Bundesrat Stenographisches Protokoll 625. Sitzung / Seite 12

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Jawohl, hier haben Menschen zu handeln, diese Menschen gehen ein Risiko ein, sie sind bereit, dieses Risiko zu tragen, weil sie sich freiwillig hiefür entscheiden. Und wir haben denen, die sich dafür melden, unseren Respekt und unseren Dank abzustatten, denn ohne ihre freiwillige Meldung könnte es diesen Einsatz nicht geben.

Lassen Sie mich zu einer weiteren Frage kurz Stellung nehmen, weil das in der Ausschußdebatte heute vormittag eine gewisse Rolle gespielt hat. Es wäre irgendwie lachhaft, in Abrede stellen zu wollen, daß wir es heute hier mit einer Sitzung zu tun haben, die außer der Reihe, außerhalb unseres Zeitplanes einberufen wurde. Wir haben zu Beginn der Sitzung von der 24stündigen Aufliegefrist Abstand genommen, wir haben ungewöhnlicherweise am Vormittag die Ausschußberatungen und am Nachmittag die Plenarberatungen. – Jawohl, wir bekennen uns dazu, daß man dann, wenn das Parlament, in diesem Fall der Bundesrat, gefordert ist, seinen Beitrag zur raschen Ermöglichung eines solchen rasch notwendigen Einsatzes zu leisten, auch einmal vom auf eineinhalb Jahre vereinbarten Fahrplan abweichen kann.

Ich sage mit gewisser Schadenfreude dazu, daß der Grund für die Notwendigkeit dieser Novellierung darin liegt, daß damals, als das ursprüngliche Entsendegesetz beschlossen wurde, niemand – vor allem niemand von jenen, die das Gesetz formuliert haben – der OSZE, die es damals auch schon gegeben hat, die Kraft zugetraut hätte, einen solchen Einsatz zuwege zu bringen.

Gerade wir Sozialdemokraten, die wir im Zusammenhang mit der Diskussion über die europäische Sicherheit immer von einem umfassenden Sicherheitssystem gesprochen und verlangt haben, beim Entwerfen einer solchen Sicherheitsarchitektur auch die Möglichkeiten der OSZE mitzuberücksichtigen, fühlen uns im Falle Albaniens gewissermaßen nachträglich gerechtfertigt.

Es ist aber, obwohl die Sitzung rasch einberufen wurde, darauf zu verweisen, daß der Gesetzentwurf, der nun zum Gesetzesbeschluß des Nationalrates geworden ist, immerhin bereits mehr als vier Monate lang im Parlament lag. Technisch gesprochen hat natürlich jeder von uns, soferne er sich das angeschaut hat, die Möglichkeit gehabt, sich mit diesem Text auseinanderzusetzen, wofür vier Monate vermutlich ein durchaus angemessener Zeitraum sind, auch für jene, die man nicht mit dem wienerischen Wort "Schnellgneißer" belegen würde.

Ich nehme dies zum Anlaß, an etwas zu erinnern, was auf eine Initiative meiner Fraktion zurückgeht und worüber wir ein hohes Maß an Verständigung in unseren Gesprächen erzielt haben, nämlich daß ein solcher Gesetzentwurf – nicht nur, weil wir ihn heute so schnell beschließen – ein gutes Beispiel dafür wäre, wie sinnvoll eine Lösung sein könnte, die dem zuständigen Bundesratsausschuß oder auch dem Plenum die Möglichkeit einräumen würde, zu einer Gesetzesvorlage der Bundesregierung, die noch im Nationalrat liegt, in einer frühen Phase eine Stellungnahme abzugeben und zu hoffen, daß der Nationalrat sie nicht ignoriert.

Ich gebe zu, daß es nicht befriedigend ist, wenn wir heute, 24 Stunden nach der Beschlußfassung im Nationalrat, diesen Beschluß nachvollziehen. Ich hätte es begrüßt, wenn wir außerhalb der persönlichen Möglichkeiten, die vor allem Mitglieder der Regierungsfraktionen natürlich haben, auch formell die Möglichkeit gehabt hätten, dem Nationalrat sehr frühzeitig unsere allenfalls abweichende Meinung mitzuteilen.

Jetzt sage ich es einmal von meinem Standpunkt aus: Ich persönlich hätte gegen den Gesetzentwurf auch vor vier Monaten keinen Einwand gehabt. Hätte ich mich im Ausschuß mit diesem Standpunkt durchgesetzt, dann hätten wir vor vier Monaten dem Nationalrat mitteilen können: Das ist ein sinnvoller, zukunftsweisender, großartiger Gesetzentwurf!, und wir bräuchten uns heute nicht mit dem Argument auseinanderzusetzen, daß wir so schnell zu einer Entscheidung kommen müssen.

Unabhängig davon – ich sage das am Schluß nochmals –, daß es ein guter Anlaß ist, an diese Frage zu erinnern, weise ich darauf hin, daß der Beschluß – und natürlich werden die Sozialdemokraten daran mitwirken –, keinen Einspruch zu erheben, daß die Beschlußfassung über dieses Gesetz keine Absage an die Neutralität ist, ganz im Gegenteil: Dieses Gesetz ist eine Fortsetzung des wahren Kerns unserer Neutralitätspolitik unter neuen Bedingungen und


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