21.15

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Meine Damen und Herren! Ich nehme Stellung zur Änderung des Depotgesetzes.

Lassen Sie mich eingangs dazu sagen, dass wir nicht grundsätzlich gegen eine Entbüro­kratisierung und ein Fortschreiten der Digitalisierung sind, wir sind aber der Meinung, dass es Bereiche gibt, in denen man durchaus sensibel und bedachtsam vorgehen sollte. Der Bereich der Wertpapiere und des Finanzmarktes ist aus unserer Sicht solch ein Bereich, in dem es keine komplette Digitalisierung geben sollte. Wir sind der Meinung, es sollte da weiterhin eine minimale analoge Mindestinfrastruktur geben. Das liegt im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten, im Interesse der Anleger und, ich glaube, schlussendlich, wenn es um die Sicherheit des Finanzmarktes geht, auch im Interesse des Finanzplatzes. Es geht ja im Prinzip um Vertragsdokumente, und da wäre es schon gut, gäbe es die noch irgendwo in Papierform.

Also ja zu einer Digitalisierung und ja zu einer Entbürokratisierung, aber das darf nicht dazu führen, dass der Schutz der Anleger und der Konsumenten herabgesetzt wird.

Meine Damen und Herren! In der Tat gab es – Kollegin Götze hat es, glaube ich, gesagt – ein Bündel wichtiger Themen im Finanzausschuss, und es hätte noch viel mehr wichtige Themen gegeben, die wir auch heute hier im Plenum gerne besprochen hätten. Wir hätten gerne darüber gesprochen, wer diese Krise schlussendlich bezahlen wird, wer die Kosten dieser Krise tragen wird. Es gibt eine Fülle von Themenspektren, die wir angesprochen hätten, aber da tritt auch im Finanzausschuss das ein, was in allen Ausschüssen immer wieder eintritt: Sie scheuen die Diskussion hier im Plenum, Sie wollen nicht darüber diskutieren, und deshalb vertagen und vertagen und vertagen Sie immer wieder – das ist nicht zu akzeptieren! (Beifall bei der SPÖ.)

Es hätte auch noch andere wichtige Themen gegeben, über die wir im Finanzausschuss auch gerne ausführlicher informiert worden wären und gesprochen hätten, zum Beispiel wenn es um Öbag-Vorstand Schmid geht. Das wäre ein Thema gewesen, gerade jetzt zu einem Zeitpunkt, zu dem sich herausstellt, wie verstrickt er in diese Casinos-Causa ist, zu dem sich zeigt, welche Rolle er schon als Generalsekretär von Finanzminister Löger gespielt hat und dass er Dokumente zur Novomatic weitergeleitet hat.

Meine Damen und Herren, da gibt es vieles, aber eines ist klar: Öbag-Vorstand Schmid genießt unser Vertrauen nicht mehr! Ich glaube, das zeigt sich jetzt ganz deutlich, wenn man sich die Entwicklungen der letzten Tage ansieht. Ich möchte daher folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abberufung von Thomas Schmid als Vorstand der Österreichischen Beteiligungs AG (Öbag)“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, umgehend eine Hauptversammlung der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG) einberufen zu lassen und alle notwen­digen Schritte zu setzen, um eine Abberufung von Herrn Thomas Schmid als Vorstand der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG) zu bewirken.“

*****

Herzlichen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Schellhorn. – Ruf: Ein ausgezeichneter Antrag!)

21.18

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kai Jan Krainer,

Genossinnen und Genossen

betreffend Abberufung von Thomas Schmid als Vorstand der Österreichischen Beteili­gungs AG (ÖBAG)

eingebracht im Zuge der Debatte zu Antrag 1241/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Gebührengesetz 1957, die Bundes­abgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Umsatzsteuer­ge­setz 1994 und das Investitionsprämiengesetz geändert werden (2. COVID-19-Steuer­maßnahmengesetz – 2. COVID-19-StMG)

Begründung

Die ÖBAG-Holding verwaltet elf staatliche Beteiligungen, unter anderem auch jene der OMV, Telekom, Verbund, Post und Casinos Austria. Diese Unternehmen sind für die Österreichischen Gemeinden von besonderer Bedeutung, da sie z.B. mit dem Aufkommen aus der Kommunalsteuer zu den Einnahmen der Sitzgemeinden beitragen. Darüber hinaus sind sie für die Gemeinden sehr wesentlich, weil sie vor Ort wichtige Infra­struk­turinvestitionen tätigen und, wie etwa die Post, wichtige regionale Funktionen für die Bevölkerung erfüllen. Die ÖBAG wird derzeit vom Alleinvorstand Thomas Schmid geführt. Schmid gilt als enger Vertrauter von Bundeskanzler Kurz, war vor seinem raschen Aufstieg im Finanzministerium Pressesprecher, unter anderem von Michael Spindelegger und Wolfgang Schüssel. Zudem war er vor seiner Bestellung zum Alleinvorstand der ÖBAG Büroleiter und Generalsekretär des damaligen ÖVP-Finanzminister Löger. In dieser Funktion hat er am 31.1.2019 eine geheime Unterlage des Finanzministeriums zur Lizenzvergabe an Glücksspielunternehmen an den Vorstandsvorsitzenden der Novomatic, Harald Neumann, abfotografiert und geschickt. In dieser geheimen Unter­lage ging es um die Vergabe von Online-Lizenzen. Hier hat Schmid offensichtlich Amts­missbrauch begangen. Herr Schmid steht aus medial bekannt gewordenen Chat-Verläufen auch in Verbindung mit Dirty Campaigning-Methoden und wird in der Casinos-Causa als Beschuldigter geführt. Herr Schmid war bis zu seiner Bestellung zum Allein­vorstand der ÖBAG in keiner Führungsposition eines großen Wirtschaftsunternehmens tätig und erfüllt die Qualifikationsvoraussetzungen für diese Funktion nicht. Die Haus­durchsuchung bei Finanzminister Blümel und die sichergestellten Chats zwischen Blümel und Schmid haben den Verdacht des Amtsmissbrauchs massiv erhärtet.

Aus diesen Gründen ist Herr Schmid in der Funktion des Alleinvorstandes jedenfalls nicht tragbar. Es stellt sich bei einem Unternehmen der Größe der ÖBAG mit einem Beteiligungswert von 26,6 Milliarden Euro grundsätzlich die Frage, ob in der Geschäfts­führung nicht generell ein 4-Augen-Prinzip – auch aus Kontrollgründen – angestrebt werden sollte.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, umgehend eine Hauptversammlung der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG) einberufen zu lassen und alle notwen­digen Schritte zu setzen, um eine Abberufung von Herrn Thomas Schmid als Vorstand der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG) zu bewirken.“

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhand­lung. Der Zusammenhang ist weit hergeholt, aber zu den Steuergesetzen geht es.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Peter Haubner. – Bitte.