14.17

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Geschätzte Mitglieder der Bun­desregierung! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Die Nachrichten, über die wir heute sprechen, kennen wir zumindest überwiegend von dem Material, das dem Ibiza-Untersuchungsausschuss vorliegt. Dort sind sie hingekommen, weil sie in Akten vorkommen, die der Ermittlungsarbeit der Justiz entspringen.

Die Justiz ermittelt, die Justiz führt in ganz vielen dieser Angelegenheiten aus unter­schiedlichsten Gründen Strafverfahren gegen unterschiedlichste Personen und hat im Rahmen ihrer Ermittlungsarbeit dieses Material zutage gebracht. Deshalb können wir hier überhaupt darüber reden.

Deshalb ist es auch so wichtig, dass sich der Untersuchungsausschuss zwar einerseits der politischen Verantwortung widmet, andererseits aber auch in der Justiz die straf­rechtliche Verantwortung für diese Vorgänge geklärt wird. Dazu muss man sagen, dass es sich gezeigt hat, wie wichtig und wie richtig es ist, dass Justizministerin Alma Zadić dieses Ressort führt. Sie hat sich von allem Anfang an ganz deutlich und vehement gegen sämtliche Angriffe auf die Justiz gestellt. Sie hat sich dagegen verwehrt, dass die Justiz selbst und die MitarbeiterInnen der Justiz in ihrer Unabhängigkeit angegriffen werden.

Sie hat diese Unabhängigkeit nicht nur durch Worte gestärkt und hervorgehoben, son­dern sie hat auch durch Umstrukturierungen in ihrem eigenen Ministerium dafür gesorgt, dass diese Unabhängigkeit auch innerhalb des Ministeriums gewährleistet wird. Wie wichtig und richtig diese Umstrukturierung war und welch guten Instinkt sie damit bewiesen hat, hat sich jetzt im Nachhinein ganz, ganz deutlich gezeigt. (Beifall bei den Grünen.)

Leider ist es so gewesen, dass unter den Vorgängern Gepflogenheiten eingekehrt sind, die weder der Justiz noch dem Rechtsstaat gutgetan haben. Als eine der ersten Maß­nahmen in ihrem Amt hat sie das Justizbudget massiv erhöht  nicht nur einmal, sondern sogar zweimal. Diese Erhöhungen sind nicht zuletzt auch in die Staatsanwaltschaften geflossen, in bessere Personalausstattung, in bessere Expertise, und nicht zuletzt hat auch die WKStA davon profitiert. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Gleichzeitig hat sie auch durch die Änderungen bei den Berichtspflichten dafür gesorgt, dass die Staatsanwaltschaften besser und effizienter ermitteln können. Auch daran sieht man ganz deutlich, wie wichtig es ist, dass wir diese Regierung so gebildet haben, wie wir sie gebildet haben, und dass Justizministerin Alma Zadić mit einer Kombination aus Mut und Integrität die richtigen und notwendigen Entscheidungen trifft. (Beifall bei den Grünen.)

Man sieht auch, dass die Justiz über Selbstreinigungskräfte verfügt, die sehr gut funk­tionieren, wenn man sie nur lässt. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen.)

Bevor die Frage kommt: Nein, wir werden die Ermittlungsmöglichkeiten gegen Korruption natürlich nicht beschränken. Wie kommen wir dazu? Warum sollten wir das tun? (Ruf bei der FPÖ: Weil die ÖVP will!) – Es ist heute schon öfters gefallen, diese kritisierte Bestimmung ist keine StPO-Reform, wie sie immer wieder genannt wird, sondern sie ist Teil der BVT-Reform. Mit dieser Reform haben wir diese Behörde von Grund auf umge­staltet, wir haben mehr Klarheit, mehr Transparenz, mehr Rechtsschutz und mehr Kon­trolle in diese Behörde gebracht, sodass sie wieder im Austausch mit ausländischen Diensten ordentlich arbeiten kann und für die Bevölkerung in Österreich arbeitet. (Beifall bei den Grünen.)

Was mit dieser umstrittenen Bestimmung erreicht werden sollte, war, dass erstens sensible Daten bei Beschlagnahme – wohlgemerkt: bei Beschlagnahme und nicht vor Beschlagnahme – geschützt werden sollten und dass als Zweites das ohnehin schon in der Rechtsprechung verankerte Primat der Amtshilfe festgeschrieben wird. Was auf keinen Fall bewirkt werden soll, ist, dass in irgendeiner Form Ermittlungsschritte, insbe­sondere Ermittlungsschritte gegen Korruption, dadurch behindert werden sollten.

Wenn jetzt ExpertInnen diese Lesart der Bestimmung angemerkt haben, so kann ich Ihnen von dieser Stelle aus versichern: Sollte diese Lesart tatsächlich die einzig mög­liche sein oder sollte es da irgendwelche Missverständnisse geben, dann wird diese Bestimmung so nicht beschlossen. Wir werden sicher keine Regelung mitbeschließen, die Ermittlungsbefugnisse in irgendeiner Weise einschränkt.

Wir wollen sensible nachrichtendienstliche Daten schützen. Was wir sicher nicht schüt­zen wollen, sind korrupte PolitikerInnen und korrupte BeamtInnen – darauf können Sie sich verlassen! (Beifall bei den Grünen. Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

14.23

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Doppelbauer. – Bitte.