21.09

Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA: Sehr geehrter Herr Prä­sident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich darf vielleicht zu Beginn kurz auf Frau Kollegin Doppelbauer eingehen, weil der Recovery Fund und der Plan angesprochen worden sind.

Heute ist im Ministerrat ein Fahrplan beschlossen worden – Sie haben völlig recht, die Projekte sind noch nicht beschlossen worden, aber der Fahrplan wurde heute vor­gelegt –, und wir haben da einen anderen Weg als andere Länder gewählt. Deutschland zum Beispiel hat die konkreten Projekte bereits vor einigen Monaten im Ministerrat quasi beschlossen und nach Brüssel geschickt. Es gibt jetzt lange Verhandlungsprozesse mit der Kommission, die der Meinung ist, dass ein Gutteil der eingereichten Projekte den Kriterien nicht entspricht. Wir haben gesagt, wir wollen aus den Erfahrungen der anderen Länder lernen und zuerst mit der Kommission abklären, welche Projekte wirklich infrage kommen, den Zeitplan, den Fahrplan festlegen – der heute beschlossen worden ist – und dann am Ende des Tages, wenn die Gespräche auch erfolgreich waren, rechtzeitig die konkrete Liste einreichen, denn ich gebe Ihnen natürlich völlig recht, dass wir jeden einzelnen Euro aus diesem uns zustehenden Topf abholen müssen. Das werden wir auch machen. Danke auch für das Draufschauen, wir werden hundertprozentig schauen, dass wir die 3 Milliarden Euro abholen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ich komme nun zu den diskutierten Themen. Die Coronapandemie hat in vielen Be­reichen, so wie das in einer Krise oft der Fall ist, Entwicklungen beschleunigt, die ohnehin vorhanden waren – zweifellos auch im Berufsleben, was den Aspekt der Digitalisierung und neue Arbeitsformen betrifft. Das gilt natürlich auch für den Aspekt des sogenannten Homeoffice, also des Arbeitens von zu Hause aus; dafür braucht es die entsprechenden digitalen Möglichkeiten. Das ist gerade jetzt in der Krise natürlich in mehrfacher Hinsicht relevant und wichtig: einerseits weil es ohnehin geboten ist, dass man es in möglichst vielen Fällen, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das gerne hätten, auch anbie­ten kann – weil es auch ein positiver Aspekt ist, wenn man mehr Flexibilität zeigt –, andererseits aber auch, weil wir so die sozialen Kontakte weiter einschränken können, um die Ausbreitung des Virus möglichst einzudämmen.

Wir wissen aber, dass Homeoffice auch nach dieser Krise ein wichtiges Thema bleiben wird. Viele jener Gewohnheiten, die wir uns jetzt aufgrund dieser Krise angewöhnt ha­ben, werden danach nicht ganz verschwinden. Ich denke da beispielsweise an die Liefer­services vor allem im städtischen Bereich – da wird vieles auch nach der Krise weiterhin genutzt werden –, und Homeoffice wird wohl auch so ein Bereich sein. Deswegen war für uns in der Bundesregierung klar, dass wir bei all den Betroffenen, sowohl den Unter­nehmerInnen als auch den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, in dieser Krise keinen Nachteil betreffend Homeoffice entstehen lassen wollen und gleichzeitig so viel Flexibilität wie möglich an den Tag legen wollen. Deswegen haben wir uns auch gemeinsam mit den Sozialpartnern auf ein Paket verständigt.

Die steuerlichen Maßnahmen etwas im Detail: Es geht um die Bereitstellung der erfor­derlichen digitalen Arbeitsmittel durch den Arbeitgeber, woraus kein steuerpflichtiger Sachbezug entsteht; 3 Euro pro Tag können für höchstens 100 Tage im Jahr den Arbeitnehmern übermittelt werden, und zwar ohne Anfall von Steuern. Dadurch, so glauben wir, können in vielen Bereichen entstehende Mehrkosten abgedeckt werden. Die Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung großzügig, und deswegen, glaube ich, ist es wichtig, rechtzeitig eine Evaluierung durchzuführen. Das heißt, diese Maßnahme ist bis 2023 befristet, um dann eben nachsehen zu können, ob sie den entsprechenden Nutzen beziehungsweise die entsprechende Wirkung gehabt hat oder ob es irgendwo Nachbesserungen braucht.

Ein zweiter Teil, der in diesem Block mitdiskutiert wird, sind diverse Stundungs­verlänge­rungen. Sie wissen, dass die Stundungen und Herabsetzungen von Steuervoraus­zah­lungen ein wesentlicher Aspekt waren, um in der Krise mehr Liquidität in den Unterneh­men zu belassen. Entgegen landläufiger Meinung hilft das vor allem den kleinen und mittleren Unternehmen: Circa 77 Prozent der Antragsteller sind kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 700 000 Euro. Insgesamt lag der Höchststand an Stun­dungen beziehungsweise Vorauszahlungsherabsetzungen bei 6,5 Milliarden Euro, der­zeit sind es noch 5,3 Milliarden Euro.

Diese Stundungsmöglichkeit war ursprünglich bis Anfang dieses Jahres vorgesehen, wir haben sie im Dezember bis Ende des ersten Quartals verlängert. Aufgrund der Tatsache, dass die Krise durch Mutationen und andere Entwicklungen leider nicht so schnell vorbei sein wird, wie wir uns das alle wünschen würden, haben wir gesagt, wir sollten auch diese Maßnahmen nochmals verlängern, und zwar bis zum 30. Juni.

Darüber hinaus haben wir bereits letztes Jahr hier im Hohen Haus auch für die Zeit nach diesen Stundungen ein sehr kulantes Rückzahlungsmodell mit wesentlich längeren Rückzahlungsdauern, mit einem wesentlich geringeren Zinsaufschlag möglich gemacht. Dadurch hoffen wir, nach der Krise den Unternehmen die Last bestmöglich zu nehmen, damit ein Wirtschaften nach der Krise weiterhin möglich ist. – Vielen Dank für Ihre Auf­merksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

21.15

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Einwallner. – Bitte.