13.21

Abgeordnete Nurten Yılmaz (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundes­minis­ter! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, Kollege Gödl, Sie haben vollkommen recht, wir brauchen uns wirklich nicht zu genieren (Abg. Gödl nickt), aber ich geniere mich trotzdem seit zwei Jahren. Damals hat sich nämlich Österreich schon von dem verab­schiedet, was in den letzten Jahren von Österreicherinnen und Österreichern, aber auch von der Bundesregierung geleistet wurde, und jetzt geniere ich mich schon.

Werte Kolleginnen und Kollegen! 135 087 Menschen haben im letzten Juni das Volks­begehren „Asyl europagerecht umsetzen“ unterschrieben. Viele von ihnen folgen uns wahrscheinlich vor den Bildschirmen. Ich möchte mich auch dafür bedanken, dass sie sich mit diesem Thema auseinandergesetzt haben, dafür bedanken, dass sie sich mit ihrer Unterschrift für ein gemeinsames solidarisches Asylsystem in Europa einsetzen, denn genau das ist das, was wir brauchen.

Das Volksbegehren selbst ist für mich oft vage und unkonkret formuliert. Es fehlt auch eine tiefergehende Analyse, eine Rückbindung an Debatten, wie sie seit Jahren im Euro­päischen Parlament oder in der EU-Kommission geführt werden. Seine Forderungen sind europarechtlich so auch nicht umsetzbar, aber die Intention ist sehr wichtig und richtig, und ich stimme dem Begehren in einigen Punkten wirklich zu.

Sie schreiben, dass das Volksbegehren „keinesfalls gegen Flüchtlinge gerichtet“ sein darf, und weiter, dass „unser Land stolz sein kann“, dass Österreich seinen inter­natio­nalen Verpflichtungen im Flüchtlingsschutz nachkommt. – So ist es. Ich würde sogar noch hinzufügen: Wir sind auch stolz darauf, was wir in den Flüchtlingskrisen als Ge­sellschaft geleistet haben.

Weiters schreiben Sie: „Alle Flüchtlinge sollen in jeder Phase des Asylverfahrens eine menschenwürdige Betreuung und ein faires, rechtsstaatliches Verfahren samt der Möglichkeit des humanitären Bleiberechts in begründeten Sonderfällen erhalten.“  – Ich bin wieder völlig bei Ihnen. Diese Verfahren sollten so schnell wie möglich durchgeführt werden, sie sollten auch in ganz Europa einheitlich sein.

Das Volksbegehren fordert zu Recht eine „europaweite Solidarität bei der Flüchtlings­betreuung“. „Daher muss eine faire Teilung der Kosten innerhalb der EU erfolgen“. – Ich bin wieder völlig bei Ihnen. Wer EU-Recht missachtet, wie zum Beispiel – nein, ich nenne jetzt keine Namen, das sind mittlerweile mehrere –, oder keine Schutz suchenden Men­schen aufnimmt, soll finanziell abgestraft werden.

Jene Staaten, die keinen humanitären Beitrag leisten, könnte man dazu verdonnern, in einen Fonds einzuzahlen. Wir als SPÖ haben bei der letzten EU-Wahl auch einen euro­päischen Solidaritätsfonds eingefordert, der die Städte und Gemeinden, die Geflüchtete aufgenommen haben, direkt unterstützt, um eben sicherzustellen, dass ausreichend Mittel zur Integration vorhanden sind.

Das wäre eine Möglichkeit, die Blockaden der Mitgliedstaaten aufzubrechen und von einem Strafregime wegzukommen, hin zu einem Anreizregime. So gibt es zum Beispiel in Polen viele Städte, die ebenso gerne Flüchtlinge aufnehmen würden.

In diesem Sinne: Danke für die Aufmerksamkeit. Ich erwarte mir auch von unserer Bun­desregierung, dass die Diskussion auf EU-Ebene fortgesetzt wird, um diese faire Ver­teilung zu gewährleisten, wie auch immer, und dass die Situation auf den griechischen Inseln und an der bosnisch-kroatischen Grenze nicht außer Acht gelassen wird. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.25

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer. – Bitte, Herr Abgeordneter.