Transparenzdatenbankgesetz, Änderung (224/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird

Transparenzdatenbankgesetz 2012

Ziele

  • Budgetorientierte Kategorisierung der Leistungsangebote in Anlehnung an die Klassifikation der Aufgabenbereiche des Staates (Classification of the Functions of Government – COFOG).
  • Schaffung eines Anreizsystems in Form von Verwaltungsvereinfachungen für Gemeinden zur Teilnahme an der Transparenzdatenbank.
  • Optimierung der Datenverfügbarkeit und -qualität in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht.
  • Berechtigung des Bundesministers für Finanzen zur Übermittlung von Daten aus der Transparenzdatenbank an bestimmte Institutionen der Rechtspflege für gesetzlich festgelegte Zwecke.

Inhalt

  • Lösung der einheitlichen Kategorisierung von der E-Government-Bereichsabgrenzungsverordnung und Neukategorisierung der Leistungsangebote durch die Datenklärungsstelle in Anlehnung an COFOG.
  • Entfall der Verpflichtung der Definierenden Stellen zur eigenen Kategorisierung gemäß der E-Government-Bereichsabgrenzungsverordnung.
  • Verwaltungsökonomische Vereinfachungen für die Erfassung von Förderungen von Kleingemeinden.
  • Verpflichtende Übermittlung des Förderungsgegenstandes und der Gewährung auch bei Leistungsverpflichteten.
  • Zeitnahere Übermittlung der Gewährung und Auszahlungen durch die leistenden Stellen.
  • Verpflichtung der Definierenden und Leistenden Stellen zur Übermittlung von Vollständigkeitserklärungen.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Durch die gegenständliche Novelle soll die einheitliche Kategorisierung der Leistungen in Anlehnung an die Klassifikation der Aufgabenbereiche des Staates (Classification of the Functions of Government – COFOG) legistisch verankert und die Datenverfügbarkeit durch eine Erweiterung des Kreises der Datenquellen der Transparenzdatenbank weiter verbessert werden. Es soll außerdem die Möglichkeit geschaffen werden, Daten aus der Transparenzdatenbank an bestimmte Institutionen der Rechtspflege zur Verhinderung und Bekämpfung von Förderungsbetrug und -missbrauch zu übermitteln und verwaltungsökonomische Vereinfachungen zur Erfassung von Leistungen von Kleingemeinden in der Transparenzdatenbank umzusetzen.
 

Stand: 02.09.2022

Übermittelt von

Dr. Magnus Brunner, LL.M.

Bundesministerium für Finanzen