11.34

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Wir haben in der letzten Zeit des Öfteren über den Verfassungsgerichtshof gesprochen, und da haben sich auch Men­schen zu Wort gemeldet und die Sorge geäußert, dass der Ruf dieser Institution ange­kratzt werden könnte und dass ihre Autorität leiden könnte, und das ist etwas – das möchte ich von dieser Stelle hier ausdrücklich festhalten –, das niemals passieren darf.

Der Verfassungsgerichtshof ist eine der wichtigsten Institutionen in unserem Land, er erfüllt eine bedeutende Rolle als wichtiges Regulativ für uns hier, für die Gesetzgebung und für die Vollziehung, für die Regierenden bei ihren Verordnungen und für uns bei unseren Gesetzen, und er gewährleistet, dass wir niemals den gemeinsamen Boden unserer Verfassung verlassen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Dieselben Beschützer des Verfassungsgerichtshofes haben hier eine Ministeranklage eingebracht, und diese Ministeranklage, die hier vor uns liegt, ist tatsächlich eine Beleidigung für dieses Höchstgericht. Es ist noch nicht lange her, da haben wir hier schon einmal über eine Ministeranklage gesprochen, und damals war es allen klar, auch den Antragstellern, dass dieser Antrag abgelehnt werden muss, weil er sich einfach inhaltlich überholt hatte.

Dieses Mal ist es anders. Dieses Mal ist die Begründung des Antrages an sich schon so weit von einer gesetzmäßigen Ausführung entfernt, dass diese Anklage schon aus formalen Gründen niemals Aussicht auf Erfolg hätte, und ich wage zu behaupten, das ist Ihnen auch voll und ganz bewusst.

Sie haben hier ein wichtiges parlamentarisches Kontrollinstrument vor den Karren Ihrer Propaganda gespannt, um eine weitere Bühne für immer wieder die gleichen Phrasen in immer wieder den gleichen Versionen zu haben, nur benutzen Sie einfach ein anderes Medium, und das ist eine Geringschätzung des Verfassungsgerichtshofes. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Ganz unabhängig von politischen Standpunkten und Ansichten: Es kann doch nicht sein, dass Sie auf Basis dieses Schriftsatzes ernsthaft von uns verlangen, einen Minister vor dem Verfassungsgerichtshof anzuklagen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie selbst davon ausgehen, dass dieser Antrag überhaupt die formalen Voraussetzungen erfüllt. Das wäre ja aber wohl das Mindeste, was man überhaupt verlangen muss.

Es ist natürlich keine Überraschung, dass wir diesem Antrag nicht zustimmen werden. Ich möchte Ihnen auch empfehlen, genau darüber nachzudenken, ob Sie selbst diesem Antrag überhaupt zustimmen wollen. (Beifall bei Grünen und ÖVP. Zwischenruf des Abg. Stefan.)

11.37

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Josef Schellhorn.– Bitte.