Rs C-237/20; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 5 Abs. 1 der Betriebsübergangsrichtlinie 2001/23/EG; Vorbereitung eines Konkurses in Form eines „Pre-Pack“ (Vorbereitung des Verkaufs [eines Teils] des für zahlungsunfähig erklärten Unternehmens durch Verhandlungen mit möglichen Käufern vor Konkurserklärung); (keine) Anwendbarkeit der Ausnahmebestimmung des Art. 5 Abs. 1 der Betriebsübergangsrichtlinie auf einen durch „Pre-Pack“ vorbereiteten Konkurs; Fragen zur Auslegung der in Art. 5 Abs. 1 der Betriebsübergangsrichtlinie vorgesehenen Voraussetzungen („Verfahren mit dem Ziel der Auflösung des Vermögens des Veräußerers“; „unter der Aufsicht einer zuständigen öffentlichen Stelle“) vor dem Hintergrund des Urteils in der Rs C-126/16, Federatie Nederlandse Vakvereniging); Vorlage (27005/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-237/20 LIMITE
10.07.2020
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-237/20; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 5 Abs. 1 der Betriebsübergangsrichtlinie 2001/23/EG; Vorbereitung eines Konkurses in Form eines „Pre-Pack“ (Vorbereitung des Verkaufs [eines Teils] des für zahlungsunfähig erklärten Unternehmens durch Verhandlungen mit möglichen Käufern vor Konkurserklärung); (keine) Anwendbarkeit der Ausnahmebestimmung des Art. 5 Abs. 1 der Betriebsübergangsrichtlinie auf einen durch „Pre-Pack“ vorbereiteten Konkurs; Fragen zur Auslegung der in Art. 5 Abs. 1 der Betriebsübergangsrichtlinie vorgesehenen Voraussetzungen („Verfahren mit dem Ziel der Auflösung des Vermögens des Veräußerers“; „unter der Aufsicht einer zuständigen öffentlichen Stelle“) vor dem Hintergrund des Urteils in der Rs C-126/16, Federatie Nederlandse Vakvereniging); Vorlage

Erstellt am 10.07.2020

Eingelangt am 14.07.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.440.648)

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