11.45

Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Im Ausschuss haben wir noch zwei Anträge diskutiert. Zu beiden Anträgen ist ganz klar festzuhalten, dass das Ausnutzen einer Machtposition und Machtmissbrauch nicht ver­harmlost werden dürfen.

Keine Form von Gewalt ist zu tolerieren. Trotzdem muss man in der Beurteilung sachlich bleiben und nicht vorschnell urteilen. Beide Anträge hätten de facto eine Sippenhaftung bedeutet, denn der letzte Satz im Antrag der SPÖ lautete in der Begründung wie folgt: Diese Vertrauensstelle soll Bericht erstatten, um über eine mögliche wirkungsvolle, ge­neralpräventive Sanktionsbedrohung verfügen zu können.

Im gemeinsamen Antrag von ÖVP, SPÖ, Grünen und auch NEOS, der jetzt vorliegt, wird das im letzten Satz der Begründung noch präziser formuliert. Da steht nämlich dann schon: „Vor allem soll sie auch an die Fördergeber*innen Bericht erstatten, um über eine mögliche wirkungsvolle, generalpräventive Sanktionsbedrohung verfügen zu können“.

Da können wir nicht mit, denn wir reden hier immer noch über Vorwürfe. Wir reden nicht über rechtliche Verurteilungen. Was kann ein Verein, was kann eine Institution dafür, wenn jemand im menschlichen Umgang – vorsichtig formuliert – nicht sauber agiert?

Laut diesem Satz würden Fördergelder zurückbezahlt werden müssen, oder man bekä­me keine mehr. Das wäre eine neue Form der Selbstjustiz und hätte auch Nachfolgewir­kung für andere Bereiche – der Schaden ist aufgrund des Vorfalles schon enorm ge­nug –, weil die finanzielle Absicherung der Institution oder des Vereines auf dem Spiel steht.

Viele von uns hier herinnen haben Kinder in einer Tanzschule, einer Singschule, einem Theaterworkshop, oder Kinder, die andere Kulturangebote besuchen. Meine Tochter hat das auch gemacht. Hätte es dort einen Vorfall gegeben, dann wäre der Schaden schon schlimm genug gewesen, denn jeder überlegt sich: Kann ich mein Kind dort noch hin­schicken? Wenn dann auch noch die Förderungen wegfallen, bestraft man alle anderen noch mehr, denn vom Einstellen des Angebots für andere, die nichts dafür können, hat kein Opfer etwas – im Gegenteil: Man schafft noch mehr Opfer. Programme und Ange­bote müssten eingestellt werden, wenn Rückzahlungen von Förderungen im Raum ste­hen. Frau Staatssekretär, Sie wissen: Gerade im Kultur- und Sportbereich wäre das, was aufgrund des Antrages tatsächlich passieren kann, existenzbedrohend.

Unabhängig davon – und das haben wir auch im Ausschuss klargestellt – wäre unserer Meinung nach der Justizausschuss für diese Anträge zuständig gewesen, weil mit dem Klagsrecht der Opferschutzstelle eine Paralleljustiz geschaffen würde, die in die Pro­zessordnung eingreift.

Frau Staatssekretär, Sie sagten in der Ausschusssitzung, es müsse Schluss mit Gewalt an Frauen in der Kultur sein. Ich unterstreiche diese Forderung. Es muss grundsätzlich Schluss mit Gewalt an Frauen sein, egal in welchem Bereich. Das bewusst machen? – Ja! Alle Möglichkeiten der Prävention nutzen? – Ja! Infomaterial von Anlaufstellen aufle­gen? – Ja! Es gibt viele etablierte Institutionen und Vereine, die sehr, sehr viel Erfahrung in dieser Arbeit haben und die man als Anlaufstelle nutzen kann, und wir sollten diese Synergien nutzen. (Beifall bei der FPÖ.)

11.48

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Großbauer. – Bitte.