23.38

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Wir Freiheitlichen werden diesen vier Anträgen, die wir im Ausschuss hatten, heute die Zustimmung geben. Es hat in Ihrem Ressort, Frau Minis­terin, in der letzten Zeit aber auch noch andere bemerkenswerte Ereignisse gege­ben. Sie haben durch Ihr Kabinett einen sogenannten Maulkorberlass herausgegeben. Der erste Versuch ist ein wenig verunglückt, aber der zweite gilt jetzt.

In diesem Maulkorberlass – wofür ich grundsätzlich Verständnis habe – bestehen Sie darauf, dass die Bediensteten Ihres Ressorts klar und deutlich machen, was an Po­sitionen sie im Rahmen ihrer militärischen Funktion öffentlich äußern und was sie als Privatperson tun. Dafür habe ich durchaus Verständnis. Frau Ministerin, Sie sollten nur gewährleisten, dass dabei das Recht auf freie Meinungsäußerung für den Staatsbürger, auch wenn er in Uniform ist, gewährleistet ist.

Dieser Maulkorberlass kommt allerdings ein wenig in Misskredit, wenn wir an das Sonderheft der „Österreichischen Militärischen Zeitschrift“ denken. Die „Österreichische Militärische Zeitschrift“ hat eine Sondernummer herausgegeben, in der ein Herr Baltha­sar über grundlegende sicherheitspolitische Dinge der Republik Österreich sinniert, über sicherheitspolitische Grundsätze, die wir sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene bisher als klar und bedeutend gesehen haben. Er stellt dort zum Beispiel infrage, dass ein Staat unserer Größe überhaupt eine eigene Landesverteidi­gung betreiben soll.

Er macht sich auch darüber lustig, dass die Türkei unseren Beitrag in der Partnerschaft für den Frieden eigentlich behindert, nämlich aufgrund unserer internationalen Haltung zur Türkei. Er stellt auch infrage, ob wir künftig weiterhin eine aktive Luftraumüber­wachung organisieren werden. Auch werden lauter weitere Dinge, die bisher eine besondere Bedeutung für die Republik gehabt haben, infrage gestellt.

Es hat dann vonseiten des Herrn Gruppenleiters eine Klarstellung zu dieser Aussage gegeben, in der klar gesagt worden ist, es handelt sich dabei um eine private Meinung – da sind wir also wieder bei diesem Zwiespalt, den Sie, liebe Frau Bundesminister, mit dem Maulkorberlass erzeugt haben –, das sei also eine private Meinung und nicht die Meinung des Ressorts. Das kann ich auch so gelten lassen. Wenn das die private Meinung eines Rechtshistorikers ist, dann ist mir das gut und recht, dann soll das so sein.

Dem war aber nicht so. Ihr Kabinett ist weiter tätig geworden, Ihr Generalsekretär hat dann diesem Gruppenleiter klargemacht, dass das nicht die Privatmeinung des Verfas­sers dieses Aufsatzes war, sondern dass das selbstverständlich die Meinung des Res­sorts, also Ihre Meinung darstellt. Ich finde es bedenklich, Frau Ministerin, dass Sie die „Österreichische Militärische Zeitschrift“, die bislang als eine überparteiliche, internatio­nal anerkannte Zeitschrift gegolten hat, da für parteipolitische Propaganda vonseiten Ihres Kabinetts missbraucht haben.

Besser wäre es gewesen, liebe Frau Minister, wenn Sie klargemacht hätten, dass das eine private Meinung eines Verfassers und nicht die Meinung der Republik ist, und damit klargestellt hätten, dass das, was Sie als Maulkorberlass für die anderen Bediensteten herausgegeben haben, auch für die Ihrem Kabinett näheren Mitarbeiter oder sogar für die Mitglieder des Kabinetts gelten soll.

Die „Österreichische Militärische Zeitschrift“ war bisher eine anerkannte Zeitschrift, ich habe es erwähnt, und wurde nicht durch Parteipolitik beschädigt, aber das ist in diesem einen Fall mit diesem Sonderheft eigentlich geschehen – und das ist schade. Frau Minister, Sie sollten sich überlegen, ob Sie diesen Maulkorb, den Sie für die allgemeinen Bediensteten herausgegeben haben, gelegentlich auch für Ihr Kabinett anwenden, und überhaupt in Ihrem Kabinett einmal sicherstellen, dass diese Plaudereien über Dinge, die der Republik wichtig sind, eingestellt werden. – Ich danke Ihnen sehr. (Beifall bei der FPÖ.)

23.42

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Stögmüller. – Bitte.