Anträge gemäß § 69 Abs. 3 GOG
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen jetzt zu drei Anträgen betreffend die Durchführung von ersten Lesungen.
Es liegt mir ein Antrag gemäß § 69 Abs. 3 der Geschäftsordnung vor, das Volksbegehren „TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN“, 771 der Beilagen, in erste Lesung zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Weiters liegt mir ein Antrag gemäß § 69 Abs. 3 der Geschäftsordnung vor, das Volksbegehren „Ethik für ALLE“, 772 der Beilagen, in erste Lesung zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen.
Schließlich liegt mir ein Antrag gemäß § 69 Abs. 3 der Geschäftsordnung vor, das Volksbegehren „FÜR IMPF-FREIHEIT“, 773 der Beilagen, in erste Lesung zu nehmen.
Ich bitte auch da jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen.
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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 15.10 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.
Diese Sitzung ist geschlossen.