Untersuchungsausschüsse

Untersuchungsausschüsse (U-Ausschüsse) sind ein Kontrollinstrument des Parlaments, das nur dem Nationalrat zur Verfügung steht.

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Der Nationalrat kann Untersuchungs­ausschüsse einsetzen. Dieses Recht ist ein wesentliches Element parlamentarischer Kontrolle. Untersuchungsausschüsse können auf zwei Wegen in Gang gesetzt werden: 

  • Minderheitsbeschluss: Ein Viertel der Abgeordneten – das sind 46 Abgeordnete – kann die Einsetzung verlangen.
  • Fünf Abgeordnete können die Einsetzung beantragen. Der Nationalrat stimmt dann über diesen Antrag ab.  

Im Antrag bzw. im Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungs­ausschusses ist der Gegenstand der Untersuchung genau zu bezeichnen. Was untersucht werden darf, ist gesetzlich begrenzt: Es muss sich um einen bestimmten abgeschlossenen Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes handeln. Bestimmte Entwicklungen oder getroffene Entscheidungen können überprüft und die politische Verantwortung eruiert werden.

Mehr zur politischen Kontrolle

Verfahren in einem Untersuchungsausschuss

Den Vorsitz im Untersuchungsausschuss führt der Präsident bzw. die Präsidentin des Nationalrats. Er/Sie wird dabei von einem Verfahrensrichter bzw. einer Verfahrensrichterin unterstützt. Jede Auskunftsperson kann sich bei ihrer Befragung von einer Vertrauensperson begleiten lassen, die aber nicht die gleiche Stellung wie ein Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin hat. Sie hat z. B. kein Rederecht. Zur Wahrung der Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftspersonen wird in jedem Verfahren ein Verfahrensanwalt bzw. eine Verfahrensanwältin bestellt.

Für das Verfahren gilt die "Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse".

Weiterführende Informationen

Lesen Sie mehr zum Thema Untersuchungsausschüsse:

Seitenansicht Nationalratssaal mit Glaskuppel

Handbuch zum Recht der Untersuchungsausschüsse im Nationalrat

Die Verfahrensregeln von Untersuchungsausschüssen stehen im Zentrum des vorliegenden Handbuchs.

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Untersuchungsausschüsse

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