Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 21 bis 24 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sit­zung als genehmigt gelten.

Tagesordnungspunkt 21:

„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 671 der Beilagen unter Be­rücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 21/1 in zweiter Lesung [...] und in dritter Lesung [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 22:

„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 672 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 23:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 673 der Beilagen in zweiter Lesung in getrennter Abstimmung [...] und in dritter Lesung [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 24:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 674 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.

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Erheben sich Einwendungen gegen das Protokoll in dieser Fassung? – Das ist nicht der Fall.

Dann sind diese Teile des Amtlichen Protokolls gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsord­nung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt zu betrachten.

Einlauf

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf bekannt geben, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1277/A(E) bis 1376/A(E) eingebracht worden sind.

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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betrifft, berufe ich für 0.18 Uhr ein. Das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung.

Diese Sitzung ist geschlossen.