Sonstige Geschäftsordnungsangelegenheit - BR
Ausübung des Stimmrechts durch die vorsitzführende Vizepräsidentin Sonja Zwazl gem. § 53 Abs. 3 GO-BR
Ausübung des Stimmrechts durch die vorsitzführende Vizepräsidentin Sonja Zwazl gem. § 53 Abs. 3 GO-BR