13.42

Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher: Herr Präsident! Sehr geehrte Ab­geordnete! Das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz legt arbeitsrechtliche Rah­menbedingungen in der Bauwirtschaft fest und ist damit ein Fundament, um zu gewähr­leisten, dass wichtige Mindeststandards eingehalten werden und es fairen Wettbewerb in der Baubranche gibt. Mit der vorliegenden Novelle gibt es einige Anpassungen, die aus meiner Sicht die Rahmenbedingungen in der Baubranche insgesamt verbessern.

Die Novelle beruht auf einer Sozialpartnereinigung – das wurde schon gesagt –, und es ist ein gemeinsamer Antrag von drei Parteien. Ich möchte nur auf zwei aus meiner Sicht zentrale Punkte eingehen.

Erstens: Bei Scheinentsendungen wird klargestellt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer ihre Ansprüche auch gerichtlich geltend machen können, und zwar über das sogenannte Auslandsverfahren. Das hilft dabei, besser und zielgerichteter gegen Lohn- und Sozialdumping anzukämpfen, und dient der Sicherung der Ansprüche gegenüber sogenannten ausländischen Briefkastenfirmen.

Der zweite Punkt ist eine Verbesserung beim Überbrückungsgeld: Damit ist eine einma­lige Unterbrechung für eine erneute Beschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber, wenn sich die Möglichkeit dazu ergibt, möglich. Das stellt einen Anreiz dar, um beim gleichen Arbeitgeber, bei der gleichen Arbeitgeberin rasch und unkompliziert wieder in Beschäfti­gung zu kommen. Der Bezug des Überbrückungsgeldes ist auch für invalide Personen möglich, die alle Voraussetzungen erfüllen.

Insgesamt verbessert die Novelle die Rahmenbedingungen für Beschäftigte und für die Betriebe der Bauwirtschaft, sie schafft fairen Wettbewerb und verhindert den Missbrauch hinsichtlich Lohn- und Sozialdumping. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der Grünen.)

13.44

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für Arbeit und Soziales und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.