21.37

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Sehr geehrte Damen und Herren! Sie wissen, wir befinden uns in der größten Krise seit 100 Jahren, und Corona hat diese Krise ausgelöst. Diese Pandemie ist derzeit wirklich unser Hauptproblem, aber die Bun­desregierung tut alles, um diese Krise zu bekämpfen. Österreich hat zwar an Wirtschafts­leistung verloren, aber Österreich ist Nummer eins, wenn es darum geht, Unternehmen Hilfe zur Verfügung zu stellen, und das ist gut für die Unternehmen, aber das ist auch gut für die Arbeitsplätze.

Ich könnte natürlich auch Maßnahmen aufzählen, die weit darüber hinaus gehen, über die Hilfe für die Wirtschaft bis hin zur ausgesetzten Mietpreiserhöhung, dem ausbe­zahl­ten Kinderbonus, dem Gemeindepaket, dem Familienhärtefonds und vielem anderen mehr.

6 Milliarden Euro wurden für die Kurzarbeit zur Verfügung gestellt, und damit sind circa 1,2 bis 1,3 Millionen Beschäftigungsverhältnisse mittelfristig gesichert, das heißt, Men­schen haben Sicherheit. Daneben gibt es noch das bisher größte Budget für Qualifika­tionsmaßnahmen. Wir kämpfen auch weiter gegen die Arbeitslosigkeit.

Ein wichtiges Instrument ist die Investitionsprämie. Diese gibt einen Anreiz für Inves­titionen, stärkt die Wirtschaft massiv und sichert auch Arbeitsplätze. Das ist ein Impuls­programm, das hervorragend angenommen wird und einen ganz hohen Multiplikations­effekt hat. Nun setzen wir Maßnahmen, um diese Investitionsprämie noch praxisgerech­ter machen zu können. Wir ändern das Investitionsprämiengesetz. Antragsfrist bleibt nach wie vor der 28. Februar, also der kommende Sonntag, aber die Frist für die erste Maßnahme wird mit der Änderung dieses Gesetzes auf 31. Mai 2021 verlängert. Darüber hinaus hat der Ministerrat auch beschlossen, dass die Richtlinie geändert wird, was den Investitionsdurchführungszeitraum betrifft: Er soll sich für Investitionen bis 20 Millionen Euro statt bis zum 28. Februar 2022 zum 28. Februar 2023 erstrecken. Ich hätte mir gewünscht, dass es 2024 wäre, so wie bei den Großinvestitionen, aber auch das ist ein wesentlicher Erfolg. Die Abrechnungsfrist wird zudem von drei auf sechs Monate erweitert.

Dies ist eine wichtige Änderung zugunsten der Wirtschaft, dies ist eine wichtige Ände­rung zugunsten der Arbeitnehmer, und dies ist eine wichtige Änderung für die Menschen in Österreich. Stimmen Sie also diesem Gesetzentwurf zu! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

21.40

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Herr. – Bitte. (Ah-Rufe bei der ÖVP. Abg. Michael Hammer: Jetzt kommt sie auch noch ...!)