Unterrichtungen gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG
Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Internationales Übereinkommen über die Bekämpfung der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien zu kriminellen Zwecken
Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Internationales Übereinkommen über die Bekämpfung der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien zu kriminellen Zwecken