Rs C-390/18; französisches Vorabentscheidungsersuchen; Frage, ob bestimmte (AirBnB) im Wege einer elektronischen Plattform erbrachte Leistungen unter die in Art. 3 der Richtlinie 2000/31/EG (E-Commerce RL) vorgesehene Freiheit des Dienstleistungsverkehrs fallen; Geltung der innerstaatlichen Vorschriften über Vermittler bei Immobiliengeschäften; Vorlage (30524/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-390/18 LIMITE
12.07.2018
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-390/18; französisches Vorabentscheidungsersuchen; Frage, ob bestimmte (AirBnB) im Wege einer elektronischen Plattform erbrachte Leistungen unter die in Art. 3 der Richtlinie 2000/31/EG (E-Commerce RL) vorgesehene Freiheit des Dienstleistungsverkehrs fallen; Geltung der innerstaatlichen Vorschriften über Vermittler bei Immobiliengeschäften; Vorlage

Erstellt am 12.07.2018

Eingelangt am 13.07.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-390/18/0001-V 6/2018)

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