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Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Zu sehr später Stunde melde ich mich noch zu Wort und möchte das auch in aller Kürze tun. Wir haben sechs Berichte aus dem Aufgabenbereich des Verteidigungsministeriums auf der Tagesordnung; vier Be­richte davon wurden ausführlich im Rechnungshofausschuss diskutiert, zu zwei Berich­ten möchte ich ganz kurz Stellung nehmen.

Ja, die Aufgaben und Leistungen des österreichischen Bundesheeres sind vielfältig und zur Bewältigung von Krisen und Katastrophen unerlässlich. Das betrifft auch die Assistenz- und Unterstützungsleistungen des Bundesheeres. Wir sehen das aktuell auch in Zeiten der Covid-19-Pandemie. Es gab ja gestern erst einen Ministerratsbe­schluss, wonach wieder Assistenzleistungen des Bundesheeres aufgrund der Ein­schränkung der polizeilichen Personalressourcen et cetera verlängert werden sollen.

Geprüft haben wir den sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz zur Bewältigung der Flüchtlingsströme und der Migrationslage ab 2015. Das, was wir da gesagt und festge­halten haben, ist, dass es dafür eben rechtliche Voraussetzungen gibt und diese Voraus­setzungen genau vorliegen müssen. Eine Hilfeleistung des Bundesheeres ist dann zu­lässig, wenn konkrete Aufgaben nicht mit eigenen Mitteln bewältigt werden können. Da­her müssen Zweck, Umfang und die voraussichtliche Dauer gegeben sein.

Wir haben bemängelt, dass das Innenministerium und das Verteidigungsministerium kei­ne gesamthafte Evaluierung des Assistenzeinsatzes durchgeführt haben, auch dann nicht, als die Flüchtlingszahlen zurückgingen. Der Assistenzeinsatz hat auch Auswirkun­gen auf andere Bereiche, etwa auf den Bereich der militärischen Ausbildung, oder auch Auswirkungen auf den Auslandseinsatz, weil die Zulagen recht hoch sind. Positiv haben wir erwähnt, dass die Stäbe gut zusammengearbeitet haben.

Ich komme jetzt noch auf den viel diskutierten Bericht betreffend das Heeresgeschichtli­che Museum zu sprechen. Ja, der Rechnungshof prüft alle ihm unterstehenden Prüfob­jekte und Rechtsträger, vor allem prüft der Rechnungshof dann – und das ist mehr als gerechtfertigt –, wenn es Mängel gibt, wenn es Probleme gibt und wenn er Probleme aufzeigen kann, die auch bewältigt werden müssen. Der Rechnungshof hat das Heeres­geschichtliche Museum schon vor 17 Jahren geprüft. Schon damals gab es Sachverhal­te, die uns zugesagt wurden, dass sie verbessert werden – beispielsweise, dass die Mu­seumsordnung aus dem Jahr 1989 erneuert wird. Das wurde uns 2004 zugesagt, das ist bis dato nicht geschehen. Das Heeresgeschichtliche Museum ist eine nachgeordnete Dienststelle und untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des Ministeriums.

Was wir nicht geprüft haben, ist die wissenschaftlich-inhaltliche Ausrichtung. Dazu gab es eigene Untersuchungskommissionen. Was wir aber gemacht haben, ist eine Prüfung, wie sie der Rechnungshof bei allen Museen durchführt, und zwar entlang seiner verfas­sungsmäßigen Prüfmaßstäbe. Da haben wir massive Mängel und auch Missstände ge­funden, etwa fehlte ein wirtschaftlicher Gesamtüberblick. Es hat das betriebswirtschaftli­che Know-how gefehlt. Wir haben eine wiederholte Nichtbeachtung rechtlicher Vorschrif­ten in zahlreichen Bereichen festgestellt. Etwa gab es Baumaßnahmen, die keine Bau­bewilligung hatten, die aber insbesondere auch nicht mit den militärischen Baurichtlinien vereinbar waren.

Es gab Missstände im Bereich der Sammlungen. Die elektronische Inventarisierung war erst zu 40 Prozent erfolgt, 60 Prozent waren daher nicht inventarisiert. Es gab Fehlbe­stände. Es lag fehlendes Compliancebewusstsein bei den leitenden Bediensteten vor. Diesbezüglich fehlten entsprechende Regularien und auch Handlungsanleitungen, die vom Ministerium ausgehen müssen. Die Dienst- und Fachaufsicht durch das Ministerium wurde in unzureichender Weise wahrgenommen.

Kurzum: Es gab auch innerhalb der Depotbedingungen unzweckmäßige Depotbedin­gungen, und es gab eine mangelhafte Umsetzung des Maßnahmenplans zur Konfliktlö­sung, wie er auch vom heerespsychologischen Dienst selbst empfohlen wurde.

Es gibt viel zu tun. Wir haben Empfehlungen gemacht, dass dieses Museum zeitgemäß weiterentwickelt werden muss, die überprüfte Stelle muss da hinschauen. Ich hebe hervor, dass das Verteidigungsministerium uns in der Stellungnahme geantwortet hat – und das steht im Bericht –, dass es die zuständige Sektion beauftragt habe, vorbehaltlos die Struktur und Abläufe des Heeresgeschichtlichen Museums zu analysieren und zu verbessern.

Wir empfehlen, die Eignung der Organisationsform zu evaluieren, wir empfehlen, die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse zu analysieren und das Know-how auch für das Heeresgeschichtliche Museum sicherzustellen. – Ich danke für die Auf­merksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)

22.01