12.58

Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann (ÖVP): Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher daheim vor den Fernsehgeräten! Die Pande­mie hat unsere Arbeitswelt kräftig durcheinandergewirbelt, unser Herr Minister hat es vorhin gerade erklärt. Eine OGM-Studie zeigt ganz klar, dass die Arbeitnehmer und Ar­beitgeber mit dem Homeoffice in der Krise aber durchaus zufrieden sind, auch wenn ein kurzfristiger Umstieg notwendig war.

Die Arbeitsdisziplin, die Produktivität, der Erwerb neuer Kenntnisse wurden im Home­office von beiden Seiten als durchaus positiv bewertet. Man stellt zwar fest, dass die sozialen Kontakte dadurch natürlich fehlen, aber über 90 Prozent der Befragten geben an, dass es im Homeoffice gut bis sehr gut funktioniert hat.

Auch die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird in der Befragung durch OGM sehr positiv hervorgehoben, was gerade in Zeiten des Homeschoolings einen nicht un­beträchtlichen Aspekt darstellt. Da zeigt sich aber auch, dass gerade die Frauen durch eine Doppel- und Dreifachbelastung viele Lasten der Pandemie geschultert haben. Ich denke, wir müssen beim Homeoffice – bei allem, was positiv ist – aber auch darauf schauen, dass wir auf die Abgrenzung zwischen Freizeit und beruflicher Tätigkeit daheim auch wirklich bewusst achten. Warum? – Weil es einfach auch Freizeit braucht, man muss daheim abschalten dürfen, das halte ich für wesentlich.

Mehr als zwei Drittel der Befragten, meine Damen und Herren, sehen die Zukunft im flexiblen Arbeiten zwischen Büro und Homeoffice. In diese Richtung müssen wir natürlich auch aktiv werden. Neben der bereits erfolgten steuerlichen Regelung, die ja schon in Kraft ist, haben wir mit dem vorliegenden Homeofficepaket jetzt auch eine Regelung, die arbeitsrechtliche Fragen und natürlich auch Fragen in Bezug auf Arbeitsmittel umfasst. Homeoffice bleibt freiwillig. Das ist ein wesentlicher Aspekt. Es bleibt Vereinbarungssa­che zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Die Sozialpartner werden dies­bezüglich einen Mustervertrag entwickeln. Wichtig ist auch, dass die digitalen Arbeitsmit­tel grundsätzlich vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, wobei alternativ aber auch eine Pauschalabgeltung erfolgen kann.

Ein wesentlicher Punkt, der für mich als Arbeitsrechtlerin natürlich auch wichtig ist: Die Unfallversicherung ist dauerhaft in das Gesetz übernommen worden. Davon sind auch Wegunfälle umfasst, etwa der Weg zur Bank oder zum Kindergarten. Kollege Loacker, dass ihr nicht mehr die Freunde der Arbeitnehmer werdet, damit habe ich mich abge­funden. (Abg. Loacker: Unterstell’ mir nichts, sonst raucht’s im Kamin!) Aber dass für dich nicht klar ist, was digitale Arbeitsmittel sind – ich meine, schau in den Erläuterungen nach! Dort findest du: Digitale Arbeitsmittel sind alles, was erforderlich ist, was die IT-Hardware, die Software, die notwendigen Datenverbindungen und wenn notwendig auch das dienstliche Handy anlangt. (Abg. Loacker: Bist du Juristin, oder was?! Das stimmt doch gar nicht! Ich kann doch den Gesetzestext nicht mit den Erläuterungen korrigieren!) Ich halte das jetzt vorliegende Paket für ein sehr gutes Paket. (Abg. Loacker: Hobbyju­ristin aus Salzburg! Das ist ein Wahnsinn!) Ich bin froh, dass es jetzt auf dem Tisch ist, und gehe davon aus, dass wir es mit breiter Zustimmung beschließen werden.

Herr Minister, ich bedanke mich auch bei Ihnen. Sie haben rasch nach Amtsantritt die Verhandlungen forciert, sodass wir das jetzt abschließen können. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

13.01

Präsident Ing. Norbert Hofer: Die nächste Rednerin ist Mag.a Elisabeth Scheucher-Pichler. – Bitte, Frau Abgeordnete.