Umweltförderungsgesetz, Änderung (342 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 120/BNR
Einhellig
Beschlossen im Nationalrat 120/BNR, Dafür: V, S, F, G, N. Dagegen: -

Angenommene Entschließung: 327/E-BR/2020

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

  • Sanierungsoffensive 2021 und 2022 – Förderung des Austausches fossiler Heizkessel durch klimafreundliche Heizsysteme
  • Unterstützungsvolumen für einkommensschwache Haushalte zur Abfederung von Mehrbelastungen aufgrund des Umstiegs auf klimafreundliche Heizsysteme bzw. der Durchführung von thermischen Gebäudesanierungsmaßnahmen
  • Haftungsrahmen für Energie-Contracting
  • Anhebung Zusagerahmen reguläre Umweltförderung im Inland sowie Fortführung in den Jahren 2021 und 2022

Stand: 08.07.2020

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
SPÖ
FPÖ
GRÜNE
NEOS
Dagegen:
-

Einbringendes Ressort

BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie)

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