Hospiz- und Palliativfondsgesetz – HosPalFG (151/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Hospiz- und Palliativfonds eingerichtet wird und Zweckzuschüsse an die Länder zur finanziellen Unterstützung der Hospiz- und Palliativversorgung im Langzeitpflege- und -betreuungsbereich ab dem Jahr 2022 gewährt werden (Hospiz- und Palliativfondsgesetz – HosPalFG)

Kurzinformation

Ziel

Gewährleistung der bedarfsgerechten Versorgung der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen mit leistbaren Betreuungs- und Pflegedienstleistungen

Inhalt

Zweckzuschüsse an die Länder für modular abgestufte Hospiz- und Palliativversorgungsangebote

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes

Im Regierungsprogramm der XXVII. Legislaturperiode („Aus Verantwortung für Österreich.“ – Regierungsprogramm 2020 – 2024) wird die Palliativ- und Hospizpflege als besondere Form der Pflege bezeichnet, die versucht, Menschen mit unheilbaren Krankheiten ein Lebensende in Würde zu ermöglichen. Die Hospiz- und Palliativversorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie Erwachsenen umfasst die aktive Betreuung der körperlichen, psychisch-emotionalen, sozialen, kulturellen und spirituellen Bedürfnisse vom Zeitpunkt der Diagnosestellung an und gewinnt aufgrund der zunehmenden Anzahl chronisch kranker und multimorbider Menschen jeden Alters wesentlich an Bedeutung. Da es in dieser schwierigen Zeit unkomplizierte und vor allem eine sichere Stütze für unheilbar erkrankte Menschen und ihre An- und Zugehörigen braucht, ist vorgesehen, dass die Finanzierung der Hospiz- und Palliativversorgung auf sichere Beine gestellt und in die Regelfinanzierung überführt werden soll.

In einem ersten Schritt sollen daher mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf der österreichweite, bedarfsgerechte und flächendeckende Aus- und Aufbau sowie die Sicherung des laufenden Betriebes des modular abgestuften Versorgungsangebotes unter Erarbeitung und Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien und -indikatoren in nicht Leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung (LKF) - finanzierten Bereichen der Hospiz- und Palliativversorgung unterstützt werden.
Dies entspricht auch einer Weiterführung und Weiterentwicklung der Umsetzung der Empfehlungen der parlamentarischen Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“, aufgrund derer ab dem Jahr 2017 im Pflegefondsgesetz verankert wurde, dass für die Finanzausgleichsperiode 2017 bis 2021 jährlich ein zweckgebundener Zuschuss zur Verfügung gestellt werden soll. Die darin vorgesehene Drittelfinanzierungslösung Bund, Länder und Träger der Sozialversicherung soll beibehalten werden. Weiter zu fördern ist jedenfalls die Freiwilligenarbeit, die eine wertvolle Stütze sowohl für die Betroffenen als auch für das System der Hospiz- und Palliativversorgung darstellt. Das derzeit auch spendenbasierte System soll zu einem durch die öffentliche Hand geförderten System weiterentwickelt werden, das die Einhaltung von Mindeststandards sichert.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 23.10.2021

Übermittelt von

Dr. Wolfgang Mückstein (G)

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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