30. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (608 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitsberuferegister-Gesetz geändert wird (GBRG-Novelle 2020) (680 d.B.)

31. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (644 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998, das Musiktherapiegesetz, das Apo­thekengesetz, das Kardiotechnikergesetz und das Sanitätergesetz geändert wer­den (Berufsanerkennungsgesetz Gesundheit 2020) (681 d.B.)

Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zu den Punkten 30 und 31 der Tages­ord­nung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde wiederum verzichtet.

Zu Wort gelangt Abgeordneter Ralph Schallmeiner. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.