12.53

Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Natürlich haben durch die Pandemie Homeoffice und das Arbeiten von zu Hause insgesamt eine erhöhte Aufmerksamkeit erhalten. Es wurde viel darüber disku­tiert, wie das genau ausgestaltet werden soll und kann.

Wir wissen aufgrund von Umfragen, dass viele Menschen, die jetzt Erfahrungen im Ar­beiten von zu Hause aus gemacht haben, das weiterhin zumeist in einer hybriden Form – also nicht nur von zu Hause, sondern zum Teil von zu Hause und zum Teil vom Büro aus – in Anspruch nehmen wollen.

Deswegen war es uns besonders wichtig, dass es die Möglichkeit individueller Lösungen auf betrieblicher Ebene gibt, um eben auf die verschiedenen Voraussetzungen in den verschiedenen Branchen einzugehen. Das Homeofficemaßnahmenpaket 2021 stellt ei­nen Rahmen für die arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Maßnahmen dar, die im Zusammenhang mit Homeoffice möglich und nötig sind.

Wir gehen dabei auf die Bedürfnisse von beiden Seiten ein – das ist mir sehr wichtig –, der Seite der Betriebe und der Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Natür­lich – es wurde schon erwähnt – waren die Sozialpartner und die Industriellenvereini­gung bei der Ausarbeitung eingebunden, um ein Regelwerk zu schaffen, das einen ers­ten großen Schritt darstellt.

Natürlich ist die Digitalisierung durch die Pandemie massiv beschleunigt worden. Exper­tinnen und Experten gehen davon aus, dass wir in einem Jahr einen Digitalisierungs­schub von fast zehn Jahren erlebt haben, wenn man das mit einer Situation ohne Pande­mie vergleichen würde. Das heißt, auch beim Arbeiten von zu Hause wird es weitere Entwicklungen brauchen. Deshalb war es mir so wichtig, dass es eine relativ rasche Evaluierung der Maßnahmen gibt, orientiert an den Erfahrungen in der Praxis – ich glau­be, das ist entscheidend –, um dann möglicherweise noch Anpassungen vorzunehmen; und das ist ja sehr zeitnah, wenn wir von 2022 sprechen.

Welche Punkte beinhaltet das Homeofficepaket? – Eine Definition von Homeoffice, dann weiterhin die Festlegung, dass Homeoffice Vereinbarungssache ist, was, glaube ich, auch ganz wichtig ist. Es gibt keine Pflicht zum Homeoffice, es kann niemand gezwun­gen werden, und das ist, glaube ich, eine gute Voraussetzung. Natürlich ergänze ich, dass es jetzt während der Pandemie wichtig ist, dass alle, die das können – sowohl die Betriebe als auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer –, Homeoffice so breitflächig wie möglich in Anspruch nehmen, um Kontakte einzuschränken.

Ein zweiter wichtiger Punkt sind natürlich die finanziellen Rahmenbedingungen. Da ist klargestellt, dass die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen die Arbeitsmittel bereitstellen müssen. Wenn das nicht der Fall ist, dann ist eine angemessene Pauschale für die ei­gens bereitgestellten Mittel zu gewähren. Damit stellen wir sicher, dass Homeoffice keine zusätzliche finanzielle Last für Beschäftigte darstellt.

Dann haben wir noch den Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz im Homeoffice: Auch da, glaube ich, war es wichtig, klarzustellen, dass alle Regelungen, die bezüglich Arbeiten im Büro gelten, also zum Beispiel Ruhezeiten und Arbeitszeitregelungen, auch im Homeoffice Gültigkeit haben. Den Regelungen kann also vonseiten der Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmer vertraut werden. Es gibt das ausdrückliche Betretungsverbot von privaten Wohnungen für Arbeitsinspektorate, es sei denn, es gibt vom Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin die Einladung, das zu tun.

Zu guter Letzt ist auch der Unfallversicherungsschutz noch einmal klargestellt. Arbeits­unfälle im Homeoffice sind versichert. Dazu kommen aber auch Unfälle, die am Weg passieren, zum Beispiel am Weg vom Homeoffice in den Kindergarten oder zur Schule, wenn man die Kinder dort hinbringt.

Insgesamt handelt es sich um eine Fülle von Maßnahmen und ein aus meiner Sicht nachhaltiges Regelwerk, das uns allen ein enormes Anliegen war, um auch für die Zeit nach der Pandemie Planungssicherheit zu gewährleisten.

Ich glaube, dass das auch eine Materie ist, bei der beide Seiten – Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf der einen Seite, die Betriebe auf der anderen Seite – gewinnen können und es dadurch auch wirtschaftliche Chancen gibt, um Arbeitsplätze attraktiver zu machen. Ich bedanke mich bei allen, die sich da eingebracht haben. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

12.58

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau MMMag.a Gertraud Salz­mann. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.