12.40

Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA: Sehr geehrter Herr Prä­sident! Geschätzte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Fernseh­schirmen! Als leidenschaftlicher und überzeugter Demokrat darf ich Ihnen heute sagen (Heiterkeit bei der FPÖ), ich liebe das Parlament. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ich habe hier bereits sehr viel Zeit verbracht, sowohl als parlamentarischer Mitarbeiter als auch als Mitarbeiter im Büro des Zweiten Präsidenten des Nationalrates (Abg. Kickl: Ah, bei Spindelegger! – Zwischenruf des Abg. Loacker), und doch war ich kaum so oft in den Räumlichkeiten dieses Hohen Hauses wie im letzten Jahr. (Abg. Yılmaz: Selber schuld!)

Das ist ja im Prinzip etwas Gutes, aber manchmal ist es von dem Verdacht begleitet, dass es manchen Abgeordneten hier nicht um parlamentarische Kontrolle geht, sondern vielmehr um Skandalisierung, Empörung und öffentliche Vorverurteilung, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kickl: Was soll denn noch passieren?! – Abg. Lausch: Seien Sie nicht so wehleidig! – Ruf: Sie sollten sich schämen!) Und dieser Verdacht hat sich diese Woche im Untersuchungsausschuss wieder bestätigt.

Zum Beispiel die SPÖ: Herr Krainer, sagen Sie doch den Menschen, wie es im Untersuchungsausschuss wirklich zugeht, dass der Verfahrensrichter, der unabhängig und objektiv ist, die allermeisten Ihrer Fragen einfach gar nicht zugelassen hat! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Holzleitner.)

Oder die NEOS: Da sollte die Fraktionsvorsitzende der NEOS im Untersuchungs­aus­schuss auch festhalten, dass die erste Verfahrensrichterin im Untersuchungsausschuss zurückgetreten ist, weil – Zitat –: „Die höchst abfällige Äußerung einer Fraktions­füh­rerin“ – in Klammern: Krisper von den NEOS – „und der darauf folgende öffentliche Diskurs sind für mich ohne Beispiel. So etwas habe ich in meiner jahrzehntelangen Laufbahn als Richterin noch nie erlebt“ (Abg. Belakowitsch: Diese Wehleidigkeit!) „und so etwas hätte ich auch niemals erwartet.“ – Das ist der Ton, der dort herrscht! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kickl: So ein armes Hascherl, der Blümel!)

Wenn ich mir diese Aussage von Frau Krisper nochmals vor Augen führe (Abg. Schellhorn: Glaskinn!), dann muss ich sagen: Was ist das für ein Ton?, und dann will ich die dazugehörigen SMS gar nicht kennen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist auch sehr entlarvend, dass gerade jene Abgeordnete, die in den letzten Jahren offiziell stets für Datenschutz und Persönlichkeitsrechte eingetreten sind, sich nun an persönlichen Nachrichten Dritter delektieren und diese genüsslich in der Öffentlichkeit kommentieren. Offenbar gelten die Persönlichkeitsrechte hier nur für manche und nur, wenn es gerade passt, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Loacker.)

Aber ja, wenn einzelne Nachrichten zeitlich und auch inhaltlich aus dem Zusammenhang gerissen vorgelegt werden, dann kann das irritierend und empörend wirken, und wenn ich ehrlich bin, dann kann ich einen Teil dieser Empörung auch nachvollziehen. Ich bin mir aber sicher, dass jeder und jede in seinem/ihrem Leben schon Nachrichten ge­schrieben hat, die er oder sie im Nachhinein nicht mehr schreiben würde, vor allem, wenn sie aus der Emotion heraus geschrieben worden sind – umso mehr, wenn man mit jemandem kommuniziert, den man schon lange und gut kennt. Da formuliert man sicherlich salopper, als wenn man mit Personen kommuniziert, die man noch nicht so gut kennt.

Zum nächsten Themenkomplex: Die Bundesregierung trifft Personalentscheidungen, völlig richtig, sehr regelmäßig und sehr viele. Da geht es von VfGH-Richtern und Uni­rätInnen bis hin zu Stiftungsräten, Aufsichtsräten et cetera. Manche Entscheidungen trifft der Ministerrat, manche Entscheidungen trifft der nach dem Bundesministeriengesetz zuständige Minister, und manchmal diskutiert man auch über Personalentscheidungen, wenn man formal nicht zuständig ist. Das ist weder verwerflich noch ungesetzlich und vor allem ist daran nichts Neues. Die Abläufe sind in allen Regierungskonstellationen gleich, egal ob mit SPÖ, FPÖ oder mit den Grünen, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Wichtig ist da immer, erstens, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden, zweitens, dass die Person qualifiziert ist, und drittens, dass die Letztverant­wortung beim zuständigen Organ liegt. Das ist gegeben, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich halte es auch für untragbar, dass Personalentscheidungen von manchen Parteien pauschal gutgeheißen werden und Personalentscheidungen von bürgerlichen Parteien automatisch skandalisiert werden. Diese Skandalisierung schadet im Übrigen der gesamten Politik, nicht nur jenen, die es treffen soll. Auch das sollten Sie sich vor Augen führen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Darüber hinaus ist es auch sehr spannend, dass ausgerechnet jene Parteien, die angeblich politischen Einfluss auf Unternehmen anprangern, heute genau diesen Zugriff fordern. Sie kritisieren an einem Tag zu viel Einfluss der Politik und fordern am nächsten Tag, dass genau dieser Einfluss, genau diese Einmischung in den Vorstand erfolgt. Das ist doppelbödig und unglaubwürdig, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Hohes Haus! Seit ein paar Tagen wird vor allem innerhalb der Freiheitlichen Partei über die Maskenpflicht im Hohen Haus diskutiert. (Abg. Hafenecker: Das steht aber nicht in der Anfrage! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Ich kann Ihnen sagen, die Maske der Opposition im Untersuchungsausschuss, die ist bereits gefallen. Ihnen geht es schon lange nicht mehr um Aufklärung, sondern um Skandalisierung und öffentliche Diffamie­rung. Ich bin jederzeit gerne bereit, die falschen Vorwürfe aufzuklären (Abg. Belakowitsch: Wann? Wann?), gerne dort, wo das passiert, bei den zuständigen Behörden. Ich bezweifle allerdings, dass das im Untersuchungsausschuss oder heute bei der Dringlichen Anfrage der richtige Kreis ist. (Abg. Kickl: ... einen Putschisten ...! – Abg. Belakowitsch: Wann wo? Wann ist der richtige Zeitpunkt?) Dennoch komme ich jetzt gerne zu den an mich gerichteten Fragen, die ich wie folgt beantworten darf:

Zu den Fragen 1 bis 4, 6 bis 13, 42 bis 44 und 47:

Es war und ist kein Geheimnis, dass die Öbib zur Öbag werden sollte, denn die Öbib war nicht mehr zeitgemäß. Darin waren sich die allermeisten auch einig. Ziel war ein aktives Beteiligungsmanagement des Bundes und die aktive Wahrnehmung der öster­reichischen Eigentümervertreterverantwortung mit dem Hauptziel der Wertsteigerung. Die Öbag-Entstehung war ein langer und intensiver Prozess, in den die unter­schied­lichsten Personen und Parteien involviert waren, und wie in den meisten langjährigen Pro­zessen gab es Aufs und Abs und abschließend einen Erfolg – mit der Beschluss­fassung durch Zweidrittelmehrheit, mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und ÖVP.

Da die Zuständigkeit für das Beteiligungsmanagement des Bundes im Finanzminis­te­rium angesiedelt war und ist, kommt dem Finanzministerium selbstverständlich auch eine entscheidende und gestaltende Rolle im diesbezüglichen Gesetzwerdungsprozess zu. Wie Sie alle wissen, war damals MMag. Thomas Schmid Generalsekretär und damit in führender Verantwortung für dieses Projekt. Wenn ein solch wichtiges Projekt abgeschlossen wird, dann kann man auch gratulieren, und genau das habe ich getan.

Nach Inkrafttreten des ÖIAG-Gesetzes am 1.1.2019 erfolgte die Bestellung der Auf­sichtsräte durch den Finanzminister in der Hauptversammlung am 15.2.2019. Dabei wurden wie gesetzlich vorgesehen sechs Kapitalvertreter und drei Arbeitnehmervertreter bestellt. In der Folge wurde der Bewerbungsprozess für die operative Führung der Öbag eingeleitet. Wie der Aufsichtsratsvorsitzende auch in den letzten Tagen immer wieder klargestellt hat, hat es sich dabei um einen sehr professionellen und kompetitiven Bewer­bungsprozess gehandelt. Daraus ist Thomas Schmid als Bestgereihter hervorgegangen und wurde am 27.3.2019 einstimmig durch den dafür zuständigen Aufsichtsrat bestellt.

Laut gesetzlichen Bestimmungen war auf Basis des derzeitigen Umfangs der Aufgaben der Öbag ein Vorstand zu bestellen. Das Vieraugenprinzip gemäß Corporate-Governance-Kodex wurde durch Bestellungen von Prokuristen stets eingehalten. Grundsätzlich ist bei Personalentscheidungen immer wesentlich, dass, erstens, die gesetzlichen Rah­menbedingungen eingehalten werden, dass, zweitens, die Person qualifiziert ist und dass, drittens, die Letztverantwortung bei den zuständigen Organen liegt.

Thomas Schmid wird mir sicherlich erzählt haben, dass er sich als Öbag-Vorstand bewirbt. Sollte mich jemand nach meiner Meinung diesbezüglich gefragt haben, so werde ich festgehalten haben, dass ich ihn für sehr qualifiziert halte. Die Entscheidung darüber hat der Aufsichtsrat getroffen, denn dieser war dafür zuständig.

Generell werden in der Bundesregierung aber viele Personalentscheidungen getroffen, von VfGH-Richtern über Uniräte, Stiftungsräte, Generalräte bis hin zu Aufsichtsräten. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried.) Manche Entscheidungen trifft die Bundesregierung gemeinsam, manche Entscheidungen der gemäß Bundesministeriengesetz jeweils zu­ständige Minister. Das ist weder verwerflich noch ungesetzlich, vor allem ist daran nichts neu, die Abläufe sind in allen Regierungskonstellationen sehr gleich.

Zur Frage 5:

Die Ernennung der Mitglieder des Öbib-Nominierungskomitees erfolgte wie gesetzlich vorgesehen durch einstimmigen Ministerratsbeschluss auf Vorschlag des damaligen Bundeskanzlers und Vizekanzlers. Es setzte sich aus den Personen Hartwig Löger, Gernot Blümel, Wolfgang Leitner und Günther Helm zusammen. Alle Aufsichtsräte, die vom Öbib-Nominierungskomitee ausgewählt wurden, mussten übrigens zu einem Perso­nalberater, welcher deren Qualifikation geprüft hat.

Zu den Fragen 14 bis 29:

Die vorliegenden Fragen betreffen Kontaktnahmen und Gespräche und somit keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten.

Zu den Fragen 30 bis 32, 35 bis 38:

Die Ausschreibung samt Auswahlverfahren erfolgt nach dem Stellenbesetzungsgesetz durch den Aufsichtsrat. In weiterer Folge ist es auch Aufgabe des Aufsichtsrates als zuständiges Organ der Öbag, den Vorstand zu bestellen.

Zu den Fragen 33 und 34:

Da die Öbag durch Umwandlung der Öbib entstanden ist und dadurch erst die rechtliche Möglichkeit eines Aufsichtsrates in der Öbag geschaffen wurde, gab es keine zeitliche Überschneidung der Existenz des Öbib-Nominierungskomitees und des Öbag-Aufsichts­rates. Zudem war der Aufgabenkreis des Öbib-Nominierungskomitees gesetzlich auf die Auswahl und die Nominierung der von der Öbib in den Haupt- beziehungsweise General­versammlungen ihrer Beteiligungsgesellschaften zu wählenden oder benennenden Auf­sichtsratsmitglieder beschränkt. Dadurch war eine Entsendung von Personen in den Aufsichtsrat der Öbag durch das Nominierungskomitee der Öbib weder rechtlich noch faktisch möglich.

Die Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrates der Öbag fällt gemäß Aktiengesetz in die Zuständigkeit der Hauptversammlung.

Zu den Fragen 39 bis 41:

Nein, ich habe nicht nachgefragt.

Zu den Fragen 45 und 46:

Es gibt im Zuge von Gesetzwerdungsprozessen immer viele Gespräche mit den unter­schiedlichsten Personen und politischen Parteien. Medial wurde in den letzten Tagen bekannt, dass beispielsweise die SPÖ Wünsche hinsichtlich der Ausgestaltung der ÖIAG zur Gründung der Öbag hatte. Ein entsprechender Abänderungsantrag zum ÖIAG-Gesetz wurde schlussendlich am 11.12.2018 im Nationalrat mit den Stimmen der SPÖ-Opposition beschlossen.

Zur Frage 48:

Nein.

Zu den Fragen 49 und 50:

Nein, nicht dass ich wüsste. Als Politiker hat man im Zuge von Veranstaltungen und Terminen regelmäßig Kontakt zu einem großen Personenkreis. Nicht alle Einzelper­sonen kann man dabei zuordnen.

Zu den Fragen 51 bis 53:

Keinen. Als Politiker hat man im Zuge von Veranstaltungen und Terminen regelmäßig Kontakt zu einem großen Personenkreis. Darüber hinaus habe ich nicht einmal die Handynummer von Sektionschef Mag. Pilnacek.

Zu den Fragen 54 bis 56:

Nein.

Zur Frage 57:

Die vorliegende Frage betrifft keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung. Ich möchte aber dennoch gerne auf diese Frage antworten: Ja, selbstverständlich habe ich den Bundeskanzler darüber informiert.

Zur Frage 58:

Nein.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

12.53

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Kickl. – Bitte.