16.41

Abgeordneter Ing. Josef Hechenberger (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Ge­schätzte Volksanwälte! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Eingangs einmal ein herzliches Danke an die Volksanwälte für ihre Arbeit – nicht nur für diesen Bericht, sondern für die gesamte Arbeit, die sie leisten!

Ich habe letztes Jahr die Gelegenheit gehabt, in meinem Wahlkreis mit Werner Amon Sprechtage anzubieten, und habe sehr viele positive Rückmeldungen bekommen, dass es möglich war, dem Volksanwalt auf eine niederschwellige Art und Weise die Probleme und Herausforderungen näherzubringen. Dafür mein herzliches Danke! (Beifall bei der ÖVP.)

Geschätzte Volksanwälte! In diesem Sonderbericht weisen Sie auf die bestehenden Probleme bei Arbeit und Behinderung hin, und ich denke, es ist so, dass das Grund­problem oft darin liegt, dass sehr leicht Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird und auf diese Weise Menschen dann mehr oder weniger in die Situation der Arbeitsunfähigkeit ge­drängt werden. Ich glaube, dass es entscheidend ist, dass man sich mit diesem Thema sehr eingehend auseinandersetzt, und ich habe mir die Mühe gemacht, mich nicht nur einzulesen, sondern mir auch Beispiele anzusehen.

Ich war unlängst in Schwaz in der geschützten Werkstätte und konnte mir mit dem Geschäftsführer Klaus Mair nicht nur den Betrieb ansehen, sondern auch das, was in diesem Unternehmen entwickelt und produziert wird. Ich muss sagen, ich verneige mich tief vor der Leistung dieser Menschen, die mit Perfektion, Fleiß und großem Einsatz wirklich versuchen, in verschiedenster Art und Weise tolle Produkte zu erzeugen. Ich denke, das ist ein gutes Beispiel dafür, um Menschen mit Behinderung positiv in den Arbeitsprozess einzubinden beziehungsweise in den Arbeitsprozess zu bringen.

Zum anderen habe ich kürzlich zum Beispiel Folgendes erlebt: Bei einem meiner Sprech­tage ist eine Mutter gekommen, die mir verschiedene Herausforderungen mitgegeben hat. Unter anderem hat sie zu mir gesagt, sie macht sich berechtigte Sorgen und hat Ängste, was die Zukunft ihres Kindes betrifft, weil sie nicht weiß, wie es mit ihrem Sohn weitergeht, wenn sie einmal nicht mehr auf ihn schauen kann beziehungsweise nicht mehr ausreichend die Möglichkeit hat, ihn zu unterstützen.

Summa summarum, denke ich, ist es sehr wichtig, dass wir uns mit diesem Thema intensiv auseinandersetzen und die gesetzlichen Grundlagen dafür schaffen, dass nicht Taschengelder von 5 bis maximal 200 Euro gewährt werden, sondern auch eine ent­sprechende rechtliche Absicherung im Bereich der Sozialversicherung besteht. Ich denke, der vorliegende Bericht ist die Grundlage dafür. Nehmen wir die Sorgen und Ängste der Menschen, der Eltern ernst und versuchen wir, die Situation so gemeinsam im Sinne aller zu verbessern! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

16.44

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Volksanwalt Mag. Achitz. – Bitte sehr.