14.43

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Ungefähr so oft, wie wir in einer ganz entscheidenden Phase sind, kommt eine Novelle des Epidemiegesetzes oder des Covid-19-Maßnahmengesetzes – also die ganze Zeit, und jetzt schon wieder.

Das Ding war zuerst sechs Tage in Begutachtung, dann ist vor der Ausschusssitzung ein riesiger Abänderungsantrag gekommen, der natürlich nicht in Begutachtung war, und gestern haben wir noch einen Abänderungsantrag bekommen; und wenn Sie jetzt schön alle Varianten über das bestehende Gesetz gelegt haben, können Sie sich ein Bild davon machen, was da herauskommt. Zu Recht schicken weder die ÖVP noch die grüne Frak­tion einen Juristen in diese Debatte, denn kein Jurist mit ein bisschen Berufsehre würde das verteidigen, was uns da vor den Latz geknallt worden ist. (Beifall bei NEOS und FPÖ.)

Um auch etwas Positives zu sagen: Es kommt jetzt das Statistikregister, damit man die Covid-Daten wissenschaftlich besser bearbeiten kann. Das fordern wir seit Monaten. Wir hatten dazu auch einen Abänderungsantrag vorbereitet, aber die ministerielle Eitelkeit, die der des Bundeskanzlers ähnlich ist, hat es nicht zugelassen, einem Oppositionsab­änderungsantrag zuzustimmen. Man hat das noch schnell in den Abänderungsantrag, den wir gestern Abend bekommen haben, hineintheatert – aber gut, es soll mir recht sein, es ist da.

Ja, Kollege Smolle hat es gesagt, diese Vierpersonenveranstaltungen, die jetzt Zusam­menkünfte heißen, werden im befristeten Teil des Gesetzes erwähnt. Das ist schon mal gut, aber: Wie kann man überhaupt auf die Idee kommen, Zusammenkünfte von fünf oder vier Personen aus drei Haushalten einer Bewilligungspflicht zu unterwerfen?! Wie kann man überhaupt auf die Idee kommen, es reglementieren zu wollen, wenn sich ein paar Leute in einem Park treffen, wenn sich eine Kartenspielrunde irgendwo trifft?! Wie kann einem das überhaupt einfallen?! Welche Regulierungs- und Kontrollwut muss ein Minister haben, wenn er so ein Gesetz ins Parlament schiebt?! (Beifall bei NEOS und FPÖ.)

Da werden in Wirklichkeit die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger, die wir seit 170 Jah­ren haben, dem Verordnungsgoodwill des Herrn Ministers zum Fraß vorgeworfen. Der Verfassungsgerichtshof wird wieder viel zu tun haben.

Das, was man in dieser Pandemie eigentlich tun müsste, ist bis heute nicht getan wor­den. Wir kennen die Vorerkrankungen der österreichischen Covid-Patienten bis heute nicht. Wir wissen nicht, wer mit welchen Vorerkrankungen ins Spital gekommen ist, wie viele Fälle das waren, in welchem Alter sie waren, welche Vorerkrankungen es gab, wel­che Medikamente sie genommen haben, welche Medikamente den Verlauf der Krank­heit möglicherweise verschlimmern oder welche ihn abmildern. Dazu gibt es keine Da­ten, denn darum hat sich ein Pandemiejahr lang niemand gekümmert und schon gar nicht der Gesundheitsminister, dessen Kernaufgabe das wäre. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Es gibt auch einen Antrag aus dem Mai 2020, den dieses Haus mit großer Mehrheit angenommen hat, nämlich die positiven PCR-Tests in der Elektronischen Gesundheits­akte, im elektronischen Impfpass zu verzeichnen, weil ja damals schon klar war, dass jemand, der die Krankheit gehabt hat, eine Form der Immunität entwickelt, eine natür­liche Immunität, die der künstlichen Immunität durch die Impfung sehr ähnlich ist. Daher hätte beides in den Impfpass gehört.

Diesen Beschluss des Parlaments hat man einfach ignoriert, liegen gelassen, und jetzt soll ein grüner Pass kommen, für den man beide braucht, die natürlich Immunisierten und die künstlich Immunisierten, und jetzt wird eine EDV-Lösung geschustert. Kollege Kucher hat es schon geschildert: Da wird mit den Daten sehr sportlich umgegangen, weil man sich nicht rechtzeitig um eine gute Datengrundlage in der Elektronischen Gesund­heitsakte – die von den Datenschützern schon nach allen Richtungen überprüft worden ist und die daher auch ein hohes Maß an Sicherheit aufweist – gekümmert hat.

Auf die Ausgangssperren und auf die Begeisterung des Ministers für Ausgangssperren wird Kollege Scherak später noch eingehen. Man muss sich einmal vorstellen, wie wich­tig einem Ausgangssperren sind, dass man dem so viel Energie widmet. Ausgangssper­ren werden derzeit beispielsweise rechtswidrig verhängt. Ausgangssperren müssen eigentlich immer das letzte Mittel der Wahl sein. Wenn ich in Vorarlberg Öffnungen ma­che, wenn ich die Gastronomie mit Zutrittstests öffne, dann ist eine Ausgangssperre automatisch gesetzlich unzulässig, weil sie nicht mehr das letzte Mittel ist. Der Minister hat sie trotzdem aufrecht gelassen. – Und es interessiert mich nicht, ob Sie das in Ab­sprache mit dem Landeshauptmann gemacht haben. Eine Absprache zwischen Gesund­heitsminister und Landeshauptmann steht nicht über dem Gesetz! (Beifall bei NEOS und FPÖ.)

Damit Sie die Ausgangssperren, die heute rechtswidrig sind, künftig weiter verhängen können, legen Sie uns diese Novelle vor. Darum geht es: Sie wollen Ihre eigenen gesetz­widrigen Handlungen nachträglich sanktionieren.

Ich sage Ihnen eines: Sie haben die Menschen auf dem Weg verloren. Sie erreichen mit Ausgangssperren gar nichts, Sie erreichen mit Ihren Beschränkungen gar nichts. Es hört Ihnen der große Teil der Österreicherinnen und Österreicher nicht mehr zu. Wenn Sie über Ostern in Ostösterreich Beschränkungen einführen, können Sie nicht erwarten, dass niemand sich in Niederösterreich in einen Garten setzt, wenn die Sonne scheint, und dass sich dort nicht manchmal Familien treffen. Es interessiert die Leute nicht mehr, was diese Regierung sagt. Wenn nach einem Jahr Pandemie Zusperren, Einsperren und Wegsperren immer noch das Einzige ist, das Ihnen einfällt, dann haben Sie versagt! (Beifall bei NEOS und FPÖ.)

14.49

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Dr. Werner Saxinger. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.