21.03

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will in aller Kürze noch zu den beiden Berichten Stellung nehmen und möchte Sie darüber informieren, dass wir das Thema Drohnen in zwei Berichten be­handelt haben: Der eine Bericht ist der vorliegende betreffend Drohnen in der zivilen Luftfahrt, und der zweite befasst sich mit der Beschaffung und dem Einsatz von Drohnen beim Bundesheer. Beide Ministerien haben zwar bei der Drohnendetektion kooperiert, aber es gab keine gemeinsame Beschaffung – bei dieser Beschaffung könnte es aber Synergieeffekte geben.

In der zivilen Luftfahrt haben wir gemerkt – Sie alle sind mit diesem Thema sehr stark befasst –, dass es sehr strenge Regelungen gab, aber auch Rechtsunsicherheit bei den Anwendern, bei den Drohnennutzerinnen und -nutzern, denn nur wenige kamen der Bewilligungspflicht nach. Es gilt nun mit der EU-Verordnung ein neues Drohnenregime in punkto Registrierung und Identifikation. Da wird man sehen, wie sich die Sache ent­wickelt.

Da der Innenminister im Ausschuss war, haben wir sehr stark den sicherheitspolitischen Aspekt von Drohnen behandelt; es ging um die Flughäfen. Wir sind der Meinung, dass es bei den Flughäfen ein stationäres Abwehrsystem geben müsste und nicht eines, das im Anlassfall oder im Einsatzfall beschafft werden muss, denn da muss ja rasch reagiert werden.

Wir haben auch gesagt, dass die Exekutive nach dem Luftfahrtrecht und auch im Bereich des Datenschutzgesetzes keine Legitimation zum Einschreiten hat. Bei der Nutzung von Drohnen durch Einsatzorganisationen selbst gab es auch ziemlich starke Beschränkun­gen, über die man nachdenken sollte.

Was die Verkehrsstrafen betrifft, haben wir – das wurde bereits gesagt – die länderweise unterschiedlichen Strafgeldhöhen aufgezeigt; wir haben uns das in Oberösterreich und Niederösterreich angeschaut. Es gibt eine Verordnungsermächtigung nach dem Verwal­tungsstrafgesetz, nach der die Verkehrsministerin eine Verordnung erlassen kann, ein­heitliche, im Vorhinein festgesetzte Strafgeldtatbestände festlegen kann, sodass es zu keiner Ungleichbehandlung kommt. Diese Verordnungsermächtigung müsste auch um­gesetzt werden. Das Zweite ist das zentrale Register für Verwaltungsstrafen, um auch Vordelikte in Rechnung stellen zu können und entsprechend zu berücksichtigen. (Präsi­dent Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

Auch die grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrsdelikten stellt immer wieder ein Problem dar, da geht es um internationale Anstrengungen und die Behandlung von Rechtshilfeersuchen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.06

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Herr Abgeordneter Gahr wünscht das nicht.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmung an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Rechnungshofausschusses.

Wir fahren in der Tagesordnung fort.