Beschluss des Rates zur Unterzeichnung – im Namen der Union – des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits und über die vorläufige Anwendung dieses Übereinkommens – Zeitpunkt der Notifikation gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses des Rates über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Übereinkommens GEMEINSAME LEITLINIEN Konsultationsfrist: 19.02.2013
(106546/EU XXIV.GP)
RAT: 6452/13 PUBLIC 15.02.2013 deutsch (Orginalsprache englisch)
EU-V: U32 Offizielles Ratsdokument
Beschluss des Rates zur Unterzeichnung – im Namen der Union – des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits und über die vorläufige Anwendung dieses Übereinkommens – Zeitpunkt der Notifikation gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses des Rates über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Übereinkommens GEMEINSAME LEITLINIEN Konsultationsfrist: 19.02.2013
Council Decision on the signing, on behalf of the Union, and provisional application of the Trade Agreement between the European Union and its Member States, of the one part, and Colombia and Peru, of the other part - Date of the notification referred to in Article 3(2) of the Council Decision on signature and provisional application of the Agreement COMMON GUIDELINES Consultation deadline: 19.02.2013
Eingelangt am 18.02.2013, U32 Übermittlung
Dokumente zur selben Sitzung
Dokumente, die sich auch auf die gegenständliche Sitzung (Gremium und Datum) beziehen.
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Datum
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren.
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Gesetzgebungsvorhaben der Kommission erhalten eine fortlaufende Nummer mit Jahresangabe und Kürzel des Verfahrens (z.B.: COD, NLE). Diese Zahl wird von den beteiligten EU-Institutionen über sämtliche Etappen eines Verfahrens bis zur Annahme verwendet. Dies ermöglicht die Zusammenstellung vollständiger Dossiers
Gesetzgebungsvorhaben der Kommission erhalten eine fortlaufende Nummer mit Jahresangabe und Kürzel des Verfahrens (z.B.: COD, NLE). Diese Zahl wird von den beteiligten EU-Institutionen über sämtliche Etappen eines Verfahrens bis zur Annahme verwendet. Dies ermöglicht die Zusammenstellung vollständiger Dossiers
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Interinstitutionelle Zahl
Der Link führt zu den einzelnen Dokumenten dieses Vorhabens.
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Mit den Sachgebietscodes werden die in einem Dokument behandelten Themenbereiche des Rates ausgewiesen. Der Link führt zu Dokumenten mit dem gleichen Sachgebiet
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