19.58

Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Herr Präsident! Frau Präsi­dentin des Rechnungshofes! Hohes Haus! Es wurde schon angesprochen: Wir haben in den letzten Monaten sehr viele Berichte im Rechnungshofausschuss behandelt – drei Ausschusssitzungen waren es –, die jetzt auch hier behandelt werden. Das ist natürlich eine Fülle und Vielfalt, mit der wir hier zeigen können, wie dieser Ausschuss gemeinsam gearbeitet hat.

Ich möchte mich in meiner Rede auch auf die Bildungseinrichtungen fokussieren, möchte aber nicht auf die einzelnen eingehen – ich glaube, das kann, wie es Kollegin Greiner schon angesprochen hat, jeder für sich nachlesen; ich glaube auch, es sollte jeder vor seiner eigenen Tür kehren –, sondern eher das gesamte System betrachten.

Wir haben in diesem Bericht die Jahre 2012 bis 2017 umfasst. Insgesamt 62,5 Millionen Euro, die für die Bildungseinrichtungen der Parteien ausgegeben werden – das ist durch­aus ein ordentlicher Batzen Geld, um den es da geht. Der Rechnungshof hat – aus mei­ner Sicht zu Recht – klar bemängelt, dass oft oder zumindest immer wieder nicht ganz nachvollziehbar ist, warum und wie diese Gelder verwendet werden. Er hat durchaus erhebliche Mängel festgestellt, sowohl bei den einzelnen Einrichtungen als auch im Ge­samtsystem.

Einerseits hat der Rechnungshof die Aufbewahrung von Büchern, von Dokumenten, von der Dokumentation, wofür die Gelder ausgegeben werden, bemängelt. Es ist aus meiner Sicht nicht ganz nachvollziehbar, warum es da keine rechtlichen Rahmenbedingungen, die ganz klar sind, gibt, denn es muss natürlich für den Rechnungshof, aber auch für jeden anderen, der da prüft, nachvollziehbar sein, ob Mittel wirklich zweckgebunden ein­gesetzt wurden oder nicht – und das ist momentan nicht immer der Fall.

Die Berichtspflicht von Institutionen beziehungsweise Bildungseinrichtungen von Partei­en, die nicht mehr im Parlament vertreten sind, hat Kollege Hörl schon angesprochen. Auch da braucht es klare Regeln, egal welche Fraktion das betrifft, denn es muss klar sein, was mit dem Geld passiert, wenn man aus dem Parlament ausscheidet. Es kann nicht sein, dass da Akademien auf mehreren Millionen Euro sitzen bleiben und dann für uns als Steuerzahler und auch für den Rechnungshof nicht mehr nachvollziehbar ist, was mit diesem Geld passiert. Dahin gehend braucht es schnell klare Regeln.

Darüber hinaus sollte der Begriff der zweckmäßigen Verwendung konkretisiert werden. Da ist, glaube ich, der Bundeskanzler gefordert, uns möglichst schnell etwas dazu vorzu­legen, wie man damit umgehen soll.

Grundsätzlich gibt es viele Maßnahmen, die zu setzen wären, der Rechnungshof hat wirklich eine Fülle an Kritikpunkten aufgezeigt. Ich glaube, dass wir als Parlament uns über kurz oder lang, zumindest mittelfristig eine entsprechend umfassende Novelle über­legen und das jetzt nicht als abschließenden Bericht des Rechnungshofes betrachten sollten. Wir sollten wirklich in eine konkrete Diskussion dahin gehend eintreten, wie wir die entsprechenden Gesetze verbessern können.

Kurzfristig müssen wir, glaube ich, auch Maßnahmen setzen, da es – als Parlamentarier kenne ich mittlerweile die Systeme – hier halt manchmal leider etwas länger dauert. Es ist aber notwendig, diese konkreten Punkte, die ich schon angeführt habe, möglichst schnell zu ändern, und daher bringe ich jetzt diesen Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbesserung der Regelungen für die Bildungseinrichtungen der politischen Parteien“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, wird aufgefordert, dem Natio­nalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, in welcher die Empfehlungen des Rechnungshofes, die in TZ 7, 8 ,10 und 24 des Berichts betreffend Bildungseinrich­tungen der politischen Parteien - Reihe Bund 2019/30 enthalten sind, umgesetzt werden.“

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Ich glaube, es ist durchaus an der Zeit, dass wir hier damit beginnen, einen größeren Wurf vorzubereiten, aber das wären erste Maßnahmen, die man möglichst schnell set­zen könnte, um dafür zu sorgen, dass auch in den Bildungseinrichtungen wirklich effi­zient gearbeitet wird. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

20.02

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Verbesserung der Regelungen für die Bildungseinrichtungen der politischen Parteien

eingebracht im Zuge der Debatte in der 79. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Bildungseinrichtungen der politischen Parteien – Reihe BUND 2019/30 (III-45 d.B.)– TOP 6

Der Rechnungshof hat in seinem Bericht betreffend Bildungseinrichtungen der politi­schen Parteien - Reihe BUND 2019/30 mehrere verbesserungswürdige Aspekte der Bil­dungseinrichtungen der politischen Parteien dargestellt. Teilweise sind Gesetzesände­rungen notwendig, um den aufgezeigten Problemen auf geeignete Weise zu begegnen. So sollten die Bildungseinrichtungen zur Aufbewahrung von Büchern, Belegen u.ä. ver­pflichtet werden, um die Überprüfung der rechtskonformen Verwendung von Steuermit­teln zu erleichtern. Zudem sollten für den Fall, dass sich die Zahl der Abgeordneten oder der Klubstatus nach bereits erfolgtem Förderungszuspruch ändert, Regelungen getrof­fen werden. Auch sollte sichergestellt werden, dass jede Bildungseinrichtung, solange sie über staatliche Förderungen verfügt, über die Verwendung dieser Förderungen an den Rechnungshof berichtspflichtig ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, wird aufgefordert, dem Natio­nalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, in welcher die Empfehlungen des Rechnungshofes, die in TZ 7, 8 ,10 und 24 des Berichts betreffend Bildungsein­richtungen der politischen Parteien - Reihe Bund 2019/30 enthalten sind, umgesetzt wer­den."

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und er steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist nun Laurenz Pöttinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.