Budgetbegleitgesetz 2023 (1744 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 635/BNR
Dafür: V, G. Dagegen: S, F, A
183. Sitzung des Nationalrates: Gesetzesvorschlag in dritter Lesung angenommen, Dafür: V, G. Dagegen: S, F, N

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Bundesstatistikgesetz 2000, das Zukunftsfonds-Gesetz, das Tabaksteuergesetz 2022, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Berufsausbildungsgesetz, das KMU-Förderungsgesetz, das Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts (SchDigiG) erlassen wird, das Bundes-Jugendförderungsgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler und das Umweltförderungsgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz über die Gewährung eines Zuschusses an das Land Steiermark zur Sanierung der Grazer Burg, ein Kommunalinvestitionsgesetz 2023, ein Bundesgesetz über einen pauschalen Kostenersatz des Bundes an die Länder für Aufwendungen im Zusammenhang mit § 58c des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 und ein Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz erlassen werden (Budgetbegleitgesetz 2023 – BBG 2023)

Budgetbegleitgesetz 2023 (1744 d.B.)

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

Das Budgetbegleitgesetz 2023 umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

  • Erhöhung der Pauschalabgeltung
  • Der Zukunftsfonds soll Projekte fördern, die den Interessen und dem Gedenken der Opfer des nationalsozialistischen Regimes, der Erinnerung an die Bedrohung durch totalitäre Systeme und Gewaltherrschaft und der internationalen Zusammenarbeit dienen und zu einer Förderung der Achtung der Menschenrechte und der gegenseitigen Toleranz auf diesen Gebieten beitragen.
  • Anpassung und Umstrukturierung der Tabaksteuersätze
  • Zweckzuschuss an die Gemeinden in Höhe von 500 Mio. Euro
  • Zweckzuschuss an das Land Steiermark in Höhe von 15 Mio. Euro
  • Regelung der Entgeltleistung an Länder ist in Kraft und im Bundesfinanzrahmen/Bundesfinanzgesetz ist dafür Vorsorge getroffen.
  • Festlegung der Finanzierung des Pflegestipendiums
  • Anpassung Mitfinanzierung Sozial- und Weiterbildungsfonds
  • Änderung des Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetzes (PAusbZG) zur Erweiterung des Empfängerkreises und der Gewährungsdauer der Ausbildungsbeiträge gemäß § 3 Abs. 1 PAusbZG
  • Erhöhung der Mittel des Ausgleichstaxfonds
  • Förderung von innovativen Projekten und Maßnahmen
  • Angebote der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit sollen durch Erhöhung der Mittel der Bundes-Jugendförderung verstärkt werden.
  • NPO-Unterstützungsfonds
  • Erhöhung der Basisabgeltung für die Bundesmuseen/ÖNB
  • Erhöhung der Basisabgeltung für die Bundestheater
  • Fortführung und Anhebung des Zusagerahmens für die reguläre Umweltförderung im Inland bis 2026
  • Anhebung des Zusagerahmens für den Ausbau und die Dekarbonisierung der Fernwärme („klimafreundliche Fernwärme“) in den Jahren 2023 bis 2026 um insgesamt 251,9 Millionen Euro
  • Fortführung und Anhebung des Zusagerahmens für die Sanierungsoffensive (Umstellung auf klimafreundliche Heizsysteme und thermische Gebäudesanierung)
  • Fortführung und Anhebung des Unterstützungsvolumens für einkommensschwache Haushalte für die Umstellung auf klimafreundliche Heizsysteme bzw. für die Durchführung von thermischen Gebäudesanierungsmaßnahmen
  • zusätzlicher Zusagerahmen für die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen
  • Einrichtung eines Förderungsinstruments zur Unterstützung von Dekarbonisierungsmaßnahmen zur Transformation der Industrie
  • Neue Fähigkeiten, insbesondere in den Kernbereichen Mobilität der Einsatzkräfte, Schutz und Wirkung sowie Autarkie und Nachhaltigkeit, sind aufgebaut bzw. aufzubauen.
  • Der Investitionsrückstau ist sukzessive abgebaut bzw. abzubauen.
  • Die personelle und materielle Ausrüstung und Ausstattung der Einheiten und Verbände der Miliz sowie die Ausbildungs- und Übungstätigkeit sind sichergestellt bzw. sicherzustellen.
  • Für die unmittelbare Reaktionsfähigkeit sind Reaktionskräfte aufgestellt bzw. aufzustellen

Stand: 12.10.2022

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
GRÜNE
Dagegen:
SPÖ
FPÖ
NEOS

Mitglied der Bundesregierung

Karl Nehammer, MSc (V)

Bundeskanzleramt

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