14.31

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Erneut gibt es eine Änderung des Epidemiegesetzes und des COVID-19-Maßnahmengesetzes, und die Bundesregierung ist bei der Änderung dieses so heiklen Gesetzes ihrer bisherigen Linie treu geblieben. Sie hat erneut eine absolut zu kurze Begutachtung für einen ersten Gesetzentwurf ver­anlasst. Den Stakeholdern, den Organisationen, den Ländern wurde sechs Tage Zeit gegeben, sich diese so heikle Materie anzusehen. Es gab über 30 000 Bürger und Orga­nisationen, die dazu äußerst kritisch Stellung bezogen haben, und es hat dann tatsäch­lich einen Tag vor Abhaltung des Gesundheitsausschusses eine gesetzliche Anpassung gegeben. Wer aber geglaubt hat, dass diese Anpassung erneut einer Begutachtung zu­geführt wird, der irrt natürlich. Der Gesetzentwurf ist so in den Gesundheitsausschuss gekommen und wurde dort von den Regierungsfraktionen beschlossen.

Nun, was wurde dort beschlossen? Was kritisieren wir ganz vehement? – Zwei Dinge, die in diesem Entwurf, dieser Gesetzesnovelle enthalten waren, die im Gesundheitsaus­schuss beschlossen wurden und auch heute hier beschlossen werden sollen: Das eine ist, dass Ausgangsbeschränkungen, die im Sommer vom Herrn Bundesminister noch als Ultima Ratio tituliert wurden – keiner habe vor, sie überhaupt jemals in Kraft zu setzen –, nun zum Dauerzustand in unserem Land werden sollen.

Nun kann der Herr Gesundheitsminister sie de facto eigenmächtig, auch begleitend zu anderen Maßnahmen, einsetzen, selbst wenn alle anderen Maßnahmen noch nicht aus­geschöpft sind. Er repariert damit auch in gewisser Hinsicht den Zustand, den er in Vor­arlberg schon geschaffen hat, wo parallel Ausgangsbeschränkungen und Lockerungen stattfinden. Diese Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte unserer österreichi­schen Bürgerinnen und Bürger, die in den Dauerzustand übernommen wird, lehnen wir ganz klar ab. (Beifall bei der FPÖ.)

Der zweite Punkt ist nicht minder schwerwiegend. Er betrifft die sogenannten Versamm­lungen oder Veranstaltungen, denn mittlerweile ist es so, dass der Herr Gesundheitsmi­nister im Rahmen der Coronakrise offenbar eigenmächtig und per Verordnung festlegen kann, dass keine fünf Personen aus drei Haushalten mit mehr als sechs betreuungs­pflichtigen Kindern mehr zusammenkommen können. Was das bedeutet, möchte ich Ihnen an einem ganz einfachen Beispiel erläutern: Ich selber habe vier Kinder. Wenn ich meine Schwester, die ebenfalls vier Kinder hat, zu mir nach Hause, in meine Wohnung, einlade, vielleicht am Osterwochenende, um einen Kaffee zu trinken und die Kinder ge­meinsam spielen zu lassen, dann ist mir das in meinen eigenen vier Wänden eigentlich gar nicht erlaubt, aber da wird nicht kontrolliert, da wird weggeschaut.

Wenn ich an einem schönen Nachmittag die Kinder zusammenpacke und raus in den Garten gehe, wo sich die Kinder an der frischen Luft bewegen können und das Infek­tionsrisiko sicherlich viel geringer ist als in den eigenen vier Wänden, dann mache ich mich strafbar, dann habe ich auf einmal eine meldepflichtige Veranstaltung beziehungs­weise eine Veranstaltung, die gar nicht erlaubt ist, obwohl das Ansteckungsrisiko viel geringer ist und noch immer nur acht Kinder aus zwei Haushalten gemeinsam spielen.

Wie widersinnig ist denn das, Herr Bundesminister? In welcher Welt leben Sie, wo Sie solche Verordnungen erlassen, die derartig praxisfern sind? In welches Dilemma bringen Sie die Sicherheitsbehörden, die solche Verordnungen kontrollieren sollen? (Beifall bei FPÖ und NEOS.)

Ich hätte mir ja erwartet, dass Sie dem Beispiel von Bundeskanzlerin Merkel folgen, die erkannt hat, dass ihr Ostererlass – genauso wie Ihr letztjähriger Ostererlass – vollkom­men unangebracht ist, dass Sie zurückrudern und diese Regelungen zurücknehmen, aber nein: Die Österreicherinnen und Österreicher müssen auch diese Suppe über die nächsten Tage auslöffeln und sind mit einer Verordnung, einer gesetzlichen Neurege­lung konfrontiert, die vollkommen fernab jeder Realität und jeder Exekutierbarkeit ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Damit aber nicht genug, Kollege Schallmeiner hat es gesagt: Sie haben sich nicht nur darauf beschränkt, sondern Sie haben heute kurzfristig noch den nächsten Abände­rungsantrag eingebracht, mit dem Sie in den nächsten hochsensiblen Bereich eingreifen, indem Sie die Vorbereitungen für den sogenannten grünen Pass treffen. Da geht es um Gesundheitsdaten von Herrn und Frau Österreicher. Da geht es darum, dass automa­tisierte Zutrittsberechtigungen geschaffen werden sollen und tatsächlich eine Zweiklas­sengesellschaft von jenen Personen, bei denen dieser grüne Pass grün aufleuchtet, und jenen Personen, bei denen dieser grüne Pass rot aufleuchtet, entsteht.

Wie Sie sicherstellen wollen, dass es bei denjenigen, bei denen dieser grüne Pass rot aufleuchtet, nicht zu Diskriminierungen kommt, Herr Bundesminister, diese Antwort sind Sie bis heute schuldig, ebenso wie jegliche rechtliche Überprüfung, ob diese Sammlung von Gesundheitsdaten, die Sie über die Statistik Austria in Ihrem Gesundheitsministe­rium zusammenlaufen lassen wollen, überhaupt datenschutzrechtlich konform ist, denn Sie haben ja auch da wieder jegliche Begutachtung nicht durchführen lassen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Loacker.)

Mir scheint, Sie fahren seit einem Jahr dieselbe Strategie und merken gar nicht, dass Sie sich in einer absoluten Sackgasse befinden. Ich will Ihnen sagen, was ich an Ihrer Stelle gemacht hätte: Ich hätte die Gesundheitsdienste, dem Hilferuf der Länder entspre­chend, ordentlich aufgestockt, damit die Kontaktnachverfolgung und die Kontrolle über das Epidemiegeschehen möglich sind. Ich hätte den Ländern mehr Geld gegeben, damit sie die Spitäler und vor allem die intensivmedizinischen Stationen aufrüsten können, und ihnen nicht im November das Budget verwehrt. Ich hätte neue therapeutische Optionen schnellstmöglich eingeführt: ob das eine Therapie mit Ivermectin, Dexamethason oder Budesonid ist, ob das das neue Penninger-Medikament ist, ob das die neuen Antikörper­therapien sind. Das hätten wir alles viel beschleunigter einführen können, und da hätten Sie auch Geld für die entsprechenden begleitenden wissenschaftlichen Studien locker­machen können. Da wäre das Geld gut investiert gewesen, Herr Bundesminister! (Beifall bei der FPÖ.)

Sie hätten auch in die Prävention investieren müssen. Sie hätten die Kinder raus auf die Sportplätze lassen müssen, sobald das wieder möglich war. Bewegung ist für das Im­munsystem, wie wir wissen, doch das Wichtigste, und es ist kontraproduktiv, dass man alle einsperrt. Wir hätten in präventive Vitamin-D-Gaben investieren können, da wir wis­sen, dass der Vitamin-D-Spiegel bei der Bevölkerung in Österreich über den Winter so­wieso so niedrig ist. Da hätten wir auf jeden Fall etwas Positives für die Gesundheit der Bevölkerung getan.

Es hätte so viele Möglichkeiten gegeben, präventiv und unterstützend tätig zu werden und die Bevölkerung widerstandsfähiger gegen diesen Virus zu machen, der uns noch lange begleiten wird. Nur Einsperren und Wegsperren und zu Hause vereinsamen wird uns nicht durch diese Krise bringen, Herr Bundesminister! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Loacker.)

Abschließend möchte ich noch etwas zum Thema Impfungen sagen: Auch bei den Imp­fungen ist es uns wichtig, dass eine individuelle Entscheidung erhalten bleibt, dass vor einer Impfung eine ordentliche ärztliche Beratung stattfindet und dass die Menschen sich nach dieser Beratung den Impfstoff aussuchen können. Wenn es bei einem Impfstoff Sicherheitsbedenken gibt, soll dieser nicht weiterverwendet werden, bis diese Bedenken geklärt sind. Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aus­setzen von COVID19-Impfungen mit AstraZeneca-Impfstoff“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird auf­gefordert, folgende gesundheitspolitische Forderungen unmittelbar umzusetzen:

- die sofortige Aussetzung aller Covid-19-Impfungen mit AstraZeneca-Impfstoff in Öster­reich bis zum tatsächlichen wissenschaftlichen Nachweis der gesundheitlichen Unbe­denklichkeit.

- die freie Wahl des Covid-19-Impfstoffs für jeden Bürger.

- die freie Wahl des Arztes, der die Impfberatung vornimmt und die Covid-19-Impfung durchführt.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Loacker.)

14.39

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Gerhard Kaniak, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

betreffend Aussetzen von COVID19-Impfungen mit AstraZeneca-Impfstoff

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 16.) Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1324/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19- Maßnahmengesetz geändert werden (757 d.B.) in der 91. Sitzung des Nationalrats am 25. März 2021

Bereits am 07. März 2021 ließ das Bundesamt für Gesundheit (BAGES) mit einer Mit­teilung aufhorchen:

„Zwischenfälle nach Impfung mit COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca“

„Dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) liegen zwei Meldungen in zeitlichem Zusammenhang mit einer Impfung aus derselben Charge (ABV 5300) des AstraZeneca Impfstoffes im LK Zwettl vor: eine Frau (49 J) ist in Folge schwerer Ge­rinnungsstörungen gestorben, eine weitere Frau (35 J), die eine Lungenembolie entwi­ckelt hat, ist am Weg der Besserung.“

„Aktuell gibt es noch keinen Hinweis auf einen kausalen Zusammenhang mit der Imp­fung. Aufgrund der bekannten klinischen Daten ist ein kausaler Zusammenhang nicht herstellbar, da insbesondere thrombotische Ereignisse nicht zu den bekannten oder typischen Nebenwirkungen des betreffenden Impfstoffes zählen. In den klinischen Daten zeigen sich auch laut aktuellen Kenntnissen im Vergleich zu Placebo keine dahingehend besorgniserregenden Daten oder Signale. Auch in der sofort veranlassten internatio­nalen Analyse der Nebenwirkungsmeldungen zeigt sich bisher keine Häufungen ähnli­cher Fallberichte.“

„Derzeit laufen alle notwendigen Untersuchungen unter Einbindung der jeweiligen Ex­pertinnen und Experten auf Hochtouren, um einen möglichen Zusammenhang vollstän­dig ausschließen zu können. Sicherheitshalber werden die Restbestände der betroffe­nen Impfstoff-Charge nicht mehr ausgegeben und nicht mehr verimpft.“

https://www.basg.gv.at/marktbeobachtung/amtliche-nachrichten/detail/zwischenfaelle-nach-impfung-mit-covid-19-impfstoff-von-astrazeneca

„48 Todesfälle in zeitlicher Nähe zu einer Covid-19-Impfung“

„Bis dato gibt es keinen Todesfall, der in Zusammenhang mit einer Impfung steht, be­richtete das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) in seinem wö­chentlichen Bericht über Nebenwirkungen. Der Behörde wurden bisher 48 Todesfälle in zeitlicher Nähe zu einer Impfung gegen Covid-19 gemeldet - 46 bei BioNTech/Pfizer, einer bei Moderna, und einer bei AstraZeneca. Acht Fälle - sechs bei BioNTech/Pfizer, einer bei Moderna und einer bei AstraZeneca - sind in Abklärung.“

„Bei drei Patienten konnte aufgrund des Obduktionsberichts ein Zusammenhang mit der Impfung ausgeschlossen werden. Bei 16 Personen fiel die Impfung in die Inkubationszeit einer Covid-19-Erkrankung, im Rahmen derer die Betroffenen dann verstarben. Bei 21 weiteren bestanden schwerwiegende Vorerkrankungen, die vermutlich todesursächlich waren.“

„Obduktion steht noch aus“

„Beim Todesfall in zeitlicher Nähe zu einer Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca - dabei handelt es sich um jene 49-jährigen Patientin, die in Niederösterreich in Folge schwerer Gerinnungsstörungen gestorben ist - gibt es aktuell noch keinen Hinweis auf einen kausalen Zusammenhang mit der Impfung, berichtete das BASG. Die Obduktion am Wiener AKH ist noch offen, hieß es am Dienstag auf APA-Anfrage aus dem Kran­kenhaus. "Aufgrund der bekannten klinischen Daten ist dieser nicht herstellbar, da insbe­sondere thrombotische Ereignisse nicht zu den bekannten oder typischen Nebenwir­kungen des betreffenden Impfstoffes zählen", meinte das BASG in seinem Bericht, der die Informationen vom 27. Dezember 2020 bis inklusive 12. März 2021 beinhaltet. In den klinischen Daten zeigen sich auch laut aktuellen Kenntnissen im Vergleich zu Placebo "keine dahin gehend besorgniserregenden Daten oder Signale". Eine internationale Ana­lyse der Nebenwirkungsmeldungen sei im Gange.“

https://www.kleinezeitung.at/lebensart/gesundheit/5952137/Bericht-ueber-Nebenwirkungen_BASG_Bisher-kein-Todesfall-auf

Eine Pressemitteilung vom 20. März 2021 erschüttert dann ganz Österreich:

„(…) Die Todesursache der Pflegerin aus Zwettl ist geklärt. Sie starb an einer Reaktion nach ihrer Corona-Impfung.“

„Dieser Fall sorgte in Österreich für viel Aufregung. Eine 49-jährige Krankenschwester des Landesklinikums Zwettl war in Folge schwerer Gerinnungsstörungen verstorben, nachdem sie einige Tage zuvor mit AstraZeneca geimpft wurde. Nun ist klar: Die Nie­derösterreicherin starb an einer Reaktion nach ihrer Corona-Impfung. (…)“

https://www.oe24.at/coronavirus/krankenschwester-49-starb-in-folge-einer-impfreaktion/470031884

Sogar das deutsche Robert Koch Institut weist auf die Möglichkeit erheblicher Impf­komplikationen hin:

„(…) COVID-19 Vaccine AstraZeneca®: Die am häufigsten berichteten Impfreaktionen in den Zulassungsstudien waren Druckempfindlichkeit an der Einstichstelle (mehr als 60 %), Schmerzen an der Einstichstelle, Kopfschmerzen und Abgeschlagenheit (mehr als 50 %), Muskelschmerzen und Unwohlsein (mehr als 40 %), erhöhte Temperatur und Schüttelfrost (mehr als 30 %), Gelenkschmerzen und Übelkeit (mehr als 20 %). Häufig (zwischen 1 % und 10 %) wurde über Erbrechen, Durchfall, Rötung und Schwellung der Einstichstelle sowie Fieber berichtet. Gelegentlich (zwischen 0,1 % und 1 %) traten Lymphknotenschwellungen, verminderter Appetit, Schwindel, Schläfrigkeit, vermehrtes Schwitzen, Juckreiz und ein allgemeiner Hautausschlag auf.“ (…)

„(….) Impfkomplikationen sind über das normale Maß einer Impfreaktion hinausgehende Folgen der Impfung, die den Gesundheitszustand der geimpften Person deutlich belas­ten. Seit Einführung der Impfung wurden nach einer Impfung mit COVID-19 Vaccine Ast­raZeneca® sehr selten Blutgerinnsel (Thrombosen), verbunden mit einer Verringerung der Blutplättchenzahl (Thrombozytopenie), in einigen Fällen auch zusammen mit Blutun­gen, beobachtet. Darunter waren einige schwere Fälle mit Blutgerinnseln an unter­schiedlichen oder ungewöhnlichen Stellen (z. B. im Gehirn als Sinusvenenthrombosen), zusammen mit erhöhter Gerinnungsaktivität oder auch Blutungen im ganzen Körper. Die Mehrzahl dieser Fälle trat zwischen sieben bis 14 Tagen nach der Impfung und über­wiegend bei Frauen unter 55 Jahren auf. Allerdings haben bisher auch insgesamt mehr Frauen unter 55 Jahren den Impfstoff erhalten als andere Personen. Einige der beschrie­benen Fälle endeten tödlich. Seit Einführung der Impfung wurden in sehr seltenen Fällen allergische Sofortreaktionen (anaphylaktische Reaktionen) berichtet. Diese traten kurz nach der Impfung auf und mussten ärztlich behandelt werden.“

„Grundsätzlich können – wie bei allen Impfstoffen – in sehr seltenen Fällen eine allergi­sche Sofortreaktion bis hin zum Schock oder andere auch bisher unbekannte Kompli­kationen nicht ausgeschlossen werden. Wenn nach einer Impfung Symptome auftreten, welche die oben genannten schnell vorübergehenden Lokal- und Allgemeinreaktionen überschreiten, steht Ihnen Ihre Hausärztin / Ihr Hausarzt selbstverständlich zur Beratung zur Verfügung. Bei schweren Beeinträchtigungen oder wenn bei Ihnen die oben im Ab­schnitt „Wie verhalte ich mich vor und nach der Impfung?“ beschriebenen Symptome auftreten, begeben Sie sich bitte unverzüglich in ärztliche Behandlung. (…)“

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19-Vektor­impfstoff/Aufklaerungsbogen-de.pdf?__blob=publicationFile

Beim Impfstoff AstraZenea scheint im Zusammenhang mit den jüngsten Fällen ein er­höhtes Risiko aufgetreten zu sein, das unbedingt verhindert werden soll. Deshalb ist eine Aussetzung der Covid-19-Impfungen mit AstraZeneca-Impfstoff in Österreich umgehend umzusetzen. Darüber hinaus ist eine freie Wahl des Covid-19-Impfstoffs und des Arztes, der die Impfung durchführt, zu garantieren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird auf­gefordert, folgende gesundheitspolitische Forderungen unmittelbar umzusetzen:

•           die sofortige Aussetzung aller Covid-19-Impfungen mit AstraZeneca-Impfstoff in             Österreich bis zum tatsächlichen wissenschaftlichen Nachweis der gesundheit­    lichen Unbedenklichkeit.

•           die freie Wahl des Covid-19-Impfstoffs für jeden Bürger .

•           die freie Wahl des Arztes, der die Impfberatung vornimmt und die Covid-19-       Impfung durchführt.“

*****

Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Dr. Josef Smolle. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.