Sterbeverfügungsgesetz; Suchtmittelgesetz, Strafgesetzbuch, Änderung (1177 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 446/BNR
Dafür: V, S, G, A. Dagegen: F
137. Sitzung des Nationalrates: Gesetzesvorschlag in dritter Lesung angenommen, Dafür: V, S, G, N. Dagegen: F

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem ein Sterbeverfügungsgesetz erlassen wird sowie das Suchtmittelgesetz und das Strafgesetzbuch geändert werden

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

  • Zunächst erfolgt eine Aufklärung durch zwei ärztliche Personen, von denen eine über eine palliativmedizinische Qualifikation verfügt. Diese beurteilen die Entscheidungsfähigkeit und den freien Willensentschluss der sterbewilligen Person und holen im Zweifelsfall ein psychiatrisches oder klinisch-psychologisches Gutachten ein.
  • Nach Verstreichen einer Bedenkzeit ist auf zweiter Ebene die Sterbeverfügung bei einem Notar (einer Notarin) oder einem (einer) rechtskundigen Mitarbeiter (Mitarbeiterin) der Patientenvertretungen zu errichten.
  • Die konkrete Ausführung des lebensbeendenden Entschlusses erfolgt dann in einem privaten Rahmen.
  • Weiters sieht der Entwurf die Verankerung des Grundsatzes der Freiwilligkeit der Hilfe leistenden Person vor, ebenso wie einen Schutz vor Benachteiligung.
  • Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Suizidpräventionsforschung (Stichwort „Werther-Effekt“) wird auch ein Werbeverbot unter gleichzeitiger Sicherstellung sachlicher Informationen vorgeschlagen.
  • Ebenso soll sichergestellt werden, dass eine wissenschaftliche Begleitforschung ermöglicht wird, indem unter Wahrung datenschutzrechtlicher Interessen die Einrichtung eines Registers für eine Erhebung und Analyse der wichtigsten Daten erfolgen kann.
  • Darüber hinaus sieht der Entwurf eine Neuregelung der Strafbarkeit der Hilfeleistung zur Selbsttötung in § 78 Abs. 2 StGB vor: Die physische Hilfeleistung zur Selbsttötung soll bei bestimmten Personengruppen sowie unter bestimmten Umständen unter Strafe gestellt werden.

Stand: 18.11.2021

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
SPÖ
GRÜNE
NEOS
Dagegen:
FPÖ

Mitglied der Bundesregierung

Dr. Alma Zadić, LL.M.

Bundesministerium für Justiz

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