18.21

Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Werter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Seit Anfang dieses Jahres sind schwangere Beschäftigte in Berufen mit Körperkontakt ab der 14. Schwangerschaftswoche bei vollem Lohnausgleich freizustellen. Vorausset­zung dafür ist, dass eine Änderung der Arbeitsbedingungen, zum Beispiel Homeoffice oder die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes, nicht möglich ist – das betrifft etwa Friseurinnen, Masseurinnen oder Kindergartenpädagoginnen. Der Arbeitgeber erhält im Gegenzug die Lohnkosten inklusive Lohnnebenkosten von der Krankenversicherung ersetzt.

Derzeit ist diese Regelung mit 31. März befristet, nun soll sie bis Ende Juni verlängert werden. ÖVP und Grüne haben eine entsprechende Novelle zum Mutterschutzgesetz vorgelegt, zudem soll eine rechtliche Klarstellung in Bezug auf die Erstattung der Kosten für Arbeitgeber vorgenommen werden.

Unsere Position habe ich schon beim letzten Mal deutlich gemacht: Das Gesetz stellt ein Arbeitsverbot für Schwangere in körpernahen Berufen dar. Das ist absolut nicht unsere Philosophie.

Jede Schwangere soll die Option haben, selbst zu entscheiden, ob sie arbeiten will oder nicht. Jeder Mensch soll die Freiheit haben, so zu leben, wie er es möchte – unabhängig, frei und selbstbestimmt. Zudem wollen wir einen gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt für Frauen, und so wird uns das nicht gelingen.

Kleineren Unternehmen fällt außerdem von heute auf morgen das Personal aus, was in der jetzigen Situation besonders schwierig ist. Außerdem hat der Gesundheitsminister die Möglichkeit, per Verordnung Schwangere den Risikogruppen zuzuordnen. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

18.23

Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abge­ordneter Loacker zu Wort gemeldet. – Bitte.