Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz, Rechtsanwaltsordnung, Änderung (1946 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 719/BNR
Einstimmig
Beschlossen im Nationalrat 719/BNR, Dafür: V, S, F, G, N. Dagegen: -

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz und die Rechtsanwaltsordnung geändert werden

Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz und Rechtsanwaltsordnung (1946 d.B.)

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

Durch eine Ergänzung im Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz soll klargestellt werden, unter welchen Voraussetzungen bei der nach diesem Gesetz erforderlichen Kreditwürdigkeitsprüfung die Möglichkeit unberücksichtigt bleiben kann, dass die Verbraucherin/der Verbraucher während der Vertragslaufzeit verstirbt. Zum einen muss wahrscheinlich sein, dass die Verbraucherin/der Verbraucher zu ihren/seinen Lebzeiten den laufenden Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nachkommen kann, und zum anderen muss der Wert der als Sicherheit dienenden Vermögenswerte Gewähr für die Abdeckung der mit dem Kreditvertrag im Zusammenhang stehenden Verbindlichkeiten leisten.

Stand: 22.02.2023

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
SPÖ
FPÖ
GRÜNE
NEOS
Dagegen:
-

Mitglied der Bundesregierung

Dr. Alma Zadić, LL.M.

Bundesministerium für Justiz