16.55

Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Geschätzte Damen und Herren! Liebe Öster­reicherinnen, liebe Österreicher und alle Menschen, die in diesem Land leben! Vor allem aber: hochverehrte Volksanwälte! Die Volksanwaltschaft ist eine zentrale Einrichtung bei uns in Österreich, und ich werde in den nächsten Minuten auch klar den Beweis antreten, warum es argumentativ richtig ist, dass die Volksanwaltschaft zur Staatsfunktion der Gesetzgebung zählt, und dass der Antrag, wie er von Frau Kollegin Krisper eingebracht wurde, unserer Meinung nach sachlich nicht gerechtfertigt ist.

Was macht die Volksanwaltschaft? – Ich habe mir dazu intensiv die Stenographischen Protokolle aus den Siebzigerjahren, aus den Achtzigerjahren angesehen, als in diesem Haus von unseren Vorgängerinnen und Vorgängern intensiv diskutiert wurde, wie man eine Ombudsmannschaft in Österreich einführt. Ich denke da auch an den Klubobmann außer Dienst der ÖVP, Stephan Koren, der es damals, 1977, fast prophetisch auf den Punkt gebracht hat: Die Volksanwaltschaft wird die Aufgabe haben, als Klagemauer zu dienen, um Härtefälle genau anzuschauen und Vorschläge zu machen, wie man diese Härtefälle auch verhindern kann. – Zitatende.

Ich bin auch auf den Ausspruch des ehemaligen Wiener Bürgermeisters Helmut Zilk gekommen. Ihm wird ja zugeschrieben, dass er gesagt hat, die Volksanwaltschaft sei so genial, daraus müsste man eine TV-Sendung machen! – Meine Damen und Herren, man sieht heute an den Einschaltziffern von „Bürgeranwalt“, wie groß das Interesse und wie hoch das Vertrauen der Bevölkerung in die Institution der Volksanwaltschaft sind – deswegen ein Danke den Volksanwälten für diese wertvolle Arbeit, die sie leisten. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

Die Kernaufgabe der Volksanwaltschaft ist es, Menschen zu unterstützen, die nicht mehr weiterkönnen. Gestatten Sie mir zu sagen: Wir haben ein ausgezeichnetes Rechts­sys­tem, einen Rechtsstaat in Österreich, der funktioniert. Wir haben Instanzenzüge. Die Verfassung, die Gesetze geben jeder Österreicherin/jedem Österreicher die Möglichkeit, dass ihren Rechten und ihren Pflichten auch zur Durchsetzung verholfen wird.

Meine Damen und Herren! Es gibt aber immer wieder auch Fälle, in denen das geschrie­bene Papier an seine Grenzen stößt, in denen man zuhören muss, in denen man die Ohren weit aufmachen muss. Dieses Sinnesorgan ist die Volksanwaltschaft. Diese wurde nach langen Verhandlungen ganz bewusst dort eingesetzt, wo sie hingehört, nämlich zur Gesetzgebung. Was macht sie dort, meine Damen und Herren? – Sie hebt Themen, wie jetzt zum Beispiel beim Sonderbericht zu Behinderung und Arbeit, auf die Ebene des Hohen Hauses, damit Männer und Frauen Abgeordnete, wir alle hier, mit­einander diskutieren können, um Verbesserungen zu erzielen und bessere Rahmen­bedingungen für die Österreicherinnen und Österreicher zu schaffen. Und das ist auch gut so, meine Damen und Herren.

Wir wollen, dass diese Institution eine Zukunft hat, und eine Zukunft hat sie, wenn sie so bleibt, wie sie ist, nämlich schlank und effizient. Wenn Sie nun, meine Damen und Herren, der Meinung sind, dass wir hier in diesem Haus, in unseren Reihen einen Kon­sens darüber haben, dann muss ich Sie leider enttäuschen. Die NEOS haben sich noch nicht entschieden, wo sie hinwollen. Die Partei weiß momentan nicht, wo sie steht. – Stehen Sie auf der Seite eines schlanken, effizienten Staates, so wie die Volks­anwaltschaft ausgeführt ist, oder stehen Sie auf der Seite eines aufgeblähten büro­kra­tischen Apparates? Man merkt, wie nach kurzer Zeit auch die Einflüsse der SPÖ durch die Koalition in Wien auf Sie übergeschlagen haben, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Erstens gibt es jederzeit die Möglichkeit, über den ordentlichen Zivilrechtsweg Entschä­di­gungsansprüche zu stellen oder sich auch gegen Abberufungen rechtlich zur Wehr zu setzen.

Meine Damen und Herren! Was von ganz besonderer Bedeutung ist, ist, dass die Volksanwaltschaft als Einrichtung, als Apparat zum Parlament gehört, denn es muss auch in Zukunft für uns gelten, dass die Gesetzgebung die Verwaltung kontrolliert und nicht umgekehrt. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

16.59

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Silvan. – Bitte.