EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-237/20; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 5 Abs. 1 der Betriebsübergangsrichtlinie 2001/23/EG; Vorbereitung eines Konkurses in Form eines „Pre-Pack“ (Vorbereitung des Verkaufs [eines Teils] des für zahlungsunfähig erklärten Unternehmens durch Verhandlungen mit möglichen Käufern vor Konkurserklärung); (keine) Anwendbarkeit der Ausnahmebestimmung des Art. 5 Abs. 1 der Betriebsübergangsrichtlinie auf einen durch „Pre-Pack“ vorbereiteten Konkurs; Fragen zur Auslegung der in Art. 5 Abs. 1 der Betriebsübergangsrichtlinie vorgesehenen Voraussetzungen („Verfahren mit dem Ziel der Auflösung des Vermögens des Veräußerers“; „unter der Aufsicht einer zuständigen öffentlichen Stelle“) vor dem Hintergrund des Urteils in der Rs C-126/16, Federatie Nederlandse Vakvereniging); Vorlage
Erstellt am 10.07.2020
Eingelangt am 14.07.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.440.648)
- EGH: RS C-237/20
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren. |
Betreff |
---|---|
EGH: RS C-126/16 | Rs C-126/16; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2001/23/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen; Insolvenzverfahren und ein diesem vorangehendes, auf den Fortbestand von Unternehmensteilen gerichtetes Verfahren; Zeitpunkt des Unternehmensübergangs; Vorlage (98803/EU XXV.GP) |