir sie in der Präsidialkonferenz schon diskutiert haben, was die Handhabung des § 53 Abs. 3 GOG betrifft, haben wir jetzt auch verein­bart – was ich auch vorhin schon gesagt habe und worauf ich noch einmal hinweise –, dass wir das als Thema auf die Tagesordnung der nächsten Präsidialkonferenz setzen werden.

Es gilt aber, was ich vorhin auch gesagt habe – und schon während der Vorsitzführung vor mir ist dieser Antrag zur Verteilung gekommen –, dass im Zuge des Abänderungs­antrages auch die Abgabenordnung geändert wird und er ausreichend unterstützt ist und mit in Verhandlung steht.

Es liegt mir aber ein Antrag vor, nämlich ein Antrag des Herrn Abgeordneten Kassegger zur Geschäftsbehandlung: Der Nationalrat wolle im Sinne des § 18 Abs. 3 des Ge­schäftsordnungsgesetzes die Anwesenheit des Bundesministers für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz verlangen.

Ich frage jetzt, ob wir zur Abstimmung kommen können. – Gut, dann gehe ich so vor.

Eine Debatte über diesen Antrag wurde nicht verlangt. Daher kommen wir zur Abstim­mung.

Wer stimmt dem Antrag auf Herbeiholung des Herrn Bundesministers zu? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Damit setzen wir in der Debatte fort.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Gernot Blümel. – Bitte, Herr Bundesmi­nister.